StaRUG
StaRUG: Die stille Sanierung für Unternehmer in der Krise
Sanierung ohne Insolvenz – mit Strategie und Struktur
Wenn das Unternehmen schwächelt, der Umsatz stockt und die Kosten steigen, braucht es schnelle, aber vor allem rechtssichere Lösungen.
Viele Unternehmer wissen nicht:
Es gibt ein gesetzliches Sanierungsinstrument, das eine Restrukturierung außerhalb der Insolvenz ermöglicht – diskret, effizient und mit rechtlichem Rückhalt.
Die Rede ist vom StaRUG – dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz.
Diese Option kann die Insolvenz abwenden, Verträge sichern und gleichzeitig Gläubiger einbinden, ohne dass das Unternehmen öffentlich „in Schieflage“ gerät.
Was ist das StaRUG?
Das StaRUG ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Restrukturierung im Schutz eines gerichtlichen Rahmens durchzuführen – ohne formelles Insolvenzverfahren.
Ziel des StaRUG ist es, Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise, aber noch nicht insolvent, eine Chance zur Neuaufstellung zu geben – ohne die Nachteile einer offiziellen Insolvenz.
Definition:
Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, in einer drohenden Krise mit ihren Gläubigern verbindliche Restrukturierungsvereinbarungen zu treffen – ohne die gesamte Insolvenzordnung zu durchlaufen.
Wann kommt StaRUG in Frage?
Das StaRUG richtet sich an Unternehmen, die:
- noch zahlungsfähig sind
- aber in absehbarer Zeit Zahlungsunfähigkeit erwarten
- eine Restrukturierung ihrer Verbindlichkeiten anstreben
- ihre Gläubiger gezielt und kontrolliert einbinden wollen
- keine öffentliche Insolvenz wünschen
Typische Ausgangslagen:
- Finanzierungsstruktur ist zu komplex oder zu teuer
- Lieferanten setzen Zahlungsziele herab
- Bank droht mit Kündigung von Krediten
- Sanierungskonzept ist vorhanden, aber braucht rechtlichen Rahmen
- außergerichtliche Einigung mit einzelnen Gläubigern scheitert
Vorteile des StaRUG auf einen Blick
| Vorteil | Bedeutung |
|---|---|
| Keine Insolvenz | Keine Eintragung im Insolvenzregister, kein öffentlicher Imageschaden |
| Verbindliche Gläubigerregelung | Auch gegen den Willen einzelner Gläubiger möglich |
| Rechtssicherheit für Maßnahmen | Gerichtliche Bestätigung schützt vor Anfechtung |
| Schutzinstrumente verfügbar | Vollstreckungsschutz, Vertragsfortführung |
| Handlungsfähigkeit bleibt bestehen | Geschäftsführung behält Kontrolle |
| Vertraulichkeit | Verfahren kann auf Wunsch nichtöffentlich bleiben |
Voraussetzungen für ein StaRUG-Verfahren
Nicht jedes Unternehmen kann das StaRUG nutzen.
Voraussetzung ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit, aber keine aktuelle Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Juristische Kriterien:
- Prognose zeigt: Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 24 Monaten möglich
- Es besteht ein Restrukturierungsbedarf, der nicht außergerichtlich gelöst werden kann
- Es gibt eine realistische Sanierungsperspektive
- Der Unternehmer ist handlungsbereit und informiert
Achtung: Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit greift nicht mehr das StaRUG, sondern nur noch das Insolvenzrecht.
Ablauf eines StaRUG-Verfahrens
Ein StaRUG-Verfahren läuft in mehreren strukturierten Schritten ab. Unternehmer werden dabei idealerweise von erfahrenen Sanierungsberatern begleitet:
1. Analyse der Krisenlage
- Erstellung einer Fortführungsprognose
- Prüfung von Liquidität, Rentabilität, Verschuldung
2. Erarbeitung des Restrukturierungsplans
- Schuldenstruktur analysieren
- Sanierungsmaßnahmen festlegen (z. B. Zahlungsaufschub, Forderungsverzicht)
- Gläubigersegmentierung (wen betrifft der Plan?)
