Berliner Bankenskandal Drittschaden
Der übersehene Drittschaden des Berliner Bankenskandals: Wie staatlich abgesicherte Garantiefonds private Wettbewerber verdrängten
Der Berliner Bankenskandal wird bis heute vor allem als Banken-, Haushalts- und Anlegerskandal beschrieben. Im Mittelpunkt stehen meist die Bankgesellschaft Berlin, die Landesbank Berlin, geschlossene Immobilienfonds, milliardenschwere Risiken für das Land Berlin und die Belastung der Steuerzahler. Diese Betrachtung ist richtig, aber unvollständig.
Denn der Skandal verursachte nicht nur Schäden bei der Bank, beim Landeshaushalt und bei den Fondsanlegern. Er verursachte auch erhebliche Schäden bei privaten Wettbewerbern, die am Markt für Immobilienprojekte, Seniorenresidenzen und geschlossene Immobilienfonds mit normalen unternehmerischen Finanzierungsmodellen antraten.
Zu diesen Geschädigten gehörte nach meinem Schadensvortrag auch die Seniorenresidenzen Germaniabogen AG. Unser Geschäftsmodell beruhte darauf, werthaltige Seniorenresidenzprojekte über private Kapitalanleger und geschlossene Immobilienfonds zu finanzieren. Genau dieser Markt wurde durch die LBB- und IBG-Garantiefonds massiv verzerrt. Anleger verglichen nicht mehr nur Standort, Betreiberkonzept, Rendite, Mietvertrag, Baukosten und wirtschaftliches Risiko. Sie verlangten Garantien. Sie wollten Mietgarantien, Rücknahmeversprechen, Andienungsrechte und letztlich die Sicherheit, dass hinter dem Investment eine staatsnahe Haftungskulisse stand.
Ein privater Wettbewerber konnte solche Garantien nicht seriös anbieten. Wer unternehmerisch verantwortlich handelte, musste Risiken offenlegen und realistisch kalkulieren. Die Garantieprodukte der Bankgesellschaft Berlin verschoben diesen Maßstab. Damit wurde am Kapitalmarkt nicht mehr das bessere Immobilienprojekt belohnt, sondern die stärkere Haftungskulisse.
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1. Geschlossene Immobilienfonds wurden zu scheinbar risikolosen Anlagen umgebaut
Geschlossene Immobilienfonds sind ihrer Natur nach unternehmerische Beteiligungen. Anleger beteiligen sich an einer Immobilie oder einem Immobilienportfolio. Sie tragen grundsätzlich Risiken: Baukostenrisiken, Vermietungsrisiken, Leerstand, Betreiberbonität, Marktwertentwicklung, Anschlussfinanzierung und Instandhaltung. Genau deshalb müssen solche Fonds durch reale Objektqualität, nachvollziehbare Kalkulation, transparente Prospekte und ein angemessenes Verhältnis von Risiko und Rendite überzeugen.
Die Fonds der Bankgesellschaft Berlin beziehungsweise ihrer Immobiliengesellschaften funktionierten jedoch in wesentlichen Teilen anders. Der Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses stellte fest, dass die Bavaria/IBG zwischen 1985 und 2002 insgesamt 60 geschlossene Immobilienfonds mit einem Volumen von über 9 Milliarden Euro platzierte. Rund 65.000 Anleger zahlten mehr als 3,5 Milliarden Euro Eigenkapital ein. Unter dem Dach der Bankgesellschaft wurde die LBB-Fondsreihe fortgeführt und 1998 mit dem LBB-Fonds 13 abgeschlossen. In den Jahren 1999 bis 2002 folgten die IBV-Deutschland-Fonds. Besonders bedeutsam ist: Rund zwei Drittel des Fondsvolumens entfielen auf die Jahre 1997 bis 2000. [1]
Maßgeblich für den Vertriebserfolg dieser Fonds waren nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses „marktunübliche Sicherheiten“. Das umfangreiche Garantiepaket reichte bis zur Rücknahmeverpflichtung und machte den Anteilserwerb für Anleger zu einem nahezu risikolosen Investment. [1]
Die Garantiearchitektur war außergewöhnlich. Den Anlegern wurden unter anderem langfristige Mietgarantien, Andienungsrechte nach 25 Jahren zum Nominalwert oder nach 30 Jahren zu 115 Prozent des Nominalwerts, Höchstpreisgarantien, Konditionengarantien, Schließungsgarantien und Ausschüttungsgarantien eingeräumt. Die Fonds hatten Miet- oder Generalmietgarantieverträge über lange Laufzeiten; bei einzelnen Fonds waren Mietgarantien über 25 oder sogar 30 Jahre vorgesehen. [1]
Damit wurde der normale Marktmechanismus außer Kraft gesetzt. Ein privater Immobilienfonds musste Anleger überzeugen, dass das Projekt wirtschaftlich tragfähig war. Ein Garantiefonds musste vor allem vermitteln, dass das Risiko letztlich nicht beim Anleger lag.
