Kreditversicherung
Kreditversicherung: Definition, Arten, Leistungen und Bedeutung für Unternehmen
Stand: 2. August 2026
Eine Kreditversicherung schützt einen Gläubiger vor wirtschaftlichen Verlusten, wenn ein Schuldner eine versicherte Forderung nicht oder nicht vollständig bezahlt. Im Geschäftsverkehr ist damit meist die Warenkreditversicherung gemeint. Sie sichert Forderungen aus Warenlieferungen, Werkleistungen und Dienstleistungen ab, die ein Unternehmen seinen gewerblichen Kunden auf Rechnung gewährt.
Die Kreditversicherung ist jedoch mehr als eine reine Schadenversicherung. Moderne Deckungskonzepte verbinden regelmäßig mehrere Funktionen:
- Bonitätsprüfung der Abnehmer
- laufende Überwachung der Zahlungsfähigkeit
- Festsetzung versicherter Kreditlimite
- Inkasso und Schadenminderung
- Entschädigung bei einem versicherten Forderungsausfall
Die wichtigste Klarstellung lautet: Versichert wird normalerweise nicht der Bankkredit des Versicherungsnehmers, sondern dessen Forderung gegen einen Kunden.
Wer liefert oder leistet, bevor der Kunde bezahlt, gewährt wirtschaftlich einen Lieferantenkredit. Bis zum Zahlungseingang trägt das liefernde Unternehmen das Ausfallrisiko.
Kreditversicherung – das Wichtigste auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was schützt die Kreditversicherung? | Versicherte Forderungen gegen Kunden |
| Wer ist Versicherungsnehmer? | Meist der Lieferant oder Dienstleister |
| Wer ist der versicherte Schuldner? | Der gewerbliche Abnehmer beziehungsweise Kunde |
| Was sind typische Versicherungsfälle? | Insolvenz und vertraglich definierte länger andauernde Nichtzahlung |
| Wie hoch ist die Entschädigung? | Versicherter Ausfall abzüglich Selbstbeteiligung, unversicherter Bestandteile, Sicherheiten und sonstiger Erlöse |
| Was ist ein Kreditlimit? | Der Höchstbetrag, bis zu dem offene Forderungen gegen einen bestimmten Kunden versichert sind |
| Ist jede unbezahlte Rechnung versichert? | Nein. Forderung, Kunde, Lieferung, Zahlungsziel und Meldung müssen den Versicherungsbedingungen entsprechen |
| Ist die Kreditversicherung dasselbe wie Factoring? | Nein. Beim Factoring wird die Forderung verkauft; die Kreditversicherung entschädigt grundsätzlich erst bei einem versicherten Ausfall |
| Ist eine Insolvenz zwingend erforderlich? | Nicht immer. Viele Verträge kennen zusätzlich einen Nichtzahlungstatbestand nach Ablauf einer Wartefrist |
| Deckt sie politische Risiken? | Nur bei entsprechender Ausfuhr- oder politischer Risikodeckung |
Inhaltsverzeichnis
- Definition und wirtschaftliche Funktion
- Der Lieferantenkredit als Ausgangspunkt
- Rechtliche und begriffliche Einordnung
- Versicherte Forderungen
- Funktionsweise einer Kreditversicherung
- Kreditlimit und Kreditprüfung
- Arten der Kreditversicherung
- Deckungsmodelle
- Versicherungsfall
- Entschädigung und Selbstbeteiligung
- Obliegenheiten und Schadenminderung
- Typische Risikoausschlüsse
- Kosten und Prämienfaktoren
- Vorteile einer Kreditversicherung
- Grenzen und Nachteile
- Abgrenzung zu ähnlichen Instrumenten
- Kreditversicherung in Unternehmenskrise und Insolvenz
- Auswahl einer geeigneten Police
- Praxisbeispiele
- Häufig gestellte Fragen
- Glossar
1. Was ist eine Kreditversicherung?
Eine Kreditversicherung ist eine Versicherung gegen das Risiko, dass ein Schuldner eine versicherte Forderung nicht erfüllt. Der Versicherungsnehmer bleibt Vertragspartner seines Kunden, erhält aber für einen bedingungsgemäßen Ausfall eine vertraglich festgelegte Entschädigung.
Im typischen Geschäft zwischen Unternehmen funktioniert sie folgendermaßen:
Ein Unternehmen liefert Waren oder erbringt eine Leistung. Der Kunde bezahlt nicht sofort, sondern erhält beispielsweise ein Zahlungsziel von 30, 60 oder 90 Tagen. Während dieser Zeit steht die Forderung in der Bilanz des Lieferanten.
Zahlt der Kunde nicht, verliert der Lieferant nicht nur seinen kalkulierten Gewinn. Er hat häufig bereits erhebliche Kosten getragen, etwa für:
- Material
- Personal
- Energie
- Transport
- Lagerung
- Finanzierung
- Verwaltung
- Steuern und Abgaben
Die Kreditversicherung überträgt einen vertraglich definierten Teil dieses Ausfallrisikos auf den Versicherer.
Kreditversicherung einfach definiert
Eine Kreditversicherung schützt Unternehmen vor Forderungsausfällen, indem sie die Bonität versicherter Kunden prüft, deren Zahlungsfähigkeit überwacht und einen bedingungsgemäßen Ausfall teilweise ersetzt.
Warum ein Forderungsausfall besonders gefährlich sein kann
Ein Forderungsausfall muss durch zusätzliche Gewinne ausgeglichen werden, nicht lediglich durch zusätzlichen Umsatz.
Die wirtschaftliche Belastung lässt sich vereinfacht wie folgt berechnen:
Erforderlicher Zusatzumsatz = Forderungsausfall ÷ Umsatzrendite
Beispiel
- Forderungsausfall: 100.000 Euro
- Umsatzrendite vor Steuern: 4 Prozent
- erforderlicher Zusatzumsatz: 2.500.000 Euro
Das Unternehmen müsste 2,5 Millionen Euro zusätzlichen Umsatz mit derselben Marge erwirtschaften, um den Forderungsausfall von 100.000 Euro wirtschaftlich auszugleichen.
Je niedriger die Gewinnmarge und je stärker das Unternehmen von einzelnen Kunden abhängig ist, desto größer ist die Bedeutung einer Kreditversicherung.
2. Der Lieferantenkredit als Ausgangspunkt
Wer einem Kunden ein Zahlungsziel einräumt, finanziert ihn bis zum Zahlungseingang mit. Der Lieferant übernimmt dadurch wirtschaftlich eine kreditähnliche Funktion.
Dieser Lieferantenkredit entsteht häufig ohne gesonderten Kredit- oder Darlehensvertrag.
Der typische Ablauf:
- Der Lieferant beschafft Material.
- Personal und Betriebsmittel werden eingesetzt.
- Die Ware wird geliefert oder die Leistung erbracht.
- Der Kunde erhält eine Rechnung mit Zahlungsziel.
- Der Lieferant wartet auf den Zahlungseingang.
- Bis zur Zahlung trägt er das Ausfall- und Liquiditätsrisiko.
Die offene Forderung bindet Betriebskapital. Muss das liefernde Unternehmen seine eigenen Ausgaben sofort oder kurzfristig bezahlen, während der Kunde erst Wochen oder Monate später zahlt, entsteht eine Finanzierungslücke.
Eine Kreditversicherung schützt deshalb nicht nur eine einzelne Bilanzposition. Sie kann gleichzeitig stabilisieren:
- Liquiditätsplanung
- Debitorenmanagement
- Kreditpolitik
- Kundensteuerung
- Bankfinanzierung
- Unternehmenswachstum
- Risikomanagement
Besonders relevant ist sie bei:
- wenigen großen Abnehmern
- hohen Außenständen
- langen Zahlungszielen
- Auslandskunden
- niedrigen Gewinnmargen
- starkem Wachstum
- schwankenden Branchen
- kundenspezifischen Großaufträgen
3. Rechtliche und begriffliche Einordnung
Der Begriff „Kreditversicherung“ wird nicht überall im gleichen Umfang verwendet. Für eine präzise Einordnung müssen eine engere rechtliche und eine weitere branchenübliche Begriffsverwendung unterschieden werden.
Kreditversicherung im engeren Sinn
Im engeren Sinn geht es um die Absicherung eines Kredit- oder Forderungsausfallrisikos.
Zu den aufsichtsrechtlich der Kreditsparte zugeordneten Risiken gehören unter anderem:
- allgemeine Zahlungsunfähigkeit
- Ausfuhrkredit
- Abzahlungsgeschäfte
- Hypothekendarlehen
- landwirtschaftliche Darlehen
Die Kautionsversicherung wird dagegen als eigene Versicherungssparte behandelt.
Aufsichtsrechtlich sind Kreditversicherung und Kautionsversicherung daher nicht identisch.
