Recherche-Stand: 17. September 2026. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die Quellen und Rechtsgrundlagen finden Sie am Ende des Artikels.
Firmengründung in Georgien: Für wen ist der Standort interessant?
Vor der Rechtsformwahl steht eine grundlegende Entscheidung: Wollen Sie selbst in Georgien arbeiten, dort einen eigenständigen Betrieb aufbauen oder Ihr bestehendes Unternehmen international erweitern? Für die Vorbereitung empfehlen wir, diese drei Ausgangslagen zu unterscheiden.
Sie möchten als Selbstständiger in Georgien arbeiten
Für ein persönlich geführtes Geschäft kann ein Einzelunternehmen eine prüfenswerte Ausgangslösung sein. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Ihre genaue Tätigkeit, die persönliche Haftung und ein möglicher Small Business Status. Die Bezeichnung „Freelancer“, „Agentur“ oder „Online-Business“ beantwortet diese Fragen noch nicht. [1–3]
Sie planen ein Unternehmen mit Mitarbeitern oder mehreren Gesellschaftern
Dann sollte eine LLC in den Vergleich einbezogen werden. Planen Sie zunächst, wer das Unternehmen führt, welche Aufgaben in Georgien stattfinden und wie Verträge, Buchhaltung und Personal organisiert werden sollen. Eine nachvollziehbare Aufgabenverteilung ist wichtiger als eine möglichst niedrige beworbene Steuerquote.
Sie bleiben in Deutschland und möchten international expandieren
Auch dann kann eine Auslandsgesellschaft Teil eines Geschäftskonzepts sein. Eine Beteiligung an einer georgischen Firma beendet allerdings nicht Ihre persönliche deutsche Steuerpflicht. Ebenso muss geprüft werden, wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird. [5–7]
Zur grundsätzlichen Standortentscheidung finden Sie weitere Orientierung in unserem Überblick Firma im Ausland gründen: Chancen und Risiken.
Unsere Begleitung: Von der Gründungsidee zur abgestimmten Umsetzung
Eine Auslandsgründung wirft Fragen in mehreren Bereichen auf. Unternehmer-Retter unterstützt Sie dabei, diese Fragen zu ordnen und die erforderlichen Schritte mit den passenden Ansprechpartnern abzustimmen.
Strategische Vorbereitung: Wir besprechen Ihr Geschäftsmodell, Ihre Ziele und Ihre bestehende Unternehmenssituation. Daraus ergibt sich, welche organisatorischen und fachlichen Prüfungen vor einer Gründung sinnvoll sind.
Koordination der Gründung: Je nach vereinbartem Leistungsumfang begleiten wir die Abstimmung mit lokalen Gründungspartnern, die Vorbereitung der Unterlagen und die Organisation der weiteren Umsetzung.
Vorbereitung des laufenden Betriebs: Dazu können die Koordination der Buchhaltung, die Vorbereitung einer Bankanfrage sowie die Abstimmung zu einem geplanten Wohnsitzwechsel gehören.
Individuelle Rechts- und Steuerberatung erfolgt durch entsprechend befugte Fachberater. Welche Leistungen übernommen werden und welche Kosten entstehen, wird vor der Beauftragung festgelegt. Über Bankkonten, Steuerstatus und Genehmigungen entscheiden die jeweils zuständigen Stellen.
LLC oder Einzelunternehmen: Welche Rechtsform passt?
Rechtsform und Steuerstatus sind nicht dasselbe. Der Small Business Status ist beispielsweise keine eigene Gesellschaftsform, sondern eine steuerliche Regelung für begünstigte unternehmerisch tätige natürliche Personen. [1]
| Modell | Grundgedanke | Vorher klären |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Persönlich geführte unternehmerische Tätigkeit. | Persönliche Haftung, Art der Tätigkeit und laufende Pflichten. |
| Einzelunternehmen mit Small Business Status | Besondere Besteuerung begünstigter Einnahmen. | Zulässige Tätigkeit, erteilter Status, Umsatzgrenzen und Umsatzsteuer. |
| LLC | Eigenständige Kapitalgesellschaft mit grundsätzlich beschränkter Gesellschafterhaftung. | Geschäftsführung, Verträge, Ausschüttungen und Deutschlandbezug. |
Rechtliche Grundlagen: [1, 3]. Die Tabelle ist eine Orientierung, keine individuelle Rechtsformempfehlung.
Small Business Status: Wann gilt die 1-%-Steuer?
