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Wann bin ich bilanziell überschuldet?

27. Oktober 2025 / Unternehmer Retter

Bilanziell überschuldet bist du (bzw. deine GmbH oder dein Unternehmen), wenn das Vermögen deines Unternehmens geringer ist als die bestehenden Verbindlichkeiten – also, wenn das Eigenkapital in der Bilanz negativ ist.

Das bedeutet konkret:
Summe der Aktiva (Vermögenswerte) < Summe der Passiva (Schulden + Eigenkapital)

Wann bin ich bilanziell überschuldet – Beispiel:

Position Betrag
Anlagevermögen (Maschinen, Immobilien etc.) 100.000 €
Umlaufvermögen (Forderungen, Kasse, Bank) 20.000 €
Verbindlichkeiten (Lieferanten, Bankkredite etc.) 150.000 €

Vermögen: 120.000 €
Schulden: 150.000 €
→ bilanziell überschuldet um 30.000 €

Rechtliche Bedeutung (insbesondere für GmbH & UG)

Nach § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) gilt:

Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Das heißt:

  • Es reicht nicht allein, dass die Bilanz rechnerisch negativ ist.
  • Wenn du eine positive Fortführungsprognose (Fortführungsfähigkeit) nachweisen kannst, gilt keine insolvenzrechtliche Überschuldung.

Diese Fortführungsprognose prüft, ob dein Unternehmen voraussichtlich weitergeführt werden kann, z. B. dank:

  • laufender Aufträge,
  • Finanzierungszusagen,
  • Sanierungsmaßnahmen oder
  • positiver Liquiditätsplanung.
Wann bin ich bilanziell überschuldet

Wann bin ich bilanziell überschuldet

Unterschied: bilanziell vs. insolvenzrechtlich überschuldet

Kriterium Bilanziell überschuldet Insolvenzrechtlich überschuldet
Grundlage Handelsbilanz (§ 242 HGB) Insolvenzordnung (§ 19 InsO)
Zeitpunkt Stichtagsbezogen (Bilanzdatum) Zukunftsorientiert (Fortführungsprognose)
Aussage Negatives Eigenkapital Vermögenslage + Fortführungsprognose
Folgen Hinweis auf wirtschaftliche Schieflage Insolvenzantragspflicht, wenn keine positive Fortführungsprognose

Folgen der bilanziellen Überschuldung

  • Alarmzeichen für Banken, Steuerberater und Geschäftsführung
  • Erhöhtes Insolvenzrisiko
  • Pflicht zur Erstellung einer Überschuldungsbilanz
  • Mögliche Haftung des Geschäftsführers, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird

Was du tun solltest:

  1. Bilanz prüfen: Stimmt die Bewertung der Vermögenswerte (z. B. stille Reserven)?
  2. Fortführungsprognose erstellen: Kann das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden?
  3. Liquiditätsplanung aktualisieren: Kann das Unternehmen seine fälligen Zahlungen leisten?
  4. Sanierungsmaßnahmen einleiten: z. B. Kosten senken, Kapital erhöhen, Schulden umschulden.
  5. Fachberater hinzuziehen: Wirtschaftsprüfer, Sanierungsberater oder Restrukturierungsexperten (z. B. Unternehmer-Retter.com).