Kreditversicherung als Branchenoberbegriff
In der Versicherungswirtschaft wird „Kreditversicherung“ teilweise als Oberbegriff für drei unterschiedliche Produktbereiche verwendet:
- Warenkredit- beziehungsweise Delkredereversicherung
- Kautionsversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
Diese weitere Begriffsverwendung ist im Markt verbreitet. Die Produkte schützen jedoch unterschiedliche Risiken.
| Produkt | Abgesichertes Risiko |
|---|---|
| Warenkreditversicherung | Ausfall einer Forderung gegen einen Kunden |
| Kautionsversicherung | Vertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber einem Begünstigten |
| Vertrauensschadenversicherung | Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern oder Dritten |
Welche Definition ist richtig?
Beide Begriffsverwendungen kommen vor. Entscheidend ist, deutlich zu machen, welche Bedeutung gemeint ist.
| Begriffsverwendung | Inhalt |
|---|---|
| Enger wirtschaftlicher Sinn | Absicherung des Ausfalls einer Forderung oder eines Kredits |
| Aufsichtsrechtlicher Sinn | Versicherungssparte „Kredit“ |
| Weiter Branchenbegriff | Produktfamilie aus Warenkredit-, Kautions- und Vertrauensschadenversicherung |
In diesem Beitrag bezeichnet Kreditversicherung grundsätzlich die Absicherung von Forderungsausfällen.
Kreditversicherung als Großrisiko
Bei gewerblich, industriell oder freiberuflich tätigen Versicherungsnehmern kann die Kreditversicherung rechtlich als Großrisiko eingeordnet werden.
Das hat eine wichtige praktische Konsequenz: Die Vertragsparteien besitzen bei der Gestaltung des Versicherungsvertrags größere Freiheiten als bei typischen Verbraucherversicherungen.
Deshalb ist der konkrete Wortlaut besonders wichtig. Maßgeblich sind insbesondere:
- Versicherungsschein
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- besondere Klauseln
- Kreditmitteilungen
- Limitentscheidungen
- Nachträge
- Ländervereinbarungen
- Selbstprüfungsregeln
- Schaden- und Meldevorschriften
Unternehmen sollten nicht davon ausgehen, dass vermeintlich übliche Marktstandards automatisch Bestandteil ihrer Police sind.
4. Welche Forderungen sind versichert?
Versichert sind nicht pauschal alle offenen Rechnungen. Der Versicherungsschutz setzt normalerweise voraus, dass die Forderung sämtliche vertraglichen Voraussetzungen erfüllt.
Typische Voraussetzungen
Eine Forderung ist regelmäßig nur versichert, wenn sie:
- auf einem wirksamen Vertrag beruht,
- aus einer versicherten Warenlieferung, Werk- oder Dienstleistung entstanden ist,
- dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Versicherungsnehmers zuzuordnen ist,
- gegen einen vom Vertrag erfassten Kunden besteht,
- innerhalb des geografischen Geltungsbereichs entstanden ist,
- innerhalb des vereinbarten Kreditlimits liegt,
- das zulässige Zahlungsziel nicht überschreitet,
- ordnungsgemäß und rechtzeitig in Rechnung gestellt wurde,
- rechtlich besteht und durchsetzbar ist,
- nicht ernsthaft bestritten ist,
- rechtzeitig gemeldet wurde und
- keinem vertraglichen Ausschluss unterliegt.
Forderungen aus Warenlieferungen
Hierunter fallen beispielsweise Forderungen aus dem Verkauf von:
- Rohstoffen
- Handelswaren
- Maschinen
- Bauteilen
- Lebensmitteln
- Fahrzeugteilen
- Baustoffen
- chemischen Erzeugnissen
- Verbrauchsgütern
- technischen Komponenten
Entscheidend ist, dass die Lieferung im Rahmen des versicherten Geschäftsbetriebs erfolgt und die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden.
Forderungen aus Werkleistungen
Versicherbar können auch Forderungen aus Werkverträgen sein, etwa für:
- Bauleistungen
- Montagearbeiten
- Reparaturen
- Maschinenbau
- Anlagenbau
- industrielle Fertigung
- technische Installationen
- kundenspezifische Produktion
Besondere Bedeutung besitzen hier Abnahme, Leistungsnachweis, Abschlagszahlungen und mögliche Mängelrechte.
Forderungen aus Dienstleistungen
Auch Dienstleistungen können versichert werden, beispielsweise:
- Beratungsleistungen
- Transportleistungen
- IT-Dienstleistungen
- Wartung
- Logistik
- Marketing
- technische Planung
- Personaldienstleistungen
- Gebäudedienstleistungen
Die Leistungserbringung muss ausreichend dokumentiert sein. Bei bestrittenen oder schwer nachweisbaren Leistungen kann die Durchsetzbarkeit der Forderung problematisch werden.
Ist die Umsatzsteuer versichert?
Ob die Umsatzsteuer mitversichert ist, hängt vom Versicherungsvertrag ab.
Mögliche Varianten sind:
- Versicherung ausschließlich der Nettoforderung
- Versicherung der Bruttoforderung einschließlich Umsatzsteuer
- Einschluss der Umsatzsteuer gegen besondere Vereinbarung
- unterschiedliche Behandlung je nach Schaden- oder Steuerstatus
Unternehmen sollten deshalb ausdrücklich prüfen, ob sich Kreditlimit, Versicherungssumme und Entschädigung auf Netto- oder Bruttobeträge beziehen.
Sind Finanzkredite versichert?
Eine klassische Warenkreditversicherung deckt grundsätzlich Forderungen aus dem operativen Lieferungs- und Leistungsgeschäft.
Nicht automatisch versichert sind insbesondere:
- Darlehen
- Gesellschafterkredite
- private Geldleihgeschäfte
- reine Finanzierungsforderungen
- Kaufpreisstundungen aus Unternehmenskäufen
- gesellschaftsrechtliche Einlagen
Für bestimmte Finanzierungsrisiken existieren gesonderte Produkte.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Beginn des Versicherungsschutzes kann je nach Produkt an unterschiedliche Ereignisse anknüpfen:
- Annahme eines Auftrags
- Beginn der Herstellung
- Versand der Ware
- Lieferung
- Leistungserbringung
- Abnahme
- Rechnungsstellung
- Festsetzung eines Kreditlimits
- Beginn des Versicherungsvertrags
Bei einer gewöhnlichen Warenkreditversicherung beginnt der Schutz häufig frühestens mit Lieferung oder Leistung.
Eine Fabrikationsrisikodeckung kann dagegen bereits die Herstellungskosten absichern, die vor Lieferung oder Rechnungsstellung entstehen.
5. Wie funktioniert eine Kreditversicherung?
Eine moderne Kreditversicherung ist ein fortlaufendes Risikosteuerungssystem. Der Ablauf lässt sich in mehrere Phasen gliedern.
Phase 1: Analyse des Kundenportfolios
Vor Vertragsabschluss prüft der Versicherer typischerweise:
- Jahresumsatz
- versicherbaren Umsatz
- Branchenstruktur
- Länderstruktur
- Zahlungsziele
- Forderungsausfälle der Vergangenheit
- Anzahl und Größe der Kunden
- Konzentration auf einzelne Abnehmer
- bestehendes Debitorenmanagement
- Mahnwesen
- gewünschte Deckungsquote
- gewünschte Selbstbeteiligung
- Höchstentschädigung
Auf dieser Grundlage werden Prämie, Deckungskonzept, Selbstbehalt und weitere Vertragsbedingungen festgelegt.
Phase 2: Prüfung der Abnehmer
Der Versicherer beurteilt die Zahlungsfähigkeit der Kunden.
In die Bewertung können einfließen:
- Jahresabschlüsse
- betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Zahlungsverhalten
- bisherige Inkassoerfahrungen
- Schadenerfahrungen
- Branchenentwicklung
- Länderentwicklung
- politische Risiken
- Informationen von Wirtschaftsauskunfteien
- Bank- und Unternehmensinformationen
- Konzernverflechtungen
- direkte Auskünfte des Kunden
Phase 3: Festsetzung des Kreditlimits
Für einen Kunden wird festgelegt, bis zu welcher Höhe offene Forderungen versichert sind.
Das Kreditlimit ist keine Umsatzempfehlung. Es ist die Obergrenze des versicherten Forderungsbestands gegen den betreffenden Kunden.
Phase 4: Lieferung oder Leistung
Der Versicherungsnehmer liefert oder leistet innerhalb:
- des gültigen Kreditlimits,
- des vereinbarten Zahlungsziels,
- des versicherten Landes,
- des versicherten Geschäftszwecks und
- der sonstigen Vertragsvorgaben.
Phase 5: Laufende Bonitätsüberwachung
Die Bonität des Kunden wird fortlaufend überwacht.
Verbessert oder verschlechtert sich das Risiko, kann der Versicherer:
- das Limit erhöhen,
- das Limit reduzieren,
- das Limit befristen,
- zusätzliche Informationen verlangen oder
- die Deckung für zukünftige Geschäfte aufheben.
Phase 6: Zahlungsverzug und Inkasso
Bleibt eine Rechnung offen, muss der Versicherungsnehmer die vertraglichen Mahn-, Melde- und Inkassofristen einhalten.