- Plan auf wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen
3. Vorbereitung der Gläubigerabstimmung
- Einladung betroffener Gläubiger
- Vorlage aller Planunterlagen
- Erläuterung der Maßnahmen und Konsequenzen
4. Gerichtliche Bestätigung
- Das Gericht kann den Plan bestätigen
- Ab diesem Punkt: Bindungswirkung für alle Gläubiger – auch bei Ablehnung
5. Durchführung der Restrukturierung
- Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
- Monitoring der Liquiditätsplanung
- Abschlussbericht, ggf. neue Finanzierung
Der Restrukturierungsplan – Herzstück des StaRUG
Der Restrukturierungsplan ist das zentrale Dokument und muss präzise, nachvollziehbar und rechtssicher sein.
Er ähnelt dem Insolvenzplan – ist aber außerhalb der Insolvenz gültig.
Inhalte des Plans:
- Darstellung der Ist-Situation
- Gründe der Krise
- Gläubigerstruktur (nach Gruppen)
- geplanter Schuldenschnitt / Zahlungsaufschub / Umstrukturierung
- Liquiditätsprognose
- Umsetzungsschritte inkl. Zeitplan
- Auswirkungen für Gläubiger & Gesellschafter
- Rechtswirkungen des Plans
Tipp: Ein guter Plan wird oft mit einem IDW S6-Gutachten kombiniert, um Professionalität und Machbarkeit zu unterstreichen.
Welche Gläubiger sind betroffen?
Das StaRUG erlaubt es, nur einzelne Gläubigergruppen einzubeziehen – z. B. nur die Hausbank oder nur bestimmte Lieferanten.
Mögliche Gläubigergruppen:
- Banken
- Lieferanten
- Vermieter
- Gesellschafter
- Leasinggesellschaften
- Finanzbehörden (eingeschränkt)
- Arbeitnehmer (nur indirekt)
Vorteil: Unbeteiligte Gläubiger (z. B. mit laufenden Verträgen) müssen nicht eingebunden werden – was die operative Stabilität erhöht.
Schutzinstrumente im StaRUG
Das StaRUG bietet eine Reihe von gerichtlich verfügbaren Schutzmaßnahmen, vergleichbar mit dem Insolvenzrecht – aber ohne den Makel der Insolvenz:
Möglich sind:
- Vollstreckungsschutz für bis zu 3 Monate (Verlängerung möglich)
- Verbot der Vertragskündigung durch Gläubiger
- Verhinderung einzelner Zwangsmaßnahmen
- Schutz von Finanzierungslinien
- Abwehr von Anfechtungen bei Zahlungen im Restrukturierungszeitraum
Ergebnis: Das Unternehmen erhält Zeit und Ruhe, um Maßnahmen umzusetzen – geschützt durch richterlichen Beschluss.
Typische Sanierungsmaßnahmen im StaRUG-Verfahren
- Reduzierung oder Stundung von Bankverbindlichkeiten
- Schuldenschnitt bei Lieferantenforderungen
- Verlängerung von Zahlungszielen
- Neuverhandlung von Miet- und Leasingverträgen
- Aufnahme neuer Finanzierungspartner (Bridge Financing)
- Einbringung von Gesellschafterdarlehen
- Personalabbau mit Sozialplan (außerhalb des StaRUG, aber oft flankierend)
Abgrenzung: StaRUG vs. Insolvenzverfahren
| Merkmal | StaRUG | Insolvenz |
|---|---|---|
| Öffentlich? | Nein (auf Wunsch) | Ja (Insolvenzregister) |
| Wer führt? | Geschäftsführung | Insolvenzverwalter/Sachwalter |
| Gläubigerbindung | nur teilw. Gruppen | alle |
| Anfechtungsschutz | begrenzt | umfassend |
| Vollstreckungsschutz | auf Antrag | automatisch |
| Kosten | geringer | höher |
| Imagewirkung | neutral bis positiv | meist negativ |
Fazit: Das StaRUG ist ideal für Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell, die sich frühzeitig Hilfe holen.
