Insolvenz in Eigenverwaltung – Sanieren, ohne das Steuer abzugeben

Wenn handeln besser ist als hoffen

Ein Unternehmen in Schieflage braucht keine Denkpause – es braucht einen Plan.
Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist, steht viel auf dem Spiel: Mitarbeiter, Substanz, Vertrauen. Doch es gibt Wege, die nicht Zerschlagung bedeuten, sondern Zukunft ermöglichen.
Einer dieser Wege ist die Insolvenz in Eigenverwaltung.

Anders als bei der klassischen Insolvenz bleibt die Geschäftsführung beim Unternehmen – es wird nicht abgewickelt, sondern neu aufgestellt.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist damit ein Sanierungsinstrument, das Verantwortung, Geschwindigkeit und Handlungsspielraum verbindet.

Unternehmerhilfe in kritischen Situationen

Kostenlose Erstberatung für Unternehmer in der Krise

Viele Unternehmer erleben in wirtschaftlichen Krisen eine enorme Belastung: schlaflose Nächte, Angst vor dem nächsten Brief vom Finanzamt, Druck von Banken oder Lieferanten.
Genau in dieser Situation ist es entscheidend, einen klaren Überblick über die möglichen Wege zu bekommen.

In unserer kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihre Situation, zeigen mögliche Lösungswege auf und geben eine erste strategische Einschätzung – etwa zur Sanierung, zum Verkauf der Firma oder zur Vermeidung einer Insolvenz.
Diskret. Lösungsorientiert. Unternehmernah.

20 Minuten Erstberatung
Kostenlos
100% vertraulich

Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung nach § 270 InsO ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens.
Dabei wird dem Schuldner (z. B. einer GmbH) die Möglichkeit gegeben, das Unternehmen unter gerichtlichem Schutz selbst zu sanierenohne dass ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt.

Stattdessen begleitet ein Sachwalter das Verfahren – er überwacht, aber greift nicht in die Geschäftsführung ein.

Definition:

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung führt das Unternehmen die Geschäfte unter Aufsicht eines Sachwalters fort und entwickelt einen Insolvenzplan, um sich zu entschulden und zu restrukturieren – mit dem Ziel der Fortführung.

Wer kann eine Eigenverwaltung beantragen?

Die Eigenverwaltung ist nicht für jeden Fall geeignet. Sie ist ein Instrument für Unternehmer, die:

  • eine ernsthafte Sanierungsabsicht haben
  • organisatorisch und fachlich in der Lage sind, das Verfahren zu führen
  • eine gewisse Kooperationsfähigkeit mit Gläubigern mitbringen
  • noch handlungsfähig sind – trotz Insolvenzreife

Voraussetzungen im Überblick:

Kriterium Erklärung
Insolvenzgrund liegt vor Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach §§ 17, 19 InsO
Antrag auf Eigenverwaltung zusammen mit dem Insolvenzantrag einzureichen
Eigenverwaltungsfähigkeit dokumentiert durch Maßnahmenplan oder Sanierungsgutachten
keine groben Pflichtverletzungen z. B. keine strafbaren Handlungen, keine Buchführungsmängel
Insolvenz in Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenverwaltung

Vorteile der Insolvenz in Eigenverwaltung

Vorteil Wirkung
Kontrolle behalten Geschäftsführung bleibt im Amt
Vertrauen schaffen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten
Entschuldung möglich durch Insolvenzplan
Kosten senken da kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird
Sanierung beschleunigen mit professioneller Begleitung in wenigen Monaten
Image wahren Positionierung als aktiver Sanierer statt passiver Insolvenzschuldner

Diese Form des Verfahrens wird immer beliebter – insbesondere im Mittelstand, da sie Gestaltungsräume mit Rechtssicherheit verbindet.

Der Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung

Phase 1: Vorbereitung & Antragstellung

  • Unternehmensanalyse & Prüfung der Insolvenzgründe
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts
  • Antragstellung beim Insolvenzgericht inkl. Antrag auf Eigenverwaltung
  • Gericht prüft Voraussetzungen & bestellt vorläufigen Sachwalter

Phase 2: Vorläufige Eigenverwaltung

  • Gericht ordnet vorläufige Eigenverwaltung an (§ 270a InsO)
  • Das Unternehmen bleibt operativ tätig – unter Aufsicht
  • Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung
  • Löhne durch Insolvenzgeld (über Agentur für Arbeit)
  • Gespräche mit Gläubigern und Investoren

Phase 3: Eröffnung & Insolvenzplan

  • Erstellung des Insolvenzplans: Forderungen, Maßnahmen, Zukunftsmodell
  • Einreichung beim Gericht, Gläubigerversammlung zur Abstimmung
  • Plan kann auch gegen einzelne Gläubiger durchgesetzt werden
  • Gericht bestätigt den Plan → Unternehmen wird entschuldet

Phase 4: Umsetzung & Abschluss

  • Durchführung der geplanten Maßnahmen
  • Kommunikation intern & extern
  • Abschluss des Verfahrens, neuer Start

Inhalte des Insolvenzplans

Der Insolvenzplan ist das zentrale Dokument im Eigenverwaltungsverfahren. Er muss folgende Inhalte aufweisen:

  1. Darstellung der wirtschaftlichen Lage
  2. Ursachen der Krise
  3. Maßnahmen zur Sanierung
  4. Gläubigergruppen & geplante Regelungen
  5. Finanzplan für 12–24 Monate
  6. Darstellung der Fortführungsprognose
  7. Rechtsfolgen des Plans (z. B. Schuldenverzicht)

Achtung: Ein Insolvenzplan ist juristisch und wirtschaftlich anspruchsvoll – wir übernehmen Konzeption & Umsetzung.