2. Der Wettbewerb wurde nicht durch Qualität entschieden, sondern durch Haftung
Der entscheidende Schaden für Wettbewerber lag darin, dass die Anlegererwartungen am Markt künstlich verändert wurden. Wer einmal ein Produkt angeboten bekam, bei dem Mieten, Ausschüttungen, Rücknahme und Kapitalrückfluss scheinbar abgesichert waren, fragte bei jedem anderen Anbieter: Wo ist Ihre Garantie? Wer übernimmt die Miete, wenn der Betreiber nicht zahlt? Wer nimmt meinen Fondsanteil nach 25 oder 30 Jahren zurück? Wer steht im Ernstfall hinter dem Investment?
Diese Erwartung konnte ein privater Anbieter nicht erfüllen. Ein privater Projektentwickler oder Betreiber konnte keine jahrzehntelangen Miet-, Pacht-, Rücknahme- und Ausschüttungsgarantien in einer Weise geben, die wirtschaftlich tragfähig gewesen wäre. Gerade ein seriöser Anbieter musste sagen: Dieses Projekt hat Chancen, aber auch unternehmerische Risiken. Genau diese kaufmännische Ehrlichkeit wurde durch die Garantieprodukte zum Wettbewerbsnachteil.
Der Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski beschrieb diesen Mechanismus deutlich. Nach seiner Analyse waren die LBB-Fonds am Kapitalmarkt leicht platzierbar, weil die Anleger genügend Garantien hatten und davon ausgehen konnten, dass das Land Berlin mit der Gewährträgerhaftung hinter den Fondsrisiken stand. Umgekehrt hätten andere Fondsanbieter erhebliche Schwierigkeiten gehabt, ihre Anteile zu platzieren; große Bauträger hätten berichtet, dass Bauvorhaben über Immobilienfonds praktisch nicht mehr finanzierbar gewesen seien, weil sie in Konkurrenz zu den LBB-Fonds nicht verkäuflich waren. [2]
Genau hier liegt die Wettbewerbsverzerrung. Die LBB- und IBG-Fonds waren nicht deshalb überlegen, weil ihre Projekte zwangsläufig besser, ihre Standorte wertvoller oder ihre Betreiber tragfähiger waren. Sie waren am Kapitalmarkt überlegen, weil sie Anlegern eine Sicherheitsarchitektur boten, die private Wettbewerber nicht nachbilden konnten, ohne sich selbst ruinösen Risiken auszusetzen.
3. Der konkrete Schaden bei der Seniorenresidenzen Germaniabogen AG
Nach meinem Schadensvortrag traf diese Wettbewerbsverzerrung die Seniorenresidenzen Germaniabogen AG unmittelbar. Wir konnten keine Kapitalanleger mehr in ausreichendem Umfang gewinnen und keine geschlossenen Immobilienfonds mehr platzieren, weil Anleger inzwischen dieselben Sicherheiten verlangten, die sie von den staatsnah wahrgenommenen LBB- und IBG-Fonds kannten.
