Fortführungsprognose erstellen lassen
Fortführungsprognose: Warum sie über Sanierung oder Insolvenz entscheidet
Wenn die Zukunft zur Frage wird
Für Unternehmer in der Krise ist die wichtigste Frage oft nicht „Wie geht’s weiter?“, sondern: Darf es überhaupt weitergehen?
Die Antwort darauf liefert die Fortführungsprognose – ein rechtlich und wirtschaftlich zentrales Instrument, das über die Bilanzierung, über Insolvenzpflichten und über die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens entscheidet.
Ob gegenüber Banken, Investoren, dem Finanzamt oder dem Insolvenzgericht:
Ohne belastbare Fortführungsprognose fehlt die Grundlage für Entscheidungen – und häufig auch für das Vertrauen Dritter.
Was ist eine Fortführungsprognose?
Die Fortführungsprognose prüft, ob ein Unternehmen nach aktueller Lage und Einschätzung für mindestens 12 Monate ab Bilanzstichtag fortgeführt werden kann.
Sie ist gesetzlich verankert – in § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB – und hat auch bei Insolvenzrecht, Steuerrecht und Sanierungsberatung eine tragende Rolle.
Definition:
Die Fortführungsprognose ist die Bewertung, ob ein Unternehmen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere wirtschaftlicher, rechtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten, in der Lage ist, seinen Geschäftsbetrieb fortzusetzen.
Wann wird eine Fortführungsprognose benötigt?
Eine Fortführungsprognose ist in verschiedenen Situationen zwingend erforderlich oder stark empfohlen:
| Situation | Grund für die Fortführungsprognose |
|---|---|
| Bilanzaufstellung | Für die Anwendung der Going-Concern-Prämisse (§ 252 HGB) |
| Zahlungsunfähigkeit droht | Zur Beurteilung der Insolvenzreife (§ 17, 18 InsO) |
| Überschuldung möglich | Ermittlung, ob die insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt (§ 19 InsO) |
| Sanierung geplant | Grundlage für IDW S6-Gutachten oder StaRUG-Verfahren |
| Kreditverhandlungen | Entscheidungsgrundlage für Banken, ob Kreditlinien verlängert werden |
| M&A-Prozesse | Bewertung der Fortführbarkeit durch Investoren oder Käufer |
Immer wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Stabilität bestehen, ist die Fortführungsprognose unverzichtbar – als rechtssicheres Fundament.
Gesetzliche Grundlagen
Die Fortführungsprognose ist kein „freiwilliges Instrument“, sondern rechtlich verankert:
- § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB: Die Bilanz ist nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung zu erstellen – sofern dem keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.
- § 19 InsO: Die insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nur dann nicht vor, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht.
- IDW ES 11 / IDW S6: Diese Standards definieren, wie eine sachgerechte Fortführungsprognose fachlich zu erstellen ist.
Unternehmer, Geschäftsführer und Steuerberater, die diesen Punkt ignorieren, begeben sich in persönliche Haftungsrisiken – auch strafrechtlich.
Inhalte einer professionellen Fortführungsprognose
Eine fundierte Prognose besteht immer aus drei Säulen:
1. Analyse der aktuellen Unternehmenslage
- Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (kurz: VFE-Analyse)
- Zahlungsfähigkeit, offene Verbindlichkeiten, Fristen
- Auftragsbestand, Marktstellung, Geschäftsmodell
2. Maßnahmenplanung & Sanierungsfähigkeit
- Welche konkreten Schritte werden zur Stabilisierung unternommen?
- Reichen diese Maßnahmen aus, um die Krise zu überwinden?
- Ist das Management bereit und in der Lage, die Maßnahmen umzusetzen?
3. Liquiditätsplanung (12 Monate)
- Erstellung eines detaillierten Finanzplans (Cash-in / Cash-out)
- Sensitivitätsanalyse (Worst-Case-, Real-Case-, Best-Case-Szenarien)
- Berücksichtigung externer Faktoren (Lieferketten, Kreditlinien, Zinsentwicklung)
Diese drei Elemente müssen dokumentiert, prüffähig und nachvollziehbar sein – sowohl für Dritte als auch für Sie selbst.
Positive vs. negative Fortführungsprognose – was bedeutet das?
Die zentrale Aussage einer Fortführungsprognose lautet: „Ja, die Fortführung ist überwiegend wahrscheinlich.“
Aber was heißt „überwiegend wahrscheinlich“?
Positive Fortführungsprognose:
- Sanierung ist realistisch & eingeleitet
- Liquiditätsbedarf ist gedeckt oder planbar gedeckt
- Banken, Gesellschafter oder Investoren signalisieren Unterstützung
- Keine unabwendbaren rechtlichen oder strukturellen Hindernisse
→ Keine Insolvenzantragspflicht. Bilanzierung nach Going Concern erlaubt.
Negative Fortführungsprognose:
- Liquidität reicht nicht aus – auch nicht mit Maßnahmen
- Keine tragfähige Perspektive für wirtschaftliche Stabilisierung
- Kein externer Rückhalt oder Blockade durch Gesellschafter
→ Überschuldung liegt vor. Insolvenzreife nach § 19 InsO gegeben. Handlungspflicht des Geschäftsführers!
Risiken bei fehlender oder fehlerhafter Fortführungsprognose
Unternehmen, die in kritischer Lage ohne valide Fortführungsprognose weiterarbeiten, riskieren:
- Haftung des Geschäftsführers (§ 15b InsO)
- strafrechtliche Konsequenzen (z. B. Insolvenzverschleppung)
- Entzug von Kreditlinien oder Fördermitteln
- Ablehnung von Sanierungsverfahren durch das Gericht
Daher gilt:
Eine professionelle Fortführungsprognose ist keine Option – sie ist Pflicht.