Je nach Police:
- mahnt der Versicherungsnehmer selbst,
- wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet,
- übernimmt der Versicherer das Inkasso,
- müssen gerichtliche Schritte eingeleitet werden oder
- erteilt der Versicherer konkrete Weisungen.
Phase 7: Eintritt des Versicherungsfalls
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn ein in der Police bezeichnetes Ereignis vorliegt.
Typische Ereignisse sind:
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Abweisung mangels Masse
- anerkannter Vergleich
- erfolglose Zwangsvollstreckung
- länger andauernde Nichtzahlung nach Ablauf einer Wartefrist
Phase 8: Schadenprüfung und Entschädigung
Der Versicherer prüft:
- Bestand der Forderung
- Höhe des Ausfalls
- Einhaltung des Kreditlimits
- Einhaltung der Zahlungsziele
- Meldung der Überfälligkeit
- Obliegenheiten
- Sicherheiten
- Zahlungen und Gutschriften
- Aufrechnungen
- Ausschlusstatbestände
Anschließend wird die Entschädigung unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung berechnet.
Phase 9: Verwertung und Rückflüsse
Nach der Entschädigung werden mögliche Rückflüsse weiterverfolgt, etwa:
- Insolvenzquoten
- Zahlungen des Schuldners
- Sicherheitenverwertung
- Erlöse aus Eigentumsvorbehalt
- Bürgschaftszahlungen
- Vergleichsbeträge
- Rückzahlungen von Dritten
Diese Erlöse werden nach den vertraglichen Regeln zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer verteilt.
6. Was ist ein Kreditlimit?
Das Kreditlimit ist der Höchstbetrag, bis zu dem offene Forderungen gegen einen bestimmten Kunden versichert sind.
Beispiel
Ein Großhändler besitzt für einen Kunden ein Kreditlimit von 200.000 Euro.
| Offene Forderungen | Neue Lieferung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 120.000 Euro | 50.000 Euro | Gesamtforderung 170.000 Euro und damit vollständig innerhalb des Limits |
| 180.000 Euro | 50.000 Euro | Gesamtforderung 230.000 Euro und damit grundsätzlich 30.000 Euro oberhalb des Limits |
Ob und wann ein oberhalb des Limits liegender Betrag später in den Versicherungsschutz hineinwächst, richtet sich nach den Zahlungszuordnungs- und Anrechnungsregeln des Vertrags.
Kreditlimit ist nicht gleich Jahresumsatz
Ein Kunde kann innerhalb eines Jahres einen Umsatz von mehreren Millionen Euro erzeugen, obwohl das Kreditlimit nur 200.000 Euro beträgt.
Entscheidend ist nicht der Jahresumsatz, sondern der jeweils offene Forderungsbestand.
Zahlt der Kunde laufend, wird das Limit regelmäßig wieder frei. Kreditlimite werden bei laufenden Geschäftsbeziehungen daher meist revolvierend genutzt.
Formen der Kreditprüfung
| Verfahren | Funktionsweise |
|---|---|
| Benanntes Kreditlimit | Der Versicherer prüft den Kunden und entscheidet über eine konkrete Limithöhe |
| Selbstprüfungsgrenze | Der Versicherungsnehmer darf kleinere Risiken nach festgelegten Kriterien selbst prüfen |
| Pauschallimit | Bestimmte Kunden werden unter vereinfachten Voraussetzungen bis zu einem festen Betrag versichert |
| Unbenannte Deckung | Kleinere Forderungsbestände sind ohne einzelne Limitentscheidung versichert, sofern die Vertragskriterien erfüllt sind |
| Top-up-Deckung | Ein zusätzlicher Deckungsbaustein ergänzt ein nicht ausreichendes Grundlimit |
| Einzeldeckung | Ein bestimmter Kunde, Auftrag oder Forderungsbestand wird separat versichert |
Was passiert bei einer Limitreduzierung?
Eine Limitreduzierung bedeutet nicht automatisch, dass der Kunde zahlungsunfähig oder insolvent ist. Sie zeigt zunächst, dass der Versicherer nur noch ein geringeres Risiko übernehmen möchte.
Für den Lieferanten können sich dennoch erhebliche Konsequenzen ergeben:
- Neue Lieferungen sind nur noch teilweise versichert.
- Zahlungsziele müssen verkürzt werden.
- Anzahlungen oder Vorkasse werden erforderlich.
- Zusätzliche Sicherheiten müssen verlangt werden.
- Der offene Forderungsbestand muss reduziert werden.
- Ein Zusatzlimit oder eine Top-up-Deckung kann notwendig werden.
- Lieferungen müssen möglicherweise vorübergehend eingestellt werden.
Ob bereits entstandene Forderungen unter dem bisherigen Limit versichert bleiben, hängt von der Police und dem Zeitpunkt der Lieferung, Leistung, Rechnungsstellung und Limitänderung ab.
Eine schriftliche Deckungsklärung ist deshalb wichtiger als eine bloße telefonische Auskunft.
7. Arten der Kreditversicherung
7.1 Warenkreditversicherung
Die Warenkreditversicherung, abgekürzt WKV, ist die wichtigste Form im Geschäft zwischen Unternehmen.
Sie wird auch bezeichnet als:
- Forderungsausfallversicherung
- Delkredereversicherung
- Lieferkreditversicherung
- Warenkreditversicherung
Sie schützt Forderungen aus:
- Warenlieferungen
- Werkleistungen
- Dienstleistungen
- laufenden Geschäftsbeziehungen
- inländischen und ausländischen Kundenverbindungen
Die Warenkreditversicherung umfasst je nach Vertrag Bonitätsprüfung, Limitvergabe, Monitoring, Inkasso und Entschädigung.
7.2 Ausfuhrkreditversicherung
Die Ausfuhrkreditversicherung schützt Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften.
Neben wirtschaftlichen Risiken können politische Risiken einbezogen werden.
Wirtschaftliche Risiken
- Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Kunden
- Insolvenz
- länger andauernde Nichtzahlung
- erfolglose Zwangsvollstreckung
- wirtschaftlich bedingte Vertragsstörung
Politische Risiken
- Krieg
- kriegerische Ereignisse
- innere Unruhen
- Revolution
- staatliche Zahlungsverbote
- Transferbeschränkungen
- Devisenknappheit
- Enteignung
- Embargos
- staatliche Eingriffe
- politische Ereignisse, die Lieferung oder Zahlung verhindern
7.3 Exportkreditgarantien des Bundes
Die Exportkreditgarantien des Bundes, häufig als Hermesdeckungen bezeichnet, sind von der privaten Ausfuhrkreditversicherung zu unterscheiden.
Es handelt sich um ein staatliches Instrument zur Unterstützung deutscher Exportgeschäfte.
Versichert werden können je nach Deckungsform:
- wirtschaftliche Risiken
- politische Risiken
- Fabrikationsrisiken
- Liefer- und Leistungsrisiken
- Forderungsausfälle
- langfristige Finanzierungsgeschäfte
- Geschäfte in schwierigen Auslandsmärkten
Die Deckung kommt insbesondere dort in Betracht, wo der private Versicherungsmarkt keinen ausreichenden Schutz bereitstellt.
Voraussetzungen können unter anderem sein:
- Förderungswürdigkeit
- risikomäßige Vertretbarkeit
- angemessener deutscher Lieferanteil
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben
- Zahlung eines risikogerechten Entgelts
- Übernahme eines Selbstbehalts
7.4 Investitionsgüterkreditversicherung
Die Investitionsgüterkreditversicherung ist für Maschinen, Anlagen, technische Systeme und langfristige Projektgeschäfte bestimmt.
Bei solchen Aufträgen entsteht das Risiko häufig lange vor der Lieferung.
Das Unternehmen muss möglicherweise:
- Material beschaffen,
- Komponenten vorfinanzieren,
- Entwicklungsleistungen erbringen,
- Personal über Monate einsetzen,
- kundenspezifisch produzieren und
- Subunternehmer bezahlen.
Wird der Kunde während der Fertigung zahlungsunfähig, kann das Produkt möglicherweise nicht ohne Weiteres an einen anderen Abnehmer verkauft werden.
Eine normale Deckung, die erst mit Lieferung oder Rechnungsstellung beginnt, wäre dann unzureichend.
Die Investitionsgüterkreditversicherung kann deshalb auch das Fabrikationsrisiko absichern.
7.5 Konsumentenkreditversicherung
Die Konsumentenkreditversicherung schützt auf der Gläubigerseite beispielsweise Kreditinstitute oder andere Kreditgeber gegen den Ausfall von Forderungen gegenüber Verbrauchern.
Sie darf nicht mit der Restschuldversicherung verwechselt werden.
Die Restschuldversicherung knüpft typischerweise an persönliche Risiken des Kreditnehmers an, etwa:
- Tod
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit
- schwere Krankheit
Die Konsumentenkreditversicherung schützt dagegen grundsätzlich das Kreditinstitut oder den Kreditgeber vor dem Zahlungsausfall.