Der Sachwalter: Kontrolle ohne Machtverlust

Ein wesentlicher Unterschied zur Regelinsolvenz ist:
Der Sachwalter kontrolliert – er ersetzt nicht.

Aufgaben des Sachwalters:

  • Überwachung der Geschäftsführung
  • Kontrolle der finanziellen Entwicklung
  • Prüfung und Verwaltung der Gläubigerforderungen
  • Bericht an das Insolvenzgericht
  • Zustimmung zu wesentlichen Entscheidungen (z. B. Betriebsveräußerung)

Die Auswahl des Sachwalters kann vom Unternehmer vorgeschlagen werden – idealerweise aus dem Netzwerk der Sanierungsberater.

Eigenverwaltung vs. Regelinsolvenz – der Unterschied

Merkmal Eigenverwaltung Regelinsolvenz
Geschäftsführung bleibt im Amt verliert Kontrolle
Sachwalter überwacht Insolvenzverwalter übernimmt
Imagewirkung „aktive Sanierung“ „klassische Pleite“
Gläubigerbeteiligung direkt möglich formalisiert
Geschwindigkeit oft schneller formaler Ablauf
Motivation Erhalt des Unternehmens oft Liquidation

Fazit: Wer Verantwortung übernehmen will, wählt Eigenverwaltung.

Häufige Fehler & Risiken

Auch wenn die Eigenverwaltung viele Vorteile bietet – sie ist kein Selbstläufer.
Folgende Risiken treten häufig auf:

  • Unrealistische Planung
  • schlechte Kommunikation mit Gläubigern
  • fehlende Erfahrung in Krisenführung
  • unzureichender Insolvenzplan
  • Zeitverzögerung durch Überforderung
  • Ablehnung des Antrags durch Gericht

Unsere Lösung: Begleitung durch erfahrene Sanierungsexperten, die Fallstricke erkennen – bevor sie zu Problemen werden.

Fallbeispiel: Sanierung durch Eigenverwaltung

Ein inhabergeführtes Handelsunternehmen (GmbH) mit 40 Mitarbeitenden verlor durch Lieferprobleme und gestiegene Einkaufspreise mehrere Margenbringer. Der Umsatz sank, die Verbindlichkeiten stiegen, die Bank kündigte das Limit.

Vorgehen:

  • Prüfung: Zahlungsunfähigkeit eingetreten
  • Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung
  • Sachwalter aus unserem Netzwerk eingesetzt
  • Insolvenzplan mit 60 % Gläubigerverzicht
  • Beibehaltung aller Arbeitsplätze
  • Neupositionierung im Onlinehandel

Ergebnis: Schuldenfrei nach 7 Monaten, besseres Geschäftsmodell, Gewinn nach 14 Monaten

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Deutlich weniger als eine Regelinsolvenz – da keine Verwaltergebühren anfallen. Die Kosten sind planbar und steuerlich absetzbar.

Wie lange dauert das Verfahren?
Im Durchschnitt 6 bis 9 Monate – von Antragstellung bis Abschluss. In Einzelfällen auch schneller.

Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Löhne der ersten 3 Monate zahlt die Agentur für Arbeit (Insolvenzgeld). Danach trägt das Unternehmen die Kosten. Ziel ist der Erhalt der Arbeitsplätze.

Kann ich als Geschäftsführer bleiben?
Ja – solange Sie kooperativ und rechtskonform handeln. Das ist der Kern der Eigenverwaltung.

Unsere Leistungen bei Eigenverwaltungsverfahren

Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Entschuldung:

  • Erstberatung & Krisenanalyse
  • Erstellung des Insolvenzantrags & Eigenverwaltungsantrags
  • Entwicklung eines IDW S6-kompatiblen Sanierungskonzepts
  • Erstellung & Verhandlung des Insolvenzplans
  • Kommunikation mit Gläubigern, Gericht, Mitarbeitern, Öffentlichkeit
  • Zusammenarbeit mit Sachwaltern & Rechtsanwälten
  • Interimsmanagement während des Verfahrens

Jetzt handeln – bevor andere für Sie entscheiden

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist kein Makel, sondern ein Werkzeug.
Sie zeigt, dass Sie Verantwortung übernehmen – und Chancen nutzen, bevor sie sich in Luft auflösen.

Je früher Sie handeln, desto mehr können Sie gestalten.
Warten Sie nicht, bis Banken oder Gerichte Fakten schaffen.

Telefon: 030 – 232 563 98007
E-Mail: kontakt@unternehmer-retter.com
Jetzt vertrauliche Erstberatung anfordern

Insolvenz in Eigenverwaltung ist Führung in der Krise

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist nicht das Ende, sondern ein neuer Anfang mit Struktur.
Sie gibt Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, das Steuer in der Hand zu behalten, während Sie sich entschulden, neu aufstellen und wieder durchstarten.

Wer mutig und strukturiert vorgeht, kann sein Unternehmen durch die Krise führen – nicht in ihr untergehen.