Für begünstigte Einzelunternehmer mit erteiltem Small Business Status beträgt die Steuer grundsätzlich 1 % der maßgeblichen steuerpflichtigen Einnahmen. Sie wird nicht auf den nach Kosten verbleibenden Gewinn berechnet. Die allgemeine jährliche Umsatzschwelle liegt bei 500.000 GEL; einzelne Tätigkeiten unterliegen Sonderregeln. [1]
Bei Überschreitung der einschlägigen Schwelle gilt grundsätzlich ein Satz von 3 % ab Beginn des Überschreitungsmonats bis zum Jahresende. Wiederholte Überschreitungen können zum Verlust des Status führen. [1]
Für Berater besonders wichtig: Bestimmte Tätigkeiten, darunter Beratung einschließlich Steuerberatung, sind vom Small Business Status ausgeschlossen. Bei Agenturen und IT-Dienstleistern muss deshalb die tatsächlich erbrachte Leistung geprüft werden. Eine andere Berufsbezeichnung ersetzt keine zutreffende steuerliche Einordnung. [2]
LLC: Steuern auf Ausschüttungen richtig einordnen
Im georgischen Standardmodell fällt Gewinnsteuer grundsätzlich bei Ausschüttungen und bestimmten weiteren Vorgängen an. Der reguläre Satz beträgt 15 %; bei der Berechnung ist die gesetzliche Hochrechnung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Auch bestimmte nicht betriebliche Ausgaben können eine Besteuerung auslösen. [1]
Auf Dividenden an natürliche Personen fallen grundsätzlich zusätzlich 5 % georgische Quellensteuer an. Das gilt nicht nur für in Georgien ansässige Empfänger. Sonderregeln und mögliche Abkommensentlastungen sind gesondert zu prüfen. [1, 5]
„Gewinne bleiben im Unternehmen“ bedeutet daher nicht automatisch „sämtliche Steuern entfallen“. Ebenso muss eine mögliche Besteuerung im Wohnsitzstaat des Gesellschafters berücksichtigt werden. [1, 5, 6]
International Company Status: Sonderregelung statt Standardlösung
Für Unternehmen mit gesetzlich zugelassenen Tätigkeiten kann der International Company Status infrage kommen. Unter seinen Voraussetzungen sind unter anderem 5 % Gewinnsteuer und 5 % Einkommensteuer auf begünstigte Gehälter vorgesehen. Der Status wird durch die georgische Regierung erteilt und ist nicht automatisch für jedes international tätige Unternehmen verfügbar. [1]
Umsatzsteuer: Eine zweite Grenze nicht übersehen
Die georgische Umsatzsteuer beträgt regulär 18 %. Eine Registrierungspflicht kann insbesondere entstehen, wenn die maßgeblichen Umsätze innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten 100.000 GEL übersteigen. Diese Prüfung ist vom Small Business Status zu trennen. Bei internationalen Leistungen ist unter anderem der umsatzsteuerliche Leistungsort entscheidend. [1]
Was kostet eine Firmengründung in Georgien?
Die amtliche Registergebühr ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Die National Agency of Public Registry veröffentlicht für die Eintragung folgende Gebühren: [4]
| Eintragung | Ein Arbeitstag | Am Tag der Antragstellung |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 26 GEL | 75 GEL |
| LLC | 200 GEL | 400 GEL |
GEL = georgische Lari. Die Beträge beziehen sich auf die genannten Registerleistungen, nicht auf ein vollständiges Gründungspaket. Quelle: [4].
Für Ihre Budgetplanung sollten Sie zusätzlich Angebote für die tatsächlich benötigten Leistungen einholen: beispielsweise Übersetzungen, Vollmachten, Beglaubigungen, Geschäftsadresse, fachliche Beratung und Buchhaltung. Klären Sie dabei ausdrücklich, welche Positionen einmalig und welche monatlich oder jährlich anfallen.
Vergleichen Sie nicht nur den Einstiegspreis. Lassen Sie sich einen Leistungsumfang nennen, der auch die Zeit nach der Registrierung berücksichtigt. Wer übernimmt die laufenden Meldungen? Was kostet zusätzliche Beratung? Welche Unterstützung ist bei Rückfragen von Banken und Behörden enthalten?
Unsere Empfehlung: Planen Sie Gründung, Einrichtung und die ersten zwölf Betriebsmonate gemeinsam. Dafür eignet sich eine Liquiditätsplanung mit erwarteten Ein- und Auszahlungen.