7.6 Politische Risikoversicherung
Politische Risiken können Bestandteil einer Ausfuhrkreditversicherung oder Gegenstand einer besonderen Einzel- oder Projektdeckung sein.
Eine politische Risikodeckung ist besonders relevant, wenn ein wirtschaftlich zahlungsfähiger Kunde aufgrund staatlicher oder politischer Ereignisse nicht zahlen kann.
Mögliche Risiken:
- Transferverbot
- Konvertierungsverbot
- staatliche Beschlagnahme
- Enteignung
- Krieg
- Unruhen
- Embargo
- Widerruf von Genehmigungen
- staatlich verursachte Vertragsunterbrechung
8. Wichtige Deckungsmodelle
Neben der Einteilung nach dem versicherten Risiko unterscheiden sich Kreditversicherungen nach dem Umfang des versicherten Kundenportfolios.
8.1 Gesamtumsatzdeckung
Bei einer Gesamtumsatz- oder Portfoliodeckung wird grundsätzlich der gesamte versicherbare Kreditumsatz des Unternehmens oder eine klar definierte Kundengruppe in den Vertrag einbezogen.
Vorteile:
- breite Risikostreuung
- einheitliches Kreditmanagement
- strukturierte Überwachung
- zentrale Schadenbearbeitung
- bessere Planbarkeit
Nachteile:
- höherer Verwaltungsaufwand
- Prämie auf einen großen Umsatzanteil
- umfassende Meldepflichten
- Einbeziehung auch risikoarmer Kunden
8.2 Selektive Deckung
Bei einer selektiven Deckung werden nur bestimmte Kunden, Länder, Branchen oder Forderungsgruppen versichert.
Das kann sinnvoll sein, wenn:
- das Risiko stark konzentriert ist,
- nur wenige Großkunden Zahlungsziele erhalten,
- der übrige Umsatz gegen Vorkasse erfolgt,
- bestimmte Länder besonders risikobehaftet sind oder
- nur einzelne Unternehmensbereiche Schutz benötigen.
Der Versicherer muss jedoch vermeiden, dass ausschließlich besonders schlechte Risiken eingebracht werden. Deshalb ist eine selektive Deckung nicht für jedes Unternehmen verfügbar.
8.3 Einzelrisikodeckung
Eine Einzelrisikodeckung schützt:
- einen bestimmten Kunden,
- einen einzelnen Auftrag,
- ein konkretes Projekt oder
- einen genau definierten Forderungsbestand.
Sie ist besonders relevant bei:
- Großaufträgen
- Anlagenbau
- Maschinenbau
- Projektfinanzierungen
- Exportgeschäften
- außergewöhnlich hohen Forderungen
8.4 Excess-of-Loss-Deckung
Bei einer Excess-of-Loss-Lösung trägt das Unternehmen normale und erwartbare Forderungsausfälle bis zu einer vereinbarten Schwelle selbst.
Der Versicherer leistet erst, wenn die Verluste diese Schwelle überschreiten.
Dieses Modell eignet sich vor allem für größere Unternehmen mit:
- professionellem Kreditmanagement
- belastbaren Schadendaten
- großer Risikostreuung
- ausreichender Eigenkapitalbasis
- Fähigkeit, kleinere Ausfälle selbst zu tragen
8.5 Top-up-Deckung
Eine Top-up-Deckung ergänzt ein nicht ausreichendes Kreditlimit.
Sie kann sinnvoll sein, wenn:
- das vorhandene Limit unter dem tatsächlichen Lieferbedarf liegt,
- ein Kunde strategisch besonders wichtig ist,
- eine Großbestellung nicht vollständig auf eigenes Risiko ausgeführt werden soll oder
- der Erstversicherer sein Limit reduziert hat.
Auch ein zusätzlicher Versicherer prüft das Risiko. Eine Top-up-Deckung kann abgelehnt, begrenzt, befristet oder mit besonderen Bedingungen versehen werden.
8.6 Multinationale Programme
Internationale Unternehmensgruppen können Kreditversicherungsprogramme mit zentraler Steuerung und lokalen Policen nutzen.
Dabei sind insbesondere zu beachten:
- lokale Versicherungsvorschriften
- Steuerrecht
- Sanktionsrecht
- Währungsrisiken
- lokale Meldepflichten
- unterschiedliche Insolvenzrechte
- Abtretungsregeln
- aufsichtsrechtliche Vorgaben
9. Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Versicherungsfall ist das vertraglich bezeichnete Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst.
Eine Rechnung ist nicht bereits deshalb ein Versicherungsfall, weil sie wenige Tage überfällig ist.
9.1 Formelle Insolvenz
Typische Insolvenzereignisse sind:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden
- Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse
- ein anerkannter gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
- ein vertraglich anerkannter außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich
- eine erfolglose Zwangsvollstreckung
Reicht ein Insolvenzantrag aus?
Nicht zwingend.
Einige Policen knüpfen an:
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder
- die Abweisung mangels Masse
an.
Der bloße Insolvenzantrag kann daher noch keinen Versicherungsfall darstellen.
Zu unterscheiden sind:
- Insolvenzantrag
- vorläufiges Insolvenzverfahren
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Anordnung vorläufiger Eigenverwaltung
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Abweisung mangels Masse
- Einstellung des Verfahrens
- Insolvenzplanverfahren
- Eigenverwaltung
9.2 Länger andauernde Nichtzahlung
Viele Policen sehen zusätzlich einen Nichtzahlungstatbestand vor.
Dieser wird häufig als Protracted Default bezeichnet.
Der Versicherungsfall tritt nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Wartefrist ein, obwohl noch kein formelles Insolvenzereignis vorliegt.
Die Wartefrist ist nicht gesetzlich einheitlich festgelegt. Sie ergibt sich aus dem Vertrag.
Von Bedeutung sind insbesondere:
- ursprüngliche Fälligkeit
- Beginn der Wartefrist
- vorgeschriebene Mahnungen
- Inkassoauftrag
- Überfälligkeitsmeldung
- Ausschlussfrist
- Eintritt des Versicherungsfalls
- Zeitpunkt der Entschädigung
9.3 Erfolgloser Vollstreckungsversuch
Ein Versicherungsfall kann auch vorliegen, wenn eine ordnungsgemäße Zwangsvollstreckung nicht zur vollständigen Befriedigung der Forderung geführt hat.
Mögliche Nachweise:
- Pfändungsprotokoll
- Vermögensauskunft
- Mitteilung des Gerichtsvollziehers
- erfolglose Kontopfändung
- erfolglose Sachpfändung
- Vollstreckungsunterlagen
9.4 Außergerichtlicher Vergleich
Ein außergerichtlicher Vergleich kann versichert sein, wenn er:
- den Bedingungen der Police entspricht,
- sämtliche erforderlichen Gläubiger einbezieht,
- vom Versicherer genehmigt wurde und
- einen anerkannten Ausfalltatbestand erfüllt.
Ein eigenmächtig vereinbarter Forderungsverzicht kann dagegen den Versicherungsschutz gefährden.
9.5 Bestrittene Forderungen
Bestreitet der Kunde die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach, liegt zunächst möglicherweise kein klassischer Bonitätsausfall, sondern ein Vertrags- oder Leistungsstreit vor.
Typische Streitpunkte:
- mangelhafte Ware
- unvollständige Leistung
- fehlende Abnahme
- Gegenforderungen
- Aufrechnung
- Preisnachlass
- Vertragsstrafe
- verspätete Lieferung
- nicht vereinbarte Zusatzleistungen
- Rücktritt oder Minderung
Die Kreditversicherung ersetzt normalerweise keine Forderung, deren rechtlicher Bestand ungeklärt ist.
Der Versicherungsnehmer muss gegebenenfalls zunächst nachweisen, dass die Forderung besteht und durchsetzbar ist.
9.6 Politischer Versicherungsfall
Bei einer politischen Risikodeckung kann der Versicherungsfall auch eintreten, wenn die Zahlung oder Vertragserfüllung durch politische Ereignisse verhindert wird.
Entscheidend sind die im Vertrag bezeichneten Ereignisse, Länder, Ausschlüsse und Wartefristen.
10. Wie wird die Entschädigung berechnet?
Die Kreditversicherung ersetzt nicht automatisch den vollständigen Rechnungsbetrag.
Die Entschädigung wird aus dem versicherten Ausfall berechnet.
Vereinfachtes Berechnungsschema
Ausgangsforderung
abzüglich:
- nicht versicherter Bestandteile
- Zahlungen
- Gutschriften
- berechtigter Aufrechnungen
- verwerteter Sicherheiten
- Erlöse aus Eigentumsvorbehalten
- Insolvenzquoten
- sonstiger Rückflüsse
- Forderungsanteile oberhalb des Kreditlimits
ergibt den:
versicherten Ausfall
Auf diesen Betrag wird die vereinbarte Entschädigungsquote beziehungsweise Selbstbeteiligung angewendet.
