Insolvenz in Eigenverwaltung
Insolvenz in Eigenverwaltung – Sanieren, ohne das Steuer abzugeben
Wenn handeln besser ist als hoffen
Ein Unternehmen in Schieflage braucht keine Denkpause – es braucht einen Plan.
Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist, steht viel auf dem Spiel: Mitarbeiter, Substanz, Vertrauen. Doch es gibt Wege, die nicht Zerschlagung bedeuten, sondern Zukunft ermöglichen.
Einer dieser Wege ist die Insolvenz in Eigenverwaltung.
Anders als bei der klassischen Insolvenz bleibt die Geschäftsführung beim Unternehmen – es wird nicht abgewickelt, sondern neu aufgestellt.
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist damit ein Sanierungsinstrument, das Verantwortung, Geschwindigkeit und Handlungsspielraum verbindet.
Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Die Eigenverwaltung nach § 270 InsO ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens.
Dabei wird dem Schuldner (z. B. einer GmbH) die Möglichkeit gegeben, das Unternehmen unter gerichtlichem Schutz selbst zu sanieren – ohne dass ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt.
Stattdessen begleitet ein Sachwalter das Verfahren – er überwacht, aber greift nicht in die Geschäftsführung ein.
Definition:
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung führt das Unternehmen die Geschäfte unter Aufsicht eines Sachwalters fort und entwickelt einen Insolvenzplan, um sich zu entschulden und zu restrukturieren – mit dem Ziel der Fortführung.
Wer kann eine Eigenverwaltung beantragen?
Die Eigenverwaltung ist nicht für jeden Fall geeignet. Sie ist ein Instrument für Unternehmer, die:
- eine ernsthafte Sanierungsabsicht haben
- organisatorisch und fachlich in der Lage sind, das Verfahren zu führen
- eine gewisse Kooperationsfähigkeit mit Gläubigern mitbringen
- noch handlungsfähig sind – trotz Insolvenzreife
Voraussetzungen im Überblick:
| Kriterium | Erklärung |
|---|---|
| Insolvenzgrund liegt vor | Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach §§ 17, 19 InsO |
| Antrag auf Eigenverwaltung | zusammen mit dem Insolvenzantrag einzureichen |
| Eigenverwaltungsfähigkeit | dokumentiert durch Maßnahmenplan oder Sanierungsgutachten |
| keine groben Pflichtverletzungen | z. B. keine strafbaren Handlungen, keine Buchführungsmängel |
Vorteile der Insolvenz in Eigenverwaltung
| Vorteil | Wirkung |
|---|---|
| Kontrolle behalten | Geschäftsführung bleibt im Amt |
| Vertrauen schaffen | gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten |
| Entschuldung möglich | durch Insolvenzplan |
| Kosten senken | da kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird |
| Sanierung beschleunigen | mit professioneller Begleitung in wenigen Monaten |
| Image wahren | Positionierung als aktiver Sanierer statt passiver Insolvenzschuldner |
Diese Form des Verfahrens wird immer beliebter – insbesondere im Mittelstand, da sie Gestaltungsräume mit Rechtssicherheit verbindet.
Der Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung
Phase 1: Vorbereitung & Antragstellung
- Unternehmensanalyse & Prüfung der Insolvenzgründe
- Erstellung eines Sanierungskonzepts
- Antragstellung beim Insolvenzgericht inkl. Antrag auf Eigenverwaltung
- Gericht prüft Voraussetzungen & bestellt vorläufigen Sachwalter
Phase 2: Vorläufige Eigenverwaltung
- Gericht ordnet vorläufige Eigenverwaltung an (§ 270a InsO)
- Das Unternehmen bleibt operativ tätig – unter Aufsicht
- Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung
- Löhne durch Insolvenzgeld (über Agentur für Arbeit)
- Gespräche mit Gläubigern und Investoren
Phase 3: Eröffnung & Insolvenzplan
- Erstellung des Insolvenzplans: Forderungen, Maßnahmen, Zukunftsmodell
- Einreichung beim Gericht, Gläubigerversammlung zur Abstimmung
- Plan kann auch gegen einzelne Gläubiger durchgesetzt werden
- Gericht bestätigt den Plan → Unternehmen wird entschuldet
Phase 4: Umsetzung & Abschluss
- Durchführung der geplanten Maßnahmen
- Kommunikation intern & extern
- Abschluss des Verfahrens, neuer Start
Inhalte des Insolvenzplans
Der Insolvenzplan ist das zentrale Dokument im Eigenverwaltungsverfahren. Er muss folgende Inhalte aufweisen:
- Darstellung der wirtschaftlichen Lage
- Ursachen der Krise
- Maßnahmen zur Sanierung
- Gläubigergruppen & geplante Regelungen
- Finanzplan für 12–24 Monate
- Darstellung der Fortführungsprognose
- Rechtsfolgen des Plans (z. B. Schuldenverzicht)
Achtung: Ein Insolvenzplan ist juristisch und wirtschaftlich anspruchsvoll – wir übernehmen Konzeption & Umsetzung.