Sie brauchen Klarheit über Aufwand und nächste Schritte?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Wir besprechen die mögliche Begleitung und klären den Leistungsumfang, bevor Sie eine Gründung beauftragen.
Firma in Georgien gründen: Der Ablauf Schritt für Schritt
1. Geschäftsmodell und Ausgangslage beschreiben
Halten Sie fest, welche Leistungen Sie anbieten, wo Ihre Kunden sitzen, wo Sie arbeiten werden und ob bereits ein Unternehmen besteht. Ergänzen Sie Ihre Umsatzplanung, den Personalbedarf und den gewünschten Starttermin. Diese Angaben bilden die Grundlage für die weitere Prüfung.
2. Rechtsform und steuerliche Voraussetzungen klären
Vergleichen Sie Einzelunternehmen und LLC anhand Ihrer tatsächlichen Anforderungen. Lassen Sie einen gewünschten Sonderstatus sowie mögliche deutsche Steuerfolgen vor der Umsetzung prüfen. Erst danach sollte die konkrete Gründungsstruktur feststehen.
3. Unterlagen und Geschäftsadresse vorbereiten
Zu den Unterlagen gehören je nach Rechtsform Identitätsnachweise, Gründungsdokumente und Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführung. Erforderlich ist eine tatsächliche rechtliche Adresse in Georgien. Bei einer Vertretung sind Vollmachten und die vorgeschriebene Form der Dokumente zu beachten. [3]
4. Registereintragung und steuerliche Einrichtung koordinieren
Nach vollständiger Vorbereitung wird die Eintragung beantragt. Die reguläre Registerleistung sieht einen Arbeitstag vor. Davon getrennt sind die steuerliche Einrichtung und gegebenenfalls ein Antrag auf Sonderstatus zu behandeln. Registereintragung und vollständige Betriebsbereitschaft sind nicht dasselbe. [1, 4]
5. Bankverbindung und laufende Organisation aufsetzen
Klären Sie Bankanforderungen, Rechnungsstellung, Belegablage, Buchhaltung und Zuständigkeiten. Prüfen Sie außerdem, welche Genehmigungen für Ihre Tätigkeit erforderlich sind. Legen Sie vor dem Start fest, wer Fristen überwacht und Rückfragen bearbeitet.
Bankkonto in Georgien: Was Sie vorbereiten sollten
Banken müssen ihre Kunden und wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und geldwäscherechtliche Anforderungen erfüllen. Ein Registerauszug allein ist deshalb keine Zusage für eine Kontoeröffnung. [8]
Bereiten Sie eine nachvollziehbare Beschreibung des Geschäftsmodells, der Eigentümerstruktur und der geplanten Zahlungsströme vor. Fragen Sie das gewählte Institut, welche Nachweise es zusätzlich benötigt und ob die Identifizierung persönlich oder aus der Ferne möglich ist.
Eine Gründung per Vollmacht und eine Kontoeröffnung aus der Ferne sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Lassen Sie beide Schritte getrennt bestätigen. Prüfen Sie auch, ob Währungen, Überweisungen und benötigte Zahlungsdienstleister zu Ihrem Geschäft passen.
Firmengründung in Georgien und deutsche Steuerpflicht
Ein deutscher Wohnsitz kann steuerlich weiter relevant bleiben
Wer in Deutschland einen steuerlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Eine georgische Firma ändert daran allein nichts. Bei einem geplanten Wegzug müssen deshalb auch fortbestehende persönliche Anknüpfungspunkte geprüft werden. [6]
Die tatsächliche Geschäftsleitung zählt
Eine ausländische Gesellschaft kann in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sein, wenn sich ihre Geschäftsleitung hier befindet. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nur der ausländische Registereintrag. Geschäftsleitungsort und gegebenenfalls Betriebsstätten gehören deshalb auf die Prüfliste. [7]
Vereinfachtes Planungsszenario: Ein Unternehmer bleibt in Deutschland, entscheidet von hier über Verträge und Zahlungen und nutzt in Georgien lediglich eine Anschrift. In dieser Ausgangslage sollte er keinesfalls allein aufgrund der Registrierung mit ausschließlich georgischer Besteuerung kalkulieren.
