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Konkurs

15. Dezember 2025 / Unternehmer Retter

Konkurs

Der Konkurs ist ein historischer und umgangssprachlich weiterhin gebräuchlicher Begriff für ein gerichtliches Verfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. In Deutschland wurde der Konkurs mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999 durch den Begriff Insolvenzverfahren ersetzt, wird jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch weiterhin verwendet.

Begriff und Bedeutung

Unter Konkurs versteht man das Verfahren, in dem das Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners erfasst, verwertet und zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger verwendet wird. Ziel ist entweder die geordnete Abwicklung des Schuldners oder – im heutigen Insolvenzrecht – auch dessen Sanierung.

Historische Einordnung

Bis 1999 regelte die Konkursordnung (KO) das Konkursverfahren in Deutschland. Mit der Einführung der Insolvenzordnung wurden Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren zu einem einheitlichen Insolvenzverfahren zusammengeführt.

Voraussetzungen

Ein Konkurs beziehungsweise ein heutiges Insolvenzverfahren setzt voraus:

  • Zahlungsunfähigkeit,

  • drohende Zahlungsunfähigkeit (bei Unternehmen),

  • Überschuldung (bei juristischen Personen).

Ablauf

Typische Schritte eines Konkursverfahrens sind:

  1. Antragstellung durch Schuldner oder Gläubiger

  2. Eröffnung des Verfahrens durch das Gericht

  3. Sicherung und Verwertung der Vermögenswerte

  4. Verteilung der Erlöse an die Gläubiger

  5. Beendigung des Verfahrens

Rechtsfolgen

Mit der Verfahrenseröffnung verliert der Schuldner die Verfügungsmacht über sein Vermögen. Ein Verwalter übernimmt die Verwaltung der Masse, während Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen. Natürliche Personen können nach Abschluss eine Restschuldbefreiung erlangen.

Abgrenzung

  • Konkurs: Veralteter Begriff für das Insolvenzverfahren

  • Insolvenz: Gesetzlich aktueller Fachbegriff

  • Bankrott: Umgangssprachlich, teils strafrechtlich konnotiert

Bedeutung heute

Obwohl der Begriff rechtlich überholt ist, bleibt „Konkurs“ im Sprachgebrauch, in den Medien und international weiterhin verbreitet.