Zusätzlich können gelten:
- Höchstentschädigung je Kunde
- Jahreshöchstentschädigung
- Schadenhöchstgrenze
- Mindestschaden
- fester Selbstbehalt
- aggregierter Selbstbehalt
- Länderhöchstgrenzen
- Branchenlimits
Beispiel 1: Selbstbeteiligung
- versicherte Forderung: 100.000 Euro
- verwertete Sicherheit: 10.000 Euro
- verbleibender Ausfall: 90.000 Euro
- Entschädigungsquote: 90 Prozent
- Versicherungsleistung: 81.000 Euro
- verbleibender Eigenanteil: 9.000 Euro
Beispiel 2: Forderung oberhalb des Kreditlimits
- offene Forderung: 120.000 Euro
- Kreditlimit: 100.000 Euro
- keine weiteren Erlöse
- Entschädigungsquote: 90 Prozent
- Versicherungsleistung: höchstens 90.000 Euro
- wirtschaftlicher Restverlust: 30.000 Euro
Davon entfallen:
- 20.000 Euro auf den Betrag oberhalb des Kreditlimits
- 10.000 Euro auf die Selbstbeteiligung am versicherten Teil
Beispiel 3: Teilzahlung und Insolvenzquote
- ursprüngliche Forderung: 200.000 Euro
- Zahlung vor Insolvenz: 20.000 Euro
- verwertete Sicherheit: 30.000 Euro
- verbleibende Forderung: 150.000 Euro
- Insolvenzquote: 10 Prozent beziehungsweise 15.000 Euro
- versicherter Restverlust: 135.000 Euro
- Entschädigungsquote: 90 Prozent
- Versicherungsleistung: 121.500 Euro
Was geschieht mit späteren Zahlungen?
Spätere Zahlungen, Insolvenzquoten und Sicherheitenverwertungen werden nach den vertraglichen Verteilungsregeln zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer aufgeteilt.
Die Entschädigungszahlung lässt die ursprüngliche Verpflichtung des Kunden nicht automatisch entfallen.
Der Vertrag kann vorsehen, dass die Forderung in Höhe der Versicherungsleistung auf den Versicherer übergeht oder an ihn abgetreten werden muss.
11. Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Teil des versicherten Ausfalls, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.
Sie kann ausgestaltet sein als:
- prozentualer Eigenanteil je Schaden
- fester Betrag je Versicherungsfall
- jährlicher aggregierter Selbstbehalt
- erste Verlustschicht
- Priorität
- Kombination mehrerer Modelle
Beispiel
Bei einer Entschädigungsquote von 90 Prozent trägt der Versicherungsnehmer grundsätzlich 10 Prozent des versicherten Ausfalls selbst.
Die Selbstbeteiligung soll sicherstellen, dass der Versicherungsnehmer weiterhin ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat an:
- sorgfältiger Auswahl der Kunden
- ordnungsgemäßer Kreditprüfung
- Überwachung der Forderungen
- rechtzeitiger Mahnung
- Begrenzung des offenen Saldos
- Verwertung von Sicherheiten
- Schadenminderung
Einige Verträge untersagen, den vereinbarten Eigenanteil anderweitig vollständig zu versichern oder auf einen Dritten zu übertragen.
12. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Kreditversicherungen enthalten umfangreiche Verhaltens-, Dokumentations- und Meldepflichten.
Ihre Einhaltung ist für den Versicherungsschutz ebenso wichtig wie der Eintritt des eigentlichen Ausfallereignisses.
12.1 Vor der Lieferung
Der Versicherungsnehmer muss insbesondere prüfen:
- Ist der Kunde vom Vertrag erfasst?
- Besteht ein ausreichendes Kreditlimit?
- Ist das Limit noch gültig?
- Ist das Limit befristet?
- Liegen negative Informationen vor?
- Wird das maximale Zahlungsziel eingehalten?
- Bestehen bereits überfällige Forderungen?
- Ist eine weitere Lieferung noch zulässig?
- Sind erforderliche Genehmigungen vorhanden?
- Werden Export- und Sanktionsvorschriften eingehalten?
- Wurde eine erforderliche Selbstprüfung dokumentiert?
12.2 Während der Geschäftsbeziehung
Zu beachten sind insbesondere:
- laufende Überwachung der Außenstände
- ordnungsgemäße Rechnungsstellung
- korrekte Zuordnung von Zahlungen
- korrekte Behandlung von Gutschriften
- Einhaltung des Mahnwesens
- rechtzeitige Überfälligkeitsmeldung
- Beachtung von Lieferstopps
- Einhaltung von Ausschlussfristen
- Meldung wesentlicher Risikoveränderungen
- Dokumentation von Sicherheiten
- Beachtung von Eigentumsvorbehalten
12.3 Nach Eintritt von Zahlungsproblemen
Besonders riskant sind eigenmächtige Vereinbarungen mit dem Schuldner.
Je nach Vertrag können vorherige Zustimmung oder unverzügliche Meldung erforderlich sein bei:
- Stundungen
- Ratenzahlungsvereinbarungen
- Verlängerungen des Zahlungsziels
- Forderungsverzichten
- Vergleichen
- Rücknahme von Waren
- Verwertung von Sicherheiten
- Fortsetzung weiterer Lieferungen
- Annahme von Wechseln oder Schecks
- Änderung des ursprünglichen Vertrags
- Abtretung der Forderung
12.4 Im Schadenfall
Der Versicherungsnehmer muss den Schaden vollständig belegen.
Typische Unterlagen:
- Vertrag
- Bestellung
- Auftragsbestätigung
- Lieferscheine
- Leistungsnachweise
- Abnahmeprotokolle
- Rechnungen
- Kontoauszüge
- Mahnungen
- Kundenkorrespondenz
- Sicherheitenunterlagen
- Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen
- Bürgschaften
- Insolvenzantrag
- Eröffnungsbeschluss
- Forderungsanmeldung
- Nachweise über Gutschriften
- Nachweise über Aufrechnungen
- Nachweise über Rückflüsse
12.5 Schadenminderungspflicht
Der Versicherungsnehmer muss alle zumutbaren und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um den Ausfall zu vermeiden oder zu verringern.
Dazu können gehören:
- Lieferstopp
- Verkürzung des Zahlungsziels
- Sicherheitenanforderung
- Rücknahme von Ware
- Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten
- Inkasso
- gerichtliches Mahnverfahren
- Klage
- Zwangsvollstreckung
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Verwertung von Bürgschaften
- Verhandlung eines abgestimmten Vergleichs
Der Versicherungsnehmer muss dabei vertragliche Weisungen des Versicherers beachten.
13. Typische Risikoausschlüsse
Die konkrete Ausschlussliste unterscheidet sich zwischen Versicherern und Produkten.
Häufig nicht oder nur nach besonderer Vereinbarung versichert sind folgende Risiken.
13.1 Nicht bestehende oder bestrittene Forderungen
Nicht versichert sind regelmäßig Forderungen, die:
- rechtlich nicht bestehen,
- ernsthaft bestritten werden,
- wegen Mängeln nicht durchsetzbar sind,
- durch Aufrechnung erloschen sind,
- auf einer unwirksamen Vereinbarung beruhen oder
- nicht ausreichend dokumentiert werden können.
13.2 Forderungen außerhalb des Deckungsrahmens
Kein oder nur eingeschränkter Schutz besteht häufig bei:
- Überschreitung des Kreditlimits
- Überschreitung des maximalen Zahlungsziels
- Lieferungen nach Aufhebung des Limits
- Geschäften außerhalb des versicherten Landes
- Lieferungen vor Versicherungsbeginn
- Forderungen nach Vertragsende
- verspäteter Rechnungsstellung
- verspäteter Überfälligkeitsmeldung
- verspäteter Schadenmeldung
- Lieferungen nach Ablauf einer Ausschlussfrist
13.3 Verbundene Unternehmen
Forderungen gegen Mutter-, Tochter-, Schwester- oder Beteiligungsunternehmen sind in Standardpolicen häufig ausgeschlossen oder nur nach besonderer Vereinbarung versicherbar.
Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsnehmer auf verbundene Unternehmen regelmäßig einen stärkeren Einfluss besitzt als auf unabhängige Kunden.
13.4 Öffentlich-rechtliche Schuldner
Forderungen gegen Bund, Länder, Kommunen oder andere öffentlich-rechtliche Schuldner können ausgeschlossen sein.
Das gilt insbesondere, wenn über das Vermögen des Schuldners kein reguläres Insolvenzverfahren stattfinden kann.
Für ausländische staatliche Abnehmer können besondere politische oder staatliche Deckungen bestehen.
13.5 Nebenforderungen
Regelmäßig nicht automatisch versichert sind:
- Verzugszinsen
- Fälligkeitszinsen
- Vertragsstrafen
- Schadenersatzforderungen
- entgangener Gewinn
- Kursverluste
- Rechtsverfolgungskosten
- Inkassokosten
- Zölle
- sonstige Abgaben
- nicht ausdrücklich einbezogene Umsatzsteuer
13.6 Andere Vertragsarten
Eine gewöhnliche Warenkreditversicherung erfasst häufig nicht automatisch:
- Darlehensforderungen
- Mietforderungen
- Pachtforderungen
- Leasingforderungen
- Lizenzforderungen
- gesellschaftsrechtliche Einlagen
- Forderungen aus Unternehmenskäufen
- private Verbrauchergeschäfte
Für einzelne dieser Risiken existieren spezielle Produkte.
13.7 Rechtswidrige oder sanktionierte Geschäfte
Ausgeschlossen sind regelmäßig Forderungen aus Geschäften, die gegen:
- gesetzliche Verbote
- Embargos
- Sanktionen
- Ausfuhrbestimmungen
- Einfuhrbestimmungen
- Genehmigungspflichten
- sonstige zwingende Vorschriften
verstoßen.
13.8 Krieg, politische Ereignisse und Naturgefahren
Standarddeckungen können Schäden infolge folgender Ereignisse ausschließen:
- Krieg
- Bürgerkrieg
- politische Unruhen
- staatliche Eingriffe
- Naturkatastrophen
- nukleare Ereignisse
- radioaktive Kontamination
- außergewöhnliche politische Maßnahmen
Im Exportgeschäft können bestimmte politische Risiken ausdrücklich eingeschlossen werden.
13.9 Betrug und Identitätstäuschung
Bestellt ein vermeintlicher Kunde unter falscher Identität oder wird der Versicherungsnehmer durch Betrug zu einer Lieferung veranlasst, liegt möglicherweise kein klassischer Bonitätsausfall eines wirksam versicherten Kunden vor.
Solche Schäden können je nach Sachverhalt eher in den Bereich folgender Versicherungen fallen:
- Vertrauensschadenversicherung
- Cyberversicherung
- Transportversicherung
- Betrugsdeckung
- Fake-Buyer-Deckung
14. Was kostet eine Kreditversicherung?
Für Kreditversicherungen gibt es keinen einheitlichen Preis.
Die Prämie wird anhand des individuellen Risikoprofils berechnet.
Wichtige Prämienfaktoren
| Faktor | Bedeutung |
|---|---|
| Versicherbarer Jahresumsatz | Beeinflusst die absolute Prämienhöhe |
| Branche | Insolvenzhäufigkeit und Schwankungsanfälligkeit wirken sich auf das Risiko aus |
| Länderstruktur | Politische, wirtschaftliche und rechtliche Risiken werden berücksichtigt |
| Kundenbonität | Schwächere oder schwer einschätzbare Abnehmer erhöhen das Risiko |
| Kundenkonzentration | Wenige Großkunden können besonders hohe Einzelschäden verursachen |
| Zahlungsziele | Lange Zahlungsziele verlängern den Risikozeitraum |
| Schadenverlauf | Frühere Forderungsausfälle beeinflussen die Kalkulation |
| Selbstbeteiligung | Ein höherer Eigenanteil kann die Prämie reduzieren |
| Deckungsumfang | Zusatzbausteine erhöhen regelmäßig die Kosten |
| Inkassoleistungen | Umfang und internationale Abdeckung beeinflussen die Gesamtkosten |
| Fabrikationsrisiko | Schutz vor Lieferung erweitert den versicherten Zeitraum |
| Höchstentschädigung | Höhere maximale Leistungen erhöhen das Risiko des Versicherers |
Die Prämie wird häufig als Prozentsatz des versicherbaren Umsatzes berechnet.
Zusätzlich können anfallen:
- Mindestprämie
- Gebühren für Kreditprüfungen
- Gebühren für Kreditlimite
- Inkassokosten
- Länderzuschläge
- Gebühren für Einzeldeckungen
- Top-up-Prämien
- Gebühren für Zusatzbausteine
Warum der niedrigste Prämiensatz nicht automatisch das beste Angebot ist
Ein reiner Vergleich des Prämiensatzes kann irreführend sein.
Entscheidend sind insbesondere:
- tatsächlich bewilligte Kreditlimite
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Höchstentschädigung
- Definition des Versicherungsfalls
- Länge der Wartefrist
- Umfang der Ausschlüsse
- Deckung der Umsatzsteuer
- Behandlung bestrittener Forderungen
- Melde- und Ausschlussfristen
- Inkassokosten
- Fabrikationsrisiko
- politische Risiken
- Top-up-Möglichkeiten
Eine günstige Police mit niedrigen Limiten oder engen Ausschlüssen kann im Ernstfall deutlich weniger wert sein als ein teurerer Vertrag mit belastbarer Deckung.
15. Vorteile einer Kreditversicherung
15.1 Schutz von Liquidität und Eigenkapital
Ein größerer Forderungsausfall reduziert die verfügbare Liquidität und belastet gleichzeitig:
- Jahresergebnis
- Eigenkapital
- Working Capital
- Kreditwürdigkeit
- Zahlungsfähigkeit
Die Versicherungsleistung begrenzt den wirtschaftlichen Verlust.
15.2 Frühwarnsystem
Durch die laufende Bonitätsüberwachung kann der Versicherungsnehmer früher auf eine Verschlechterung reagieren.
Mögliche Maßnahmen:
- Zahlungsziele verkürzen
- Liefermengen reduzieren
- Vorkasse vereinbaren
- Anzahlungen verlangen
- Sicherheiten fordern
- Lieferungen einstellen
- Forderungsbestand abbauen
15.3 Professionalisierung des Kreditmanagements
Kreditlimite und Meldepflichten zwingen zu klaren Prozessen im Debitorenmanagement.
Dadurch werden transparenter:
- Verantwortlichkeiten
- Freigabegrenzen
- Kreditentscheidungen
- Eskalationsstufen
- Mahnprozesse
- Lieferstopps
- Schadenmeldungen
15.4 Unterstützung des Wachstums
Unternehmen können neuen oder ausländischen Kunden Zahlungsziele anbieten, ohne das vollständige Risiko selbst zu tragen.
Das kann unterstützen:
- Markteintritt
- Kundengewinnung
- Umsatzwachstum
- Export
- größere Aufträge
- längere Zahlungsziele
15.5 Inkasso im In- und Ausland
Internationale Forderungsdurchsetzung ist aufgrund unterschiedlicher Rechtsordnungen, Sprachen und Geschäftsgepflogenheiten anspruchsvoll.
Kreditversicherer und spezialisierte Inkassoeinheiten verfügen häufig über entsprechende Strukturen.
15.6 Unterstützung der Finanzierung
Versicherte Forderungen können für Banken oder Factoringgesellschaften werthaltiger sein als vollständig ungesicherte Forderungen.
Das kann die Finanzierung unterstützen, insbesondere bei:
- Kontokorrentkrediten
- Forderungsfinanzierungen
- Factoring
- Working-Capital-Finanzierungen
- revolvierenden Kreditlinien
Ein automatischer Anspruch auf bessere Konditionen entsteht jedoch nicht.
15.7 Stabilere Unternehmensplanung
Die Kreditversicherung verbessert die Kalkulierbarkeit möglicher Forderungsausfälle.
Dadurch lassen sich stabiler planen:
- Liquidität
- Ergebnis
- Eigenkapital
- Finanzierung
- Wachstum
- Länderrisiken
- Großkundenrisiken
16. Grenzen und Nachteile
Eine Kreditversicherung ist keine vollständige Zahlungsgarantie.
16.1 Kein hundertprozentiger Schutz
Selbstbeteiligung, Kreditlimit, Höchstentschädigung und Ausschlüsse führen dazu, dass ein Teil des Risikos beim Unternehmen verbleibt.
16.2 Kreditlimite können verändert werden
Verschlechtert sich die Bonität eines Kunden, kann der Versicherer das Limit für zukünftige Geschäfte reduzieren oder aufheben.
Gerade in einer wirtschaftlichen Krise kann damit ein Teil des gewünschten Schutzes für neue Lieferungen entfallen.
16.3 Administrativer Aufwand
Eine wirksame Kreditversicherung setzt zuverlässige Prozesse voraus.
Das Unternehmen muss unter anderem:
- Limite überwachen
- Zahlungsziele kontrollieren
- Überfälligkeiten melden
- Vorgaben zur Rechnungsstellung beachten
- Sicherheiten dokumentieren
- Schäden vollständig nachweisen
- Weisungen einhalten
Fehler können den Versicherungsschutz gefährden.
16.4 Abhängigkeit von Vertragsdefinitionen
Begriffe wie:
- Insolvenz
- Nichtzahlung
- Ausfall
- Fälligkeit
- Kunde
- Lieferung
- Kreditlimit
- Ausschlussfrist
können in der Police enger definiert sein als im allgemeinen Sprachgebrauch.
16.5 Kein Ersatz für eigenes Kreditmanagement
Der Versicherer kennt nicht jedes operative Detail der Kundenbeziehung.