Deutschland und Georgien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen
Das Abkommen vom 1. Juni 2006, geändert durch das Protokoll vom 11. März 2014, regelt die Zuordnung von Besteuerungsrechten und die Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Welche Regelung im Einzelfall greift, hängt unter anderem von der Einkunftsart und der Ansässigkeit ab. Es besteht keine allgemeine Steuerfreistellung allein wegen der Auslandsgründung. [5]
Bestehende Unternehmen und Beteiligungen gesondert prüfen
Bei einem Wegzug oder der Übertragung bestehender Tätigkeiten können insbesondere Wegzugsbesteuerung, Entstrickungsbesteuerung und Hinzurechnungsbesteuerung relevant werden. Diese Begriffe betreffen unterschiedliche Sachverhalte. Eine neu gegründete Holding ist kein pauschaler Schutz vor solchen Steuerfolgen. [9]
Planen Sie deshalb keine Übertragung von Kundenverträgen, Rechten oder Betriebsvermögen, bevor die Auswirkungen fachlich geklärt sind. Für verbundene Unternehmen sollte zusätzlich festgelegt werden, wie Leistungen und Verantwortlichkeiten voneinander abgegrenzt werden.
Wohnsitzverlagerung: Aufenthalt, Arbeit und Steuern getrennt prüfen
Ein Umzug nach Georgien ist mehr als eine Firmenregistrierung. Prüfen Sie getrennt die steuerliche Ansässigkeit, das Aufenthaltsrecht und die Berechtigung zur geplanten Erwerbstätigkeit.
Seit dem 1. März 2026 gelten neue Regeln zum Recht auf Arbeit für erfasste ausländische Beschäftigte und Selbstständige. Dabei können auch aufenthaltsrechtliche Anforderungen, Ausnahmen und Übergangsbestimmungen eine Rolle spielen. Eine mögliche visumfreie Einreise ersetzt diese Prüfung nicht. [10]
Für Ihre persönliche Planung empfehlen wir ein eigenes Budget für Wohnen, Krankenversicherung, Reisen und gegebenenfalls Familie. Verwenden Sie konkrete Angebote am gewünschten Wohnort statt pauschaler Aussagen über günstige Lebenshaltungskosten.
Wichtig: Ein Wechsel des Aufenthaltsorts allein beantwortet weder die Frage nach der steuerlichen Ansässigkeit noch nach der Besteuerung einzelner Einnahmen. Lassen Sie die georgische und die deutsche Seite des Umzugs gemeinsam beurteilen. [1, 5, 6]
Ihre Vorbereitung: Diese Angaben helfen bei der Gründungsanfrage
Für die erste Kontaktaufnahme brauchen Sie kein fertiges Gründungskonzept. Eine kurze Beschreibung genügt: Was bieten Sie an? Wo möchten Sie tatsächlich arbeiten? Besteht bereits ein Unternehmen?
Hilfreich sind außerdem eine grobe Umsatzplanung, die Länder Ihrer Kunden, ein möglicher Personalbedarf und Ihr gewünschter Zeitrahmen. Schreiben Sie dazu, ob Sie vor allem die Rechtsform klären, die Gründung vorbereiten oder einen Umzug mitplanen möchten.
Bitte senden Sie sensible Dokumente wie Ausweiskopien oder vollständige Steuerunterlagen erst nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg.
Häufige Fragen zur Firmengründung in Georgien
Kann ich als Deutscher eine Firma in Georgien gründen?
Grundsätzlich ja. Das georgische Unternehmensrecht sieht die Beteiligung ausländischer Gründer vor. Für die konkrete Tätigkeit und eine persönliche Erwerbstätigkeit vor Ort sind zusätzliche Voraussetzungen gesondert zu prüfen. [3, 10]
Muss ich dafür nach Georgien auswandern?
Nicht allein für eine Beteiligung an einer georgischen Gesellschaft. Ein Verbleib in Deutschland muss allerdings bei der steuerlichen Strukturplanung berücksichtigt werden. Auslandsfirma und persönlicher Wohnsitz sind unterschiedliche Fragen. [3, 5–7]
Ist die Gründung ohne Reise möglich?
Eine Vertretung bei der Gründung ist grundsätzlich möglich, wenn die Unterlagen und Vollmachten die erforderliche Form erfüllen. Ob weitere Schritte ebenfalls ohne Reise gelingen, muss mit Banken und den jeweils beteiligten Stellen abgestimmt werden. [3, 8]
Gilt die 1-%-Steuer auch für eine LLC?
Nein. Der Small Business Status richtet sich an begünstigte unternehmerisch tätige natürliche Personen. Für eine LLC gelten andere steuerliche Regeln. [1]
Sind deutsche Kunden ein Ausschlussgrund?