Das war kein abstrakter Marktnachteil, sondern ein konkreter Eingriff in die Finanzierungsmöglichkeiten privater Projekte. Anleger waren nicht mehr bereit, ein normales unternehmerisches Immobilieninvestment zu zeichnen. Sie wollten Garantien, die ein privater Anbieter nicht seriös geben konnte. Damit wurde der Kapitalmarkt für private Anbieter blockiert.
Der Schaden bestand nicht nur darin, dass einzelne Anleger absagten. Er bestand darin, dass ein ganzes Finanzierungsmodell entwertet wurde. Geschlossene Immobilienfonds waren für mittelständische Projektentwickler und Betreiber ein wichtiges Instrument, um kapitalintensive Immobilienprojekte zu realisieren. Wenn dieses Instrument am Markt nicht mehr platzierungsfähig ist, weil ein staatsnahes Konkurrenzprodukt unrealistische Sicherheitsstandards setzt, werden private Projekte verdrängt.
Für die Seniorenresidenzen Germaniabogen AG bedeutete dies nach meinem Schadensvortrag: Projekte konnten nicht wie geplant umgesetzt werden, Kapitalanleger konnten nicht mehr gewonnen werden, Fonds ließen sich nicht mehr platzieren, und konkrete Standorte gingen verloren.
4. Kurfürstendamm 100 als konkretes Beispiel der Verdrängung
Besonders deutlich wird dieser Zusammenhang am Projekt Kurfürstendamm 100. Nach meinem Schadensvortrag konnte ich dieses Projekt mit der Seniorenresidenzen Germaniabogen AG nicht realisieren, weil die erforderliche Finanzierung über private Kapitalanleger und geschlossene Immobilienfonds am Markt nicht mehr durchsetzbar war. Anleger wollten Garantien, die ein privater Anbieter nicht seriös geben konnte.
Öffentlich belegt ist zugleich, dass am Kurfürstendamm 100 heute die Pro Seniore Residenz Kurfürstendamm betrieben wird. Pro Seniore nennt als Anschrift Kurfürstendamm 100, 10709 Berlin. [5] Ebenso öffentlich belegt ist, dass die 1997 errichtete Immobilie am Kurfürstendamm 100 nach Angaben von berlinovo in den Obergeschossen an eine Betreibergesellschaft der Pro-Seniore-Gruppe vermietet ist, die dort ein Pflegeheim mit Betreutem Wohnen betreibt. Berlinovo erklärt außerdem ausdrücklich, dass die Immobilie zu dem von berlinovo gemanagten Fonds LBB 13 gehört. [4]
Damit verdichtet sich die abstrakte Wettbewerbsverzerrung zu einem konkreten Standortschaden. Ein privater Wettbewerber konnte das Projekt nach seinem Vortrag nicht mehr über normale Fondsplatzierung realisieren, während am selben Standort eine Pro-Seniore-Residenz in einer Immobilie betrieben wurde, die dem LBB-Fonds 13 zugeordnet war.
Der Vorwurf richtet sich nicht gegen den Betrieb einer Seniorenresidenz als solchen. Entscheidend ist die Finanzierungsstruktur. Der private Anbieter musste mit einem normalen Risikoprofil werben. Das LBB-Umfeld konnte mit Garantien, Mietabsicherung, Rücknahmeversprechen und staatsnaher Haftungserwartung auftreten.
Besonders aussagekräftig ist, dass der Untersuchungsausschuss gerade für den LBB-Fonds 13 ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 1,95 Milliarden DM nennt und ausweist, dass bei diesem Fonds erhebliche Beträge für Mietgarantie, Höchstpreisgarantie, Wertpapiergarantie und Konditionengarantie vereinnahmt wurden. [1] Kurfürstendamm 100 steht deshalb exemplarisch für den Kern des Problems: Ein Standort, der privatwirtschaftlich nicht mehr über normale Anlegerfinanzierung realisiert werden konnte, wurde in einer Fondsstruktur umgesetzt, die Teil des LBB-Garantiesystems war.