Der Versicherungsnehmer bleibt dafür verantwortlich:
- Aufträge kaufmännisch zu prüfen
- Warnsignale ernst zu nehmen
- Forderungen ordnungsgemäß zu verwalten
- Kreditlimite einzuhalten
- Sicherheiten zu vereinbaren
- Überfälligkeiten zu verfolgen
16.6 Gefahr falscher Sicherheit
Eine Deckungszusage bedeutet nicht, dass:
- der Kunde sicher zahlen wird,
- das Limit dauerhaft bestehen bleibt,
- alle Rechnungsbestandteile versichert sind,
- jede Vertragsänderung unschädlich ist oder
- der Versicherer auf alle Einwendungen verzichtet.
17. Abgrenzung zu ähnlichen Instrumenten
| Instrument | Leistung | Zentraler Unterschied |
|---|---|---|
| Warenkreditversicherung | Schutz einer Forderung des Lieferanten gegen seinen Kunden | Entschädigung bei versichertem Forderungsausfall |
| Kautionsversicherung | Absicherung einer Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber einem Begünstigten | Versicherer stellt Bürgschaft oder Garantie |
| Vertrauensschadenversicherung | Schutz vor vorsätzlichen Vermögensschäden | Deckt beispielsweise Betrug, Untreue oder Unterschlagung |
| Restschuldversicherung | Absicherung einer Darlehensrückzahlung bei bestimmten persönlichen Ereignissen | Typischerweise an Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit geknüpft |
| Factoring | Ankauf einer Forderung durch einen Factor | Führt regelmäßig vor Fälligkeit zu Liquidität |
| Inkasso | Durchsetzung einer offenen Forderung | Kein automatischer Ersatz des Forderungsausfalls |
| Bankgarantie oder Aval | Bank steht für eine Verpflichtung ihres Kunden ein | Sicherungsinstrument, keine klassische Forderungsausfallversicherung |
| Forderungsbürgschaft | Bürge haftet für die Schuld eines Dritten | Individuelle Sicherheit für eine konkrete Forderung |
Kreditversicherung oder Factoring?
Beim Factoring verkauft das Unternehmen seine Forderungen an einen Factor.
Je nach Modell erhält es einen großen Teil des Rechnungsbetrags bereits kurz nach Rechnungsstellung.
Die Kreditversicherung finanziert die Forderung grundsätzlich nicht vor. Sie stellt Liquidität erst nach Eintritt und Feststellung eines versicherten Ausfalls bereit.
Factoring kann allerdings eine Übernahme des Ausfallrisikos enthalten.
Ebenso kann ein Factor für sein angekauftes Forderungsportfolio eine Kreditversicherung nutzen.
Beide Instrumente können daher alternativ oder ergänzend eingesetzt werden.
Kreditversicherung oder Kautionsversicherung?
Bei der Warenkreditversicherung ist der Versicherungsnehmer Gläubiger. Er möchte seine Forderung gegen einen Kunden absichern.
Bei der Kautionsversicherung ist der Versicherungsnehmer dagegen regelmäßig selbst Schuldner einer vertraglichen Verpflichtung.
Der Versicherer stellt zugunsten eines Auftraggebers, Vermieters, Zolls oder anderen Begünstigten eine Bürgschaft oder Garantie.
Typische Kautionsarten:
- Anzahlungsbürgschaft
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Gewährleistungsbürgschaft
- Mietbürgschaft
- Zollbürgschaft
Kreditversicherung oder Restschuldversicherung?
Die Kreditversicherung schützt im Unternehmensgeschäft typischerweise einen Lieferanten vor dem Ausfall seiner Kundenforderung.
Die Restschuldversicherung ist regelmäßig mit einem konkreten Darlehen verbunden und soll dessen Rückzahlung absichern, wenn beim Kreditnehmer ein bestimmtes persönliches Ereignis eintritt.
Beide Produkte haben unterschiedliche Zielgruppen, Risiken und Vertragsstrukturen.
Kreditversicherung oder Bürgschaft?
Eine Bürgschaft gibt dem Gläubiger einen zusätzlichen Schuldner.
Die Kreditversicherung ersetzt dagegen einen vertraglich definierten Teil des wirtschaftlichen Ausfalls.
Die Bürgschaft kann bei der Schadenberechnung als Sicherheit berücksichtigt werden.
18. Kreditversicherung in Unternehmenskrise, Sanierung und Insolvenz
Kreditversicherungen besitzen in Unternehmenskrisen eine größere Bedeutung, als ihre Bezeichnung vermuten lässt.
Sie beeinflussen nicht nur die Entschädigung einzelner Lieferanten, sondern häufig die gesamte Lieferantenfinanzierung eines Unternehmens.
18.1 Kreditversicherung als Frühwarnsystem
Kreditversicherer erhalten laufend Informationen über:
- Zahlungsverzögerungen
- Inkassofälle
- Limitanfragen
- Jahresabschlüsse
- Branchenentwicklungen
- Insolvenzanträge
- Zahlungserfahrungen
- Erfahrungen anderer versicherter Lieferanten
Reduziert ein Versicherer das Limit eines gefährdeten Unternehmens, können mehrere Lieferanten nahezu gleichzeitig reagieren.
Mögliche Folgen:
- Verkürzung der Zahlungsziele
- Umstellung auf Vorkasse
- Nachnahme
- Reduzierung der Liefermengen
- Lieferstopp
- zusätzliche Sicherheiten
- Entzug von Lieferantenkrediten
Damit kann eine Bonitätsverschlechterung einen selbstverstärkenden Liquiditätseffekt auslösen.
18.2 Bedeutung für das krisenbetroffene Unternehmen
Ein Unternehmen in der Krise sollte nicht nur seine Banklinien, sondern auch seine Lieferantenkreditlinien systematisch erfassen.
Eine belastbare Krisenübersicht sollte für die wichtigsten Lieferanten enthalten:
| Information | Bedeutung |
|---|---|
| Offener Saldo | Aktuelles Lieferantenrisiko |
| Überfälliger Betrag | Unmittelbares Eskalationsrisiko |
| Zahlungsziel | Umfang der Lieferantenfinanzierung |
| Durchschnittlicher Monatsbezug | Bedeutung für die Betriebsfortführung |
| Vermutetes Versichererlimit | Mögliche externe Deckungsgrenze |
| Sicherheiten | Eigentumsvorbehalt, Bürgschaft, Anzahlung |
| Kritische Ware oder Leistung | Austauschbarkeit des Lieferanten |
| Lieferstoppdrohung | Operatives Ausfallrisiko |
| Erforderliche Mindestbelieferung | Bedarf für die Fortführung |
| Ansprechpartner | Eskalations- und Verhandlungsebene |
Die Abhängigkeit von Lieferantenkrediten gehört in die kurzfristige Liquiditätsplanung.
Wird ein Zahlungsziel von 60 Tagen auf Vorkasse umgestellt, kann daraus ohne zusätzliche Warenbestellung sofort ein erheblicher Liquiditätsbedarf entstehen.
18.3 Bedeutung für den versicherten Lieferanten
Erhält ein Lieferant Kenntnis von einer Kundenkrise, sollte er nicht unkoordiniert handeln.
Vor einer Stundung, einem Forderungsverzicht, einem Vergleich oder weiteren Lieferungen sollte er die Police prüfen und den Kreditversicherer einbeziehen.
Zu klären sind insbesondere:
- Höhe und Gültigkeit des Kreditlimits
- Versicherungsschutz für bereits erfolgte Lieferungen
- weitere Liefermöglichkeiten
- Überfälligkeitsmeldung
- Zustimmung zu Ratenzahlung oder Stundung
- Verwertung von Eigentumsvorbehaltsrechten
- Inkassoauftrag
- Eintritt des Nichtzahlungstatbestands
- Schadenmeldung
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
18.4 Kreditversicherung und StaRUG
Ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG ist nicht automatisch ein Versicherungsfall.
Auch folgende Ereignisse lösen nicht zwingend eine Entschädigung aus:
- drohende Zahlungsunfähigkeit
- Sanierungsverhandlungen
- Restrukturierungsanzeige
- außergerichtliche Stundung
- Restrukturierungsplan
- gerichtliche Planabstimmung
Entscheidend ist, ob ein in der Police definierter Versicherungsfall eingetreten ist.
Ein Vergleich oder Forderungsverzicht sollte deshalb nicht ohne Abstimmung mit dem Versicherer vereinbart werden.
18.5 Kreditversicherung und Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens.
Entscheidend ist nicht allein die Anordnung der Eigenverwaltung, sondern das in den Versicherungsbedingungen bezeichnete Insolvenzereignis.
Regelmäßig kommt es auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder einen gleichgestellten Tatbestand an.
18.6 Forderungsanmeldung nach Entschädigung
Nach einer Entschädigung kann die Police eine Abtretung oder einen Übergang des entschädigten Forderungsteils auf den Versicherer vorsehen.
Der Versicherungsnehmer behält möglicherweise einen nicht versicherten oder selbst getragenen Anteil.
Im Insolvenzverfahren muss deshalb geklärt werden:
- Wer meldet welchen Forderungsteil an?
- Wer macht Sicherheiten geltend?
- Wie werden Quotenzahlungen verteilt?