Deutsche Kunden allein schließen eine georgische Gründung nicht aus. Für die steuerliche Einordnung sind unter anderem Ansässigkeit, Geschäftsleitung, Betriebsstätten und Art der Leistungen maßgeblich. Die Kundenadresse allein entscheidet darüber nicht. [5–7]
Wie lange dauert die Gründung?
Für die reguläre Registerleistung nennt die Behörde einen Arbeitstag. Dokumentenvorbereitung, Bankprüfung und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen haben eigene Abläufe. Eine verbindliche Gesamtdauer sollte deshalb erst anhand des Vorhabens vereinbart werden. [4]
Welche laufenden Kosten sollte ich einplanen?
Fragen Sie nach Angeboten für die von Ihnen benötigte Buchhaltung, Geschäftsadresse, Bankleistungen und Beratung. Bei Mitarbeitern oder regulierten Tätigkeiten sollten Sie zusätzliche Verwaltungsleistungen einbeziehen. Ein Gesamtbudget ist hilfreicher als die isolierte Registergebühr.
Hilft eine neue Firma in Georgien bei bestehenden Schulden?
Eine Neugründung beseitigt keine bestehenden Verpflichtungen. Auch eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht wird dadurch nicht ersetzt. Bei einer bestehenden Unternehmenskrise sollte deshalb zuerst die Lage des betroffenen Unternehmens geklärt werden. [11]
Firmengründung in Georgien mit einer klaren Grundlage starten
Eine Firmengründung in Georgien sollte zu Ihrem Geschäftsmodell passen – nicht nur zu einer beworbenen Steuerquote. Klären Sie zuerst Tätigkeit, Arbeitsort, Rechtsform und Deutschlandbezug. Darauf aufbauend lassen sich Gründung, Bankverbindung und laufende Organisation sinnvoll vorbereiten.
Unternehmer-Retter begleitet Sie bei dieser Vorbereitung und der Abstimmung mit den passenden lokalen Partnern. Der erste Schritt ist eine konkrete Beschreibung Ihres Vorhabens.
Sie möchten in Georgien gründen – aber nicht unvorbereitet?
Nennen Sie uns Ihre Tätigkeit, Ihren geplanten Arbeitsort und Ihre wichtigste offene Frage. So lässt sich gezielt besprechen, welche Unterstützung für Ihre Firmengründung sinnvoll ist.
Jetzt Firmengründung in Georgien besprechen
Für die Anfrage genügt zunächst eine kurze Schilderung Ihres Vorhabens.
Oder direkt anrufen: 030 232 563 98007
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die folgenden amtlichen Quellen ergänzen die allgemeine unternehmerische Orientierung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage; bei georgischen Vorschriften ist die georgische Fassung entscheidend. Gebühren, Genehmigungsvoraussetzungen und die individuelle steuerliche Behandlung sind vor einer Umsetzung erneut zu prüfen.
- Tax Code of Georgia – insbesondere Art. 23, 88–93, 97–98, 130 sowie die umsatzsteuerlichen Vorschriften einschließlich Art. 165.
- Revenue Service Georgia: Small Business Status – Voraussetzungen und ausgeschlossene Tätigkeiten.
- Law of Georgia on Entrepreneurs – Rechtsformen, Registrierung, Vertretung und Geschäftsadresse.
- National Agency of Public Registry: Business Registration Fees – amtliche Registergebühren und Bearbeitungsfristen.
- Bundesfinanzministerium: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Georgien – Abkommen und Änderungsprotokoll.
- § 1 Einkommensteuergesetz – persönliche Einkommensteuerpflicht in Deutschland.
- § 1 Körperschaftsteuergesetz und § 10 Abgabenordnung – Steuerpflicht von Körperschaften und Geschäftsleitung; ergänzend das Abkommen unter [5].
- National Bank of Georgia: Aufsicht und Geldwäscheprävention – insbesondere Identifizierung und wirtschaftlich Berechtigte.
- Außensteuergesetz – insbesondere §§ 6 und 7 ff.; ergänzend § 4 Einkommensteuergesetz zur möglichen Entstrickungsbesteuerung.
- Law of Georgia on Labour Migration und georgisches Außenministerium: Regeln für ausländische Beschäftigte und Selbstständige ab 1. März 2026.
- § 15a Insolvenzordnung – Insolvenzantragspflicht bei juristischen Personen und bestimmten Gesellschaften.