5. Die DSK-/Pro-Seniore-Problematik zeigt: Die garantierten Projekte waren nicht wirtschaftlich überlegen
Besonders aufschlussreich ist die spätere Entwicklung im DSK-/Pro-Seniore-Komplex. Hier muss präzise formuliert werden: Öffentlich sauber belegbar ist nicht, dass die heutige Pro-Seniore-Gruppe als Ganzes kurz darauf insolvent wurde. Belegbar ist aber, dass der mit Pro Seniore verbundene DSK-Komplex erhebliche Miet- beziehungsweise Pachtrückstände gegenüber Fondsobjekten aufbaute und dass über den DSK e.V. später ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Bereits 2002 berichtete die WELT, Pro Seniore schulde allein der Bankgesellschaft Berlin seit fast zwei Jahren aufgelaufene Pachtrückstände von rund 50 Millionen Euro für 24 Seniorenheime. Außerdem wurde berichtet, dass auch bei anderen Fondsinitiatoren Pachtrückstände bestanden und institutionelle Investoren eine mögliche Insolvenz befürchteten. [6]
2010 berichtete der Tagesspiegel, dass nach der Insolvenz des Betreibers DSK die landeseigene Holding Mietschulden in Höhe von 230 Millionen Euro eintreiben wollte. Betroffen waren nach dieser Berichterstattung 24 Heime und zwei Hotels der Firmengruppe DSK/Pro Seniore, die in Skandalfonds der früheren Bankgesellschaft Berlin steckten. Der Tagesspiegel berichtete weiter, DSK habe jährlich 28,5 Millionen Euro Miete in die Fonds einzahlen sollen, dies aber nur gelegentlich oder verspätet getan; erste Mietrückstände habe es bereits 1999 gegeben, im Oktober 2000 seien Mietzahlungen für längere Zeit ganz eingestellt worden, und bis Ende 2002 hätten sich Schulden von 60 Millionen Euro angehäuft. Das Insolvenzverfahren gegen DSK wurde demnach am 5. Juli 2010 eröffnet. [7]
Das ist für die wettbewerbliche Bewertung entscheidend. Die Fonds wurden Anlegern mit langfristiger Sicherheit, Mietgarantien und scheinbar stabilen Betreiberstrukturen verkauft. Tatsächlich zeigten sich aber gerade bei Seniorenheimen erhebliche operative Probleme. Die angebliche Sicherheit beruhte also nicht zwingend auf einer besseren wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Projekte. Sie beruhte auf Garantieversprechen und Risikoverlagerung.
Auch der Untersuchungsausschuss stellte erhebliche Defizite bei der Prüfung der Bonität von Mietern von Fondsobjekten fest und nannte als besonders gravierendes Beispiel unter anderem den Erwerb einer Reihe von Pflegeheimen und Seniorenresidenzen von DSK/Pro Seniore. [1]
Für private Wettbewerber ist das besonders bitter. Wer keine unrealistischen Garantien gab, wirkte am Kapitalmarkt weniger attraktiv. Später stellte sich heraus, dass die vermeintlich sichereren Strukturen selbst erhebliche wirtschaftliche Schwächen hatten. Der Markt hatte also nicht den besseren Unternehmer belohnt, sondern den Anbieter mit der stärkeren Absicherungskulisse.
6. Die Kausalitätskette: Von der Garantie zum Projektschaden
Der Schaden lässt sich in einer klaren Kette darstellen:
Staatlich gestützte oder staatsnah wahrgenommene Garantiefonds setzten am Kapitalmarkt ein neues Sicherheitsniveau. Anleger verlangten daraufhin auch bei anderen geschlossenen Immobilienfonds vergleichbare Garantien. Private Anbieter konnten diese Garantien nicht seriös leisten. Dadurch verloren sie Platzierungsfähigkeit. Ohne Platzierungsfähigkeit fehlte Eigenkapital. Ohne Eigenkapital scheiterten Projekte. So wurde aus dem Berliner Bankenskandal ein konkreter Schaden bei privaten Wettbewerbern.
Diese Kausalitätskette ist der Kern des Drittschadens. Es geht nicht nur darum, dass es am Markt einen großen Konkurrenten gab. Wettbewerb ist normal. Es geht darum, dass der Wettbewerb durch eine Haftungskonstruktion verzerrt wurde, die private Anbieter nicht erreichen konnten.