- Wer übt Stimmrechte aus?
- Wie werden spätere Rückflüsse abgerechnet?
- Wer stimmt über einen Insolvenzplan ab?
18.7 Kreditversicherung und Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt kann eine wichtige Sicherheit darstellen.
Je nach Geschäftsmodell kommen in Betracht:
- einfacher Eigentumsvorbehalt
- verlängerter Eigentumsvorbehalt
- erweiterter Eigentumsvorbehalt
- Verarbeitungsklausel
- Vorausabtretung von Weiterverkaufsforderungen
Der Versicherungsnehmer muss vorhandene Sicherheiten regelmäßig ordnungsgemäß dokumentieren und verwerten.
Erlöse aus der Verwertung werden bei der Schadenberechnung berücksichtigt.
18.8 Insolvenzanfechtung
Zahlt ein Kunde vor seiner Insolvenz alte Rechnungen und verlangt der Insolvenzverwalter diese Zahlungen später zurück, handelt es sich nicht um denselben Sachverhalt wie bei einer von Anfang an unbezahlten Forderung.
Eine klassische Warenkreditversicherung deckt solche Rückforderungsansprüche nicht zwingend.
Dafür können besondere Zusatzbausteine oder Insolvenzanfechtungsversicherungen erforderlich sein.
19. Wann ist eine Kreditversicherung sinnvoll?
Eine Kreditversicherung ist besonders prüfenswert, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale vorliegt:
| Risikomerkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Wenige große Kunden | Der Ausfall eines einzelnen Abnehmers kann das Gesamtergebnis erheblich belasten |
| Niedrige Gewinnmargen | Ein hoher Zusatzumsatz wäre erforderlich, um einen Ausfall zu kompensieren |
| Lange Zahlungsziele | Längerer Zeitraum zwischen Leistung und Zahlung |
| Starkes Wachstum | Außenstände und Betriebsmittelbedarf steigen |
| Neukundengeschäft | Es bestehen weniger eigene Zahlungserfahrungen |
| Auslandskunden | Bonitätsprüfung und Rechtsdurchsetzung sind schwieriger |
| Projekt- und Anlagenbau | Hohe Vorleistungen und kundenspezifische Fertigung |
| Saisonale Spitzen | Zeitweise besonders hohe Forderungsbestände |
| Krisenanfällige Branche | Erhöhtes Insolvenz- und Zahlungsverzugsrisiko |
| Bankfinanzierung auf Forderungsbasis | Die Versicherung kann die Werthaltigkeit der Forderungen unterstützen |
| Schwaches internes Inkasso | Externe Strukturen können das Forderungsmanagement ergänzen |
| Hoher Materialeinsatz | Ein Ausfall vernichtet nicht nur Gewinn, sondern bereits finanzierte Kosten |
Weniger relevant kann eine Kreditversicherung sein, wenn das Unternehmen fast ausschließlich gegen folgende Sicherungsformen liefert:
- Vorkasse
- Barzahlung
- unwiderrufliches Akkreditiv
- Bankgarantie
- vollwertige Bürgschaft
- unmittelbar verwertbare Sicherheiten
20. Auswahl einer geeigneten Kreditversicherung
Vor Vertragsabschluss sollten Unternehmen nicht nur die Prämie, sondern insbesondere folgende Punkte vergleichen.
1. Welche Forderungen sind versichert?
Zu klären sind:
- Warenlieferungen
- Werkleistungen
- Dienstleistungen
- Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnungen
- Sicherheitseinbehalte
- Umsatzsteuer
- Nebenkosten
- Fabrikationskosten
2. Welche Kunden sind eingeschlossen?
Relevant sind:
- gewerbliche Kunden
- Verbraucher
- öffentliche Auftraggeber
- verbundene Unternehmen
- Auslandskunden
- staatliche Abnehmer
3. Welche Länder werden erfasst?
Die Deckung muss mit der tatsächlichen und geplanten Umsatzstruktur übereinstimmen.
Politische Risiken sind gesondert zu prüfen.
4. Wie hoch sind die tatsächlichen Kreditlimite?
Ein attraktiver Prämiensatz ist wenig wert, wenn wichtige Großkunden nur unzureichend gedeckt werden.
5. Wie funktioniert die Selbstprüfung?
Die Kriterien müssen:
- eindeutig,
- praktikabel,
- nachvollziehbar und
- dokumentierbar
sein.
Unklare Selbstprüfungsregeln erzeugen erhebliche Deckungsrisiken.
6. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Bei Projektgeschäften ist zu prüfen, ob:
- erst die Forderung nach Lieferung oder
- bereits das Fabrikationsrisiko
versichert ist.
7. Was gilt bei einer Limitreduzierung?
Entscheidend sind:
- Wirksamkeitszeitpunkt
- Schutz bereits erfolgter Lieferungen
- Auftragsdeckung
- Nachhaftung
- Behandlung laufender Produktionen
- mögliche Übergangsfristen
8. Wie ist der Nichtzahlungstatbestand definiert?
Zu prüfen sind:
- Wartefrist
- Mahnablauf
- Inkassovoraussetzungen
- Meldezeitpunkt
- Ausschlussfrist
- Entschädigungszeitpunkt
9. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Neben der Prozentquote sind zu beachten:
- feste Selbstbehalte
- Jahresselbstbehalte
- Schadenaggregate
- Mindestschäden
- erste Verlustschichten
10. Welche Höchstentschädigung gilt?
Die Jahreshöchstentschädigung sollte auch bei mehreren größeren Ausfällen ausreichen.
11. Welche Obliegenheiten bestehen?
Die Anforderungen müssen organisatorisch umsetzbar sein in:
- Debitorenbuchhaltung
- Vertrieb
- Rechtsabteilung
- Controlling
- Geschäftsführung
- Exportabteilung
12. Wer übernimmt das Inkasso?
Zu klären sind:
- Kosten
- internationale Abdeckung
- Übergabezeitpunkt
- Entscheidungsbefugnisse
- gerichtliche Maßnahmen
- Vergleichskompetenzen
13. Sind Top-up- oder Einzeldeckungen möglich?
Dies ist besonders bei Großkunden, Sonderprojekten und schwankendem Warenbedarf relevant.
14. Kann der Entschädigungsanspruch abgetreten werden?
Bei Banken, Factoringgesellschaften und anderen Finanzierungspartnern kann eine Abtretung des Versicherungsanspruchs erforderlich sein.
Sie kann zustimmungsbedürftig sein.
15. Besteht Schutz vor Insolvenzanfechtung?
Eine separate Erweiterung kann erforderlich sein.
16. Welche Sanktionsklauseln gelten?
Internationale Geschäfte müssen mit den jeweils geltenden Embargo- und Sanktionsvorschriften vereinbar sein.
21. Praxisbeispiele
Beispiel 1: Großhandel mit Kundenkonzentration
Ein Großhändler erzielt 35 Prozent seines Umsatzes mit einem einzigen Kunden.
Der maximale offene Forderungsbestand beträgt 750.000 Euro. Der Kreditversicherer bewilligt jedoch nur ein Limit von 500.000 Euro.
Das Unternehmen hat mehrere Möglichkeiten:
- Lieferumfang begrenzen
- Zahlungsziel verkürzen
- Teilvorkasse verlangen
- zusätzliche Sicherheiten vereinbaren
- Top-up-Deckung suchen
- Forderungsbestand durch Factoring reduzieren
- unversicherten Anteil bewusst selbst tragen
Die entscheidende Erkenntnis lautet: Nicht der Gesamtumsatz mit dem Kunden, sondern der maximale offene Saldo muss zum Kreditlimit passen.
Beispiel 2: Maschinenbauer mit Fabrikationsrisiko
Ein Maschinenbauer erhält einen Auftrag über zwei Millionen Euro.
Die Fertigungszeit beträgt neun Monate. Der Kunde leistet nur eine geringe Anzahlung. Bereits vor Auslieferung entstehen Herstellungskosten von 1,2 Millionen Euro.
Eine normale Warenkreditversicherung, die erst nach Lieferung greift, schützt diese Vorleistung möglicherweise nicht.
Erforderlich ist eine Deckung, die das Fabrikationsrisiko einschließt.
Beispiel 3: Kunde gerät in eine Liquiditätskrise
Ein Kunde zahlt Rechnungen verspätet.
Der Versicherer reduziert das Kreditlimit von 300.000 auf 100.000 Euro. Gegen den Kunden bestehen bereits offene Forderungen von 180.000 Euro.
Der Lieferant muss getrennt prüfen:
- Sind die bereits entstandenen 180.000 Euro nach dem bisherigen Limit versichert?
- Ab welchem Zeitpunkt wirkt die Reduzierung?
- Darf noch geliefert werden?
- Muss eine Überfälligkeitsmeldung erfolgen?
- Ist eine Ratenzahlungsvereinbarung zustimmungspflichtig?
- Kann ein Zusatzlimit beschafft werden?
Ein pauschaler Lieferstopp ist nicht immer die einzige Lösung. Eine