Wann bin ich bilanziell überschuldet?
Bilanziell überschuldet bist du (bzw. deine GmbH oder dein Unternehmen), wenn das Vermögen deines Unternehmens geringer ist als die bestehenden Verbindlichkeiten – also, wenn das Eigenkapital in der Bilanz negativ ist.
Das bedeutet konkret:
Summe der Aktiva (Vermögenswerte) < Summe der Passiva (Schulden + Eigenkapital)
Wann bin ich bilanziell überschuldet – Beispiel:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anlagevermögen (Maschinen, Immobilien etc.) | 100.000 € |
| Umlaufvermögen (Forderungen, Kasse, Bank) | 20.000 € |
| Verbindlichkeiten (Lieferanten, Bankkredite etc.) | 150.000 € |
Vermögen: 120.000 €
Schulden: 150.000 €
→ bilanziell überschuldet um 30.000 €
Rechtliche Bedeutung (insbesondere für GmbH & UG)
Nach § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) gilt:
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Das heißt:
- Es reicht nicht allein, dass die Bilanz rechnerisch negativ ist.
- Wenn du eine positive Fortführungsprognose (Fortführungsfähigkeit) nachweisen kannst, gilt keine insolvenzrechtliche Überschuldung.
Diese Fortführungsprognose prüft, ob dein Unternehmen voraussichtlich weitergeführt werden kann, z. B. dank:
- laufender Aufträge,
- Finanzierungszusagen,
- Sanierungsmaßnahmen oder
- positiver Liquiditätsplanung.
Unterschied: bilanziell vs. insolvenzrechtlich überschuldet
| Kriterium | Bilanziell überschuldet | Insolvenzrechtlich überschuldet |
|---|---|---|
| Grundlage | Handelsbilanz (§ 242 HGB) | Insolvenzordnung (§ 19 InsO) |
| Zeitpunkt | Stichtagsbezogen (Bilanzdatum) | Zukunftsorientiert (Fortführungsprognose) |
| Aussage | Negatives Eigenkapital | Vermögenslage + Fortführungsprognose |
| Folgen | Hinweis auf wirtschaftliche Schieflage | Insolvenzantragspflicht, wenn keine positive Fortführungsprognose |
Folgen der bilanziellen Überschuldung
- Alarmzeichen für Banken, Steuerberater und Geschäftsführung
- Erhöhtes Insolvenzrisiko
- Pflicht zur Erstellung einer Überschuldungsbilanz
- Mögliche Haftung des Geschäftsführers, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird
Was du tun solltest:
- Bilanz prüfen: Stimmt die Bewertung der Vermögenswerte (z. B. stille Reserven)?
- Fortführungsprognose erstellen: Kann das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden?
- Liquiditätsplanung aktualisieren: Kann das Unternehmen seine fälligen Zahlungen leisten?
- Sanierungsmaßnahmen einleiten: z. B. Kosten senken, Kapital erhöhen, Schulden umschulden.
- Fachberater hinzuziehen: Wirtschaftsprüfer, Sanierungsberater oder Restrukturierungsexperten (z. B. Unternehmer-Retter.com).