Rolle des Restrukturierungsbeauftragten
Das Gericht kann auf Antrag oder bei bestimmten Konstellationen einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen.
Dieser:
- prüft die Ordnungsmäßigkeit des Plans
- kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften
- berichtet dem Gericht
- vermittelt zwischen Gläubigern und Schuldner
Wir stellen regelmäßig geeignete Experten als Beauftragte, wenn Unabhängigkeit, Seriosität und Erfahrung gefragt sind.
Fallbeispiel: StaRUG erfolgreich umgesetzt
Ein Berliner Medizintechnikunternehmen (GmbH) mit 80 Mitarbeitenden verlor nach einer Produktumstellung mehrere Großkunden. Die Finanzierung durch Banken drohte zu kippen. Klassische Insolvenz war keine Option – zu riskant für Marke und Patente.
Vorgehen:
- Erstellung eines StaRUG-konformen Sanierungsplans
- Einbeziehung der drei größten Kreditgeber
- Gerichtliche Bestätigung des Plans nach 6 Wochen
- Vollstreckungsschutz bewahrte das Unternehmen vor Kontopfändung
- Ergebnis: Schuldenschnitt über 1,2 Mio. €, neue Finanzierung durch Venture Capital
Fazit: Keine Insolvenz, keine Kündigungen, Wachstum möglich.
Risiken & Grenzen des StaRUG
Trotz aller Vorteile ist das StaRUG kein Allheilmittel.
Mögliche Stolpersteine:
- Zu spätes Handeln: Bei eingetretener Insolvenz kein StaRUG mehr möglich
- Unrealistische Planung: Gericht verweigert Planbestätigung
- fehlender Gläubigerrückhalt: Plan wird abgelehnt
- unzureichende Kommunikation: Vertrauen geht verloren
- Verfahren ist komplex: ohne erfahrene Begleitung riskant
So unterstützen wir Sie beim StaRUG-Verfahren
Als erfahrene Krisen- und Restrukturierungsberater begleiten wir Sie von Anfang an durch das gesamte StaRUG-Verfahren.
Unsere Leistungen:
- Prüfung der StaRUG-Voraussetzungen
- Erstellung des Restrukturierungsplans
- Gläubigerkommunikation & Abstimmung
- Gerichtliche Antragstellung & Begleitung
- Schutzmaßnahmen beantragen
- Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
- IDW S6 Gutachten bei Bedarf
- Interimsmanagement (CRO)
Jetzt handeln – bevor andere handeln
Je früher Sie mit uns sprechen, desto mehr Spielraum bleibt.
StaRUG funktioniert nur präventiv.
Wer zu spät kommt, landet im Insolvenzgericht – mit allen Konsequenzen.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie aktuell:
- Liquiditätsprobleme haben,
- mit Ihren Gläubigern nicht weiterkommen,
- eine Insolvenz unbedingt vermeiden wollen,
…dann sprechen Sie mit uns über eine Sanierung nach StaRUG – diskret, schnell, machbar.
Kontakt aufnehmen
Telefon: 030 – 232 563 98007
E-Mail: kontakt@unternehmer-retter.com
Kontaktformular: Jetzt vertrauliche Erstberatung anfordern
Wir garantieren: Vertraulichkeit, Ehrlichkeit, Geschwindigkeit.
StaRUG ist Ihre Chance – wenn Sie sie rechtzeitig nutzen
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ist kein theoretisches Werkzeug, sondern ein praxisbewährtes Sanierungsverfahren, das Unternehmen echten Handlungsspielraum bietet – abseits der Insolvenz.
Doch wie immer gilt:
Es entscheidet nicht das Gesetz – sondern der Unternehmer, der es nutzt.