Die LBB- und IBG-Fonds hatten eine künstliche Überlegenheit, weil sie Anlegern Risiken abnahmen, die im normalen unternehmerischen Marktvergleich sichtbar geblieben wären. Private Anbieter mussten die reale Tragfähigkeit ihrer Projekte beweisen. Die Garantieprodukte konnten dagegen den Eindruck vermitteln, das wirtschaftliche Risiko sei bereits neutralisiert.
Für die Seniorenresidenzen Germaniabogen AG bedeutete dies nach meinem Schadensvortrag: Kapitalanleger waren nicht mehr in ausreichendem Umfang zu gewinnen, Fonds konnten nicht mehr verkauft werden, Projekte wie Kurfürstendamm 100 konnten nicht realisiert werden, und daraus entstanden konkrete Vermögensschäden.
7. Der Staat trat in einer doppelten Rolle auf
Die Wettbewerbsverzerrung wurde dadurch verschärft, dass die öffentliche Hand später selbst zur Absicherung der entstandenen Risiken herangezogen wurde. Das Land Berlin übernahm mit dem Risikoabschirmungsgesetz eine Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliengeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger Tochtergesellschaften. Der Haftungsrahmen wurde auf höchstens 21,6 Milliarden Euro begrenzt; die Laufzeit der Garantie sollte spätestens Ende 2032 enden. [3]
Die Europäische Kommission bewertete die Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten der Bankgesellschaft Berlin als staatliche Beihilfen. Dazu gehörten eine Kapitalzuführung des Landes Berlin von 1,755 Milliarden Euro, der sogenannte Risikoabschirmungsschirm mit einem maximalen nominalen Wert von 21,6 Milliarden Euro und einem wirtschaftlichen Wert von 6,1 Milliarden Euro sowie eine weitere Vereinbarung mit einem wirtschaftlichen Wert von bis zu 1,8 Milliarden Euro. Insgesamt ging die Kommission von Beihilfen in Höhe von 9,7 Milliarden Euro aus. [8]
Damit wurde aus meiner Sicht die doppelte Rolle des Staates sichtbar. Zunächst ermöglichte oder begünstigte die öffentliche beziehungsweise staatsnahe Struktur eine Fondskonstruktion, gegen die private Wettbewerber am Markt nicht ankommen konnten. Später musste die öffentliche Hand die Risiken aus genau diesen Konstruktionen abschirmen.
Der Staat beziehungsweise das Land Berlin war damit nicht nur Retter nach dem Zusammenbruch, sondern mittelbar auch Ermöglicher der vorherigen Marktverzerrung.
8. Die doppelte Schädigung: erst als Wettbewerber, dann als Steuerzahler
Besonders schwer wiegt deshalb die doppelte Schädigung. Zunächst wurde ich als Wettbewerber geschädigt, weil meine Gesellschaft am Kapitalmarkt nicht mehr zu gleichen Bedingungen konkurrieren konnte. Danach wurde ich — wie viele andere Steuerzahler auch — mittelbar daran beteiligt, die Folgen genau jener Fonds- und Garantiestrukturen aufzufangen, die zuvor meine eigenen Marktchancen zerstört hatten.
Natürlich lässt sich kein einzelner Steuer-Euro individuell markieren. Aber wirtschaftlich ist der Zusammenhang klar: Die Risiken aus dem Bank- und Fondssystem wurden in erheblichem Umfang auf die öffentliche Hand verlagert. Die Allgemeinheit musste für ein System einstehen, das zuvor private Wettbewerber verdrängt hatte.