Fortführungsprognose im Insolvenzrecht
Insbesondere bei der insolvenzrechtlichen Überschuldung (§ 19 InsO) ist die Fortführungsprognose der zentrale Rettungsanker.
Beispiel:
Ein Unternehmen hat ein negatives Eigenkapital, ist aber liquide.
→ Überschuldung ist nicht gegeben, sofern die Fortführungsprognose positiv ausfällt.
Wichtig:
Seit der Reform des § 19 InsO 2021 liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Unternehmen.
Wer keine positive Fortführungsprognose erstellen kann, muss Insolvenzantrag stellen.
Fortführungsprognose nach IDW S6 – der Goldstandard
Für Banken und Sanierungsberater ist der IDW S6 Standard der Maßstab für eine professionelle Fortführungsprognose.
Er stellt klare Anforderungen an:
- die Vollständigkeit der Datenbasis
- die Transparenz der Annahmen
- die Nachvollziehbarkeit der Planung
- die Umsetzbarkeit der Sanierungsmaßnahmen
Wir erstellen Fortführungsprognosen grundsätzlich in Anlehnung an IDW S6 – bei Bedarf mit vollständigem Sanierungsgutachten für Gläubiger und Gerichte.
Fortführungsprognose im StaRUG-Verfahren
Auch im StaRUG-Verfahren (Sanierung ohne Insolvenz) spielt die Fortführungsprognose eine zentrale Rolle.
Sie zeigt auf, dass:
- die Zahlungsfähigkeit noch gegeben ist,
- die Restrukturierung auf realistischen Annahmen beruht,
- und eine Sanierung mit Gläubigerbeteiligung möglich ist.
Ohne belastbare Fortführungsprognose ist kein StaRUG-Verfahren durchsetzbar.
So helfen wir Ihnen konkret
Als spezialisierte Sanierungsberatung erstellen wir für Ihr Unternehmen:
- Vollständige Fortführungsprognose (12 Monate, prüfbar)
- Finanzplanung mit Szenarienanalyse
- Sanierungskonzept (nach IDW S6 oder individuell)
- Abstimmung mit Steuerberater, Banken & Investoren
- Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer zur Haftungsvermeidung
Je nach Bedarf übernehmen wir auch die operative Umsetzung, z. B. durch:
- Interimsmanagement
- Kommunikation mit Gläubigern
- Strukturveränderungen und Kostensenkungsprogramme
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Viele Unternehmen scheitern nicht an der Krise, sondern an einer unzureichenden Prognose.
Die häufigsten Schwachstellen:
- unrealistische Umsatzannahmen
- keine Worst-Case-Szenarien berücksichtigt
- fehlende Einbeziehung der Gläubigerlage
- veraltete oder geschönte Zahlen
- fehlende Maßnahmen zur Krisenbewältigung
Unser Ansatz: Ehrlichkeit vor Optimismus – damit aus einer Prognose eine Lösung wird.
Fallbeispiel: Rettung durch Fortführungsprognose
Ein produzierender Mittelständler (GmbH, 50 Mitarbeiter) stand vor dem Aus:
- Umsatzeinbruch, drohende Zahlungsunfähigkeit, negative Bilanz
- Bank forderte binnen 10 Tagen eine Fortführungsprognose
- Geschäftsführer ratlos, Steuerberater überfordert
Unser Vorgehen:
- Innerhalb von 48 Stunden: Analyse der Lage & Erarbeitung Sofortmaßnahmen
- Erstellung einer 12-Monats-Planung
- Verhandlung mit der Bank auf Basis der Prognose
- Fortführung gesichert, neues Darlehen zur Überbrückung erhalten
Ergebnis: Kein Insolvenzantrag. Keine Entlassungen. Neue Perspektive.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Wenn Sie glauben, dass Ihr Unternehmen die nächsten Monate nicht sicher übersteht, dann brauchen Sie keine Hoffnung – Sie brauchen eine Fortführungsprognose.
Warten Sie nicht, bis Insolvenzverwalter, Banken oder das Finanzamt Sie dazu zwingen.
Handeln Sie proaktiv. Diskret. Strategisch.
Unsere Leistungen im Bereich Fortführungsprognose – auf einen Blick
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Schnellanalyse | Ersteinschätzung binnen 24–48 Stunden |
| Vollständige Prognose (12 Monate) | Detaillierte Finanz- und Sanierungsplanung |
| IDW S6-kompatibles Gutachten | Für Banken, Gläubiger, Gerichte |
| Haftungsvermeidung | Rechtssichere Dokumentation für Geschäftsführung |
| Verhandlungsvorbereitung | Argumentationsgrundlage gegenüber Dritten |
| Begleitung bei Umsetzung | Interimsmanagement & operative Maßnahmen |
Fazit: Die Fortführungsprognose ist kein Formular – sie ist Ihre Chance
Ob Sanierung, Restrukturierung oder Insolvenzvermeidung –
die Fortführungsprognose entscheidet, ob Sie als Unternehmer weiter gestalten dürfen oder die Kontrolle verlieren.
Mit einer professionell erstellten Prognose schaffen Sie:
Rechtssicherheit
Vertrauen bei Gläubigern
Planbarkeit für sich und Ihr Team
Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern
Telefon: 030 – 232 563 98007
E-Mail: info@unternehmer-retter.com
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Wir garantieren Vertraulichkeit, Schnelligkeit und Klartext.
Denn wer Klarheit schafft, kann Krisen meistern.


