Corporate Sustainability Reporting Directive
Corporate Sustainability Reporting Directive
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassender und einheitlicher über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten. Sie ersetzt und erweitert die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und soll Transparenz, Vergleichbarkeit und Verantwortlichkeit in Umwelt-, Sozial- und Governance-Belangen (ESG) stärken.
Wichtige Fakten
- Verabschiedet: November 2022
- Geltung: Stufenweise ab Geschäftsjahr 2024
- Erfasst: Rund 50.000 Unternehmen in der EU
- Berichtsstandard: European Sustainability Reporting Standards
- Aufsicht: Nationale Behörden der EU-Mitgliedstaaten
Hintergrund und Zielsetzung
Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deals und zielt darauf ab, Kapitalströme auf nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Sie verpflichtet große und börsennotierte Unternehmen, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen offenzulegen. Damit soll Nachhaltigkeitsberichterstattung denselben Stellenwert wie Finanzberichterstattung erhalten. Auch nicht in der EU ansässige Unternehmen mit erheblicher Tätigkeit im Binnenmarkt sind erfasst.
Anwendungsbereich und Berichtsanforderungen
Berichtspflichtig sind große Kapitalgesellschaften, börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (außer Kleinstunternehmen) sowie bestimmte Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen. Die Berichte müssen Informationen zu Umweltzielen, Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Governance-Strukturen enthalten. Sie sind im Lagebericht zu veröffentlichen und extern zu prüfen.
Standards und Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group entwickelt werden. Diese Standards definieren detailliert, welche Daten, Kennzahlen und Erklärungen erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Mitte 2024 in nationales Recht umsetzen.
Bedeutung für Unternehmen und Investoren
Die CSRD schafft eine verbindliche Grundlage für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten. Sie erleichtert Investoren und Stakeholdern den Vergleich von Unternehmen nach ESG-Kriterien und fördert nachhaltige Geschäftsmodelle. Zugleich erhöht sie den administrativen Aufwand, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die erstmals berichtspflichtig werden.