Der Tagesspiegel berichtete 2011, dass staatlich Finanzrisiken von maximal 21,6 Milliarden Euro abgesichert wurden und die Europäische Kommission von einer notwendigen Beihilfe von insgesamt 9,7 Milliarden Euro ausging. Außerdem wurden nach dieser Berichterstattung unter anderem 1,775 Milliarden Euro Eigenkapital aus dem Landeshaushalt aufgebracht, 1,2 Milliarden Euro aus Buchwertgarantien abgerechnet und weitere 1,1 Milliarden Euro für eine sogenannte Erfüllungsübernahme fällig. [9]
Aus Sicht eines geschädigten Wettbewerbers ist das besonders empörend. Erst verlor man gegen ein staatsnah abgesichertes Konkurrenzprodukt. Dann musste man als Teil der steuerzahlenden Allgemeinheit die Sanierung, Abwicklung oder Risikoabschirmung dieses Konkurrenzprodukts mittragen.
Anders gesagt: Ich habe mit meinen Steuern mittelbar eine Wettbewerbsverzerrung finanziert, durch die ich selbst geschädigt wurde. Und ich musste später mit meinen Steuern mittelbar dazu beitragen, den Schaden bei den Bank- und Fondsgesellschaften beziehungsweise deren Risikostrukturen auszugleichen — so wie viele andere Steuerzahler auch.
Das ist die eigentliche Schärfe dieses Falles. Wer keine unrealistischen Garantien geben konnte oder wollte, wurde vom Markt bestraft. Wer solche Garantien nutzte, konnte Anleger gewinnen. Und als das System zusammenbrach, wurden die Risiken auf öffentliche Haushalte und Steuerzahler verlagert.
9. Der konkrete Schaden: mehr als ein verlorenes Projekt
Der Schaden bei privaten Wettbewerbern wie der Seniorenresidenzen Germaniabogen AG bestand nicht nur in einem abstrakten Marktverlust. Er lässt sich in mehrere Kategorien aufteilen.
Erstens entstand ein Projektverlust. Wenn ein Standort wie Kurfürstendamm 100 nicht realisiert werden kann, verliert der Unternehmer nicht nur eine Immobilie. Er verliert die gesamte künftige Wertschöpfung aus Entwicklung, Finanzierung, Betrieb, Management, Vermietung und möglicher Wertsteigerung.
Zweitens entstand entgangener Gewinn. Dazu gehören mögliche Projektentwicklungsgewinne, Betreibererträge, Managementvergütungen, Fondsinitiatorenerträge, laufende Einnahmen und strategische Folgechancen.
Drittens entstanden frustrierte Vorlaufkosten. Standortprüfung, Planung, Exposés, Prospektentwürfe, Rechts- und Steuerberatung, Bankgespräche, Vertriebsaufbau und Anlegeransprache verursachen erhebliche Kosten. Wenn die Platzierung wegen einer künstlich überlegenen Garantiekonkurrenz scheitert, werden diese Aufwendungen wirtschaftlich entwertet.
Viertens entstand ein Reputationsschaden. Ein privater Anbieter, der keine Staatsgarantie vorweisen konnte, erschien Anlegern nicht unbedingt solider, sondern vermeintlich unsicherer. Die kaufmännisch verantwortliche Begrenzung von Garantien wurde vom Markt als Schwäche wahrgenommen.
Fünftens entstand ein Finanzierungsschaden. Banken, Vermittler und Kapitalanleger orientieren sich an Markterwartungen. Wenn das Sicherheitsniveau durch Garantieprodukte künstlich angehoben wird, verschlechtern sich die Finanzierungschancen normal kalkulierter Projekte.
Sechstens entstand der steuerliche Folgeschaden. Der Wettbewerber wurde nicht nur wirtschaftlich verdrängt, sondern musste als Steuerzahler mittelbar an der Bewältigung der Folgen des verzerrenden Systems mitwirken.
10. Warum das Gegenargument nicht überzeugt
Man könnte einwenden, private Wettbewerber hätten ebenfalls Garantien anbieten können. Genau dieses Argument geht am Kern des Problems vorbei.
Ein privater Anbieter konnte solche Garantien nicht seriös geben, weil er für sie aus eigener Substanz hätte einstehen müssen. Die Besonderheit der LBB- und IBG-Fonds lag gerade darin, dass sie in einer staatsnahen Struktur agierten und der Markt davon ausging, dass hinter den Risiken letztlich eine öffentliche Haftungskulisse stand.