Der Sachwalter: Kontrolle ohne Machtverlust
Ein wesentlicher Unterschied zur Regelinsolvenz ist:
Der Sachwalter kontrolliert – er ersetzt nicht.
Aufgaben des Sachwalters:
- Überwachung der Geschäftsführung
- Kontrolle der finanziellen Entwicklung
- Prüfung und Verwaltung der Gläubigerforderungen
- Bericht an das Insolvenzgericht
- Zustimmung zu wesentlichen Entscheidungen (z. B. Betriebsveräußerung)
Die Auswahl des Sachwalters kann vom Unternehmer vorgeschlagen werden – idealerweise aus dem Netzwerk der Sanierungsberater.
Eigenverwaltung vs. Regelinsolvenz – der Unterschied
| Merkmal | Eigenverwaltung | Regelinsolvenz |
|---|---|---|
| Geschäftsführung | bleibt im Amt | verliert Kontrolle |
| Sachwalter | überwacht | Insolvenzverwalter übernimmt |
| Imagewirkung | „aktive Sanierung“ | „klassische Pleite“ |
| Gläubigerbeteiligung | direkt möglich | formalisiert |
| Geschwindigkeit | oft schneller | formaler Ablauf |
| Motivation | Erhalt des Unternehmens | oft Liquidation |
Fazit: Wer Verantwortung übernehmen will, wählt Eigenverwaltung.
Häufige Fehler & Risiken
Auch wenn die Eigenverwaltung viele Vorteile bietet – sie ist kein Selbstläufer.
Folgende Risiken treten häufig auf:
- Unrealistische Planung
- schlechte Kommunikation mit Gläubigern
- fehlende Erfahrung in Krisenführung
- unzureichender Insolvenzplan
- Zeitverzögerung durch Überforderung
- Ablehnung des Antrags durch Gericht
Unsere Lösung: Begleitung durch erfahrene Sanierungsexperten, die Fallstricke erkennen – bevor sie zu Problemen werden.
Fallbeispiel: Sanierung durch Eigenverwaltung
Ein inhabergeführtes Handelsunternehmen (GmbH) mit 40 Mitarbeitenden verlor durch Lieferprobleme und gestiegene Einkaufspreise mehrere Margenbringer. Der Umsatz sank, die Verbindlichkeiten stiegen, die Bank kündigte das Limit.
Vorgehen:
- Prüfung: Zahlungsunfähigkeit eingetreten
- Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung
- Sachwalter aus unserem Netzwerk eingesetzt
- Insolvenzplan mit 60 % Gläubigerverzicht
- Beibehaltung aller Arbeitsplätze
- Neupositionierung im Onlinehandel
Ergebnis: Schuldenfrei nach 7 Monaten, besseres Geschäftsmodell, Gewinn nach 14 Monaten
Häufige Fragen (FAQ)
Was kostet eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Deutlich weniger als eine Regelinsolvenz – da keine Verwaltergebühren anfallen. Die Kosten sind planbar und steuerlich absetzbar.
Wie lange dauert das Verfahren?
Im Durchschnitt 6 bis 9 Monate – von Antragstellung bis Abschluss. In Einzelfällen auch schneller.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Löhne der ersten 3 Monate zahlt die Agentur für Arbeit (Insolvenzgeld). Danach trägt das Unternehmen die Kosten. Ziel ist der Erhalt der Arbeitsplätze.
Kann ich als Geschäftsführer bleiben?
Ja – solange Sie kooperativ und rechtskonform handeln. Das ist der Kern der Eigenverwaltung.
Unsere Leistungen bei Eigenverwaltungsverfahren
Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Entschuldung:
- Erstberatung & Krisenanalyse
- Erstellung des Insolvenzantrags & Eigenverwaltungsantrags
- Entwicklung eines IDW S6-kompatiblen Sanierungskonzepts
- Erstellung & Verhandlung des Insolvenzplans
- Kommunikation mit Gläubigern, Gericht, Mitarbeitern, Öffentlichkeit
- Zusammenarbeit mit Sachwaltern & Rechtsanwälten
- Interimsmanagement während des Verfahrens
Jetzt handeln – bevor andere für Sie entscheiden
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist kein Makel, sondern ein Werkzeug.
Sie zeigt, dass Sie Verantwortung übernehmen – und Chancen nutzen, bevor sie sich in Luft auflösen.
Je früher Sie handeln, desto mehr können Sie gestalten.
Warten Sie nicht, bis Banken oder Gerichte Fakten schaffen.
Telefon: 030 – 232 563 98007
E-Mail: kontakt@unternehmer-retter.com
Jetzt vertrauliche Erstberatung anfordern
Insolvenz in Eigenverwaltung ist Führung in der Krise
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist nicht das Ende, sondern ein neuer Anfang mit Struktur.
Sie gibt Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, das Steuer in der Hand zu behalten, während Sie sich entschulden, neu aufstellen und wieder durchstarten.
Wer mutig und strukturiert vorgeht, kann sein Unternehmen durch die Krise führen – nicht in ihr untergehen.