Auch Schwintowski weist darauf hin, dass andere Wettbewerber das Modell der Bankgesellschaft gerade nicht nachahmten, obwohl erfolgreiche Geschäftsmodelle normalerweise kopiert werden. Nach seiner Darstellung lag dies daran, dass Wettbewerber wussten, dass dieses Modell wirtschaftlich in eine Bruchlandung führen musste. [2]
Das ist ein entscheidender Punkt. Private Wettbewerber waren nicht weniger innovativ. Sie waren kaufmännisch vorsichtiger. Sie haben die Risiken nicht in gleicher Weise externalisiert. Genau diese kaufmännische Vorsicht wurde durch den verzerrten Kapitalmarkt bestraft.
11. Der übersehene Drittschaden des Berliner Bankenskandals
Der Berliner Bankenskandal war deshalb nicht nur ein Bankenskandal. Er war auch ein Wettbewerbsverzerrungsskandal. Die öffentliche Debatte hat lange vor allem auf die Bank, den Landeshaushalt und die Fondsanleger geschaut. Zu wenig beachtet wurde der Schaden bei denjenigen Unternehmern, die mit normalen privaten Finanzierungsmodellen am Markt tätig waren und durch die Garantiefonds verdrängt wurden.
Gerade im Bereich der Seniorenresidenzen war diese Verzerrung besonders schwerwiegend. Seniorenresidenzen sind kapitalintensive, langfristige und vertrauensabhängige Projekte. Wer keine Anleger findet, verliert nicht nur Finanzierung, sondern Standorte, Betreiberchancen, Referenzen, Wachstum und Zukunftserträge.
Der Fall Kurfürstendamm 100 steht deshalb beispielhaft für einen größeren Zusammenhang. Nach meinem Schadensvortrag konnte die Seniorenresidenzen Germaniabogen AG das Projekt nicht realisieren, weil Anleger durch die Garantieprodukte der Bankgesellschaft Berlin auf ein Sicherheitsniveau geprägt worden waren, das private Anbieter nicht darstellen konnten. Öffentlich belegt ist zugleich, dass die Immobilie Kurfürstendamm 100 dem LBB-Fonds 13 zugeordnet war und von einer Betreibergesellschaft der Pro-Seniore-Gruppe genutzt wurde. [4]
Damit wird der Schaden greifbar. Es ging nicht um eine normale Niederlage im Wettbewerb. Es ging um einen Wettbewerb, der durch Garantien, öffentliche Haftungserwartungen und spätere Risikoabschirmung verzerrt war. Der private Wettbewerber musste ehrlich kalkulieren. Das Garantiesystem konnte Risiken scheinbar wegdefinieren.
Am Ende zahlten nicht nur Bank, Fondsanleger und Landeshaushalt. Auch verdrängte Wettbewerber zahlten — durch verlorene Projekte, entgangene Gewinne, frustrierte Kosten, zerstörte Finanzierungsmöglichkeiten und mittelbar über ihre Steuern.
12. Schlussfolgerung Berliner Bankenskandal Drittschaden
Der übersehene Kern des Berliner Bankenskandals lautet: Ehrliches Risiko wurde bestraft, externalisiertes Risiko wurde belohnt.
Private Anbieter, die keine unrealistischen Garantien geben konnten, verloren Anleger und Projekte. Garantiegestützte Fonds konnten Kapital einsammeln, obwohl sich später zeigte, dass die wirtschaftlichen Grundlagen in wesentlichen Teilen problematisch waren. Gerade die DSK-/Pro-Seniore-Problematik zeigt, dass die garantierten Seniorenresidenzstrukturen nicht automatisch wirtschaftlich überlegen waren. Die Risiken wurden nur anders dargestellt, anders verteilt und später teilweise öffentlich aufgefangen.
Die Seniorenresidenzen Germaniabogen AG steht nach meinem Schadensvortrag exemplarisch für diesen Drittschaden. Sie wurde nicht durch bessere Wettbewerber verdrängt, sondern durch ein staatsnah abgesichertes Finanzierungsmodell, das den Kapitalmarkt verzerrte. Der Schaden bestand in verlorenen Projekten, entgangenen Erträgen, zerstörten Finanzierungschancen und der bitteren zusätzlichen Belastung, als Steuerzahler an der Bewältigung der Folgen dieses Systems beteiligt zu werden.
Der Berliner Bankenskandal muss deshalb nicht nur als Haushalts- und Bankenskandal aufgearbeitet werden. Er muss auch als Schaden an der Marktordnung und am fairen Wettbewerb verstanden werden. Denn die eigentliche Lehre lautet: Wenn der Staat oder staatsnahe Strukturen einzelnen Marktteilnehmern eine Haftungskulisse verschaffen, die private Wettbewerber nicht erreichen können, wird der Wettbewerb nicht nur verzerrt. Er wird für seriöse Anbieter faktisch zerstört.
Quellen und Nachweise – Berliner Bankenskandal Drittschaden
[1] Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 15/4900, Bericht des 1. Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden; Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
Offizielle Drucksache:
https://www.parlament-berlin.de/ados/IIIPlen/vorgang/d15-4900.pdf
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse:
https://www.khd-research.net/Docs/AH-Bln_BGB-Bericht_2006_sum.pdf
[2] Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, „Berliner Bankenskandal – und was wir daraus lernen“, Humboldt Forum Recht, HFR 7/2005.
https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/oe/hfr/deutsch/2005-07.pdf/@@download/file/2005-07.pdf
[3] Abgeordnetenhaus von Berlin, Änderungsantrag zum Gesetz über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliengeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften, Drs. 15/208 / 0166 B.
https://www.parlament-berlin.de/ados/Haupt/vorgang/h15-0166.B-v.pdf
[4] Berlinovo, Pressemitteilung zur Immobilie Kurfürstendamm 100, Vermietung an eine Betreibergesellschaft der Pro-Seniore-Gruppe und Zuordnung zum Fonds LBB 13.
https://www.berlinovo.de/de/presse/berlinovo-schliesst-mietvertrag-mit-der-zeitlos-gmbh-uber-eine-gastronomieflache-am
[5] Pro Seniore Residenz Kurfürstendamm, Standortangaben Kurfürstendamm 100, 10709 Berlin.
https://kurfuerstendamm.pro-seniore.de/metanavigation/preise-infos/
[6] Die WELT, „Schieflage bei Deutschlands größtem Altenheimbetreiber“, Bericht vom 23.08.2002 zu Pachtrückständen von Pro Seniore gegenüber der Bankgesellschaft Berlin.
https://www.welt.de/print-welt/article407817/Schieflage-bei-Deutschlands-groesstem-Altenheimbetreiber.html
[7] Der Tagesspiegel, „Seniorenheime: 230 Millionen Euro in den Sand gesetzt“, Bericht vom 03.12.2010 zur Insolvenz des Betreibers DSK, Mietrückständen und Forderungen im Zusammenhang mit DSK/Pro Seniore und Fonds der früheren Bankgesellschaft Berlin.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/230-millionen-euro-in-den-sand-gesetzt-3885055.html
[8] Europäische Kommission, Entscheidung 2005/345/EG zur staatlichen Beihilfe zugunsten der Bankgesellschaft Berlin AG / Landesbank Berlin, insbesondere zur Kapitalzuführung, Risikoabschirmung und zum Beihilfewert.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005D0345
[9] Der Tagesspiegel, „Milliarden verbrannt: Die Kosten belasten Berlin noch heute“, Bericht vom 10.02.2011 zu den langfristigen Kosten des Berliner Bankenskandals für Berlin und die Steuerzahler.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/die-kosten-belasten-berlin-noch-heute-7038178.html
[10] Die WELT, „Landesbank Berlin soll Schaden ersetzen“, Bericht vom 27.11.2007 zu Verfahren im Zusammenhang mit IBV Deutschland 3, LBB-Fonds 13, DSK/Pro Seniore und Prospektangaben.
https://www.welt.de/welt_print/article1403957/Landesbank-Berlin-soll-Schaden-ersetzen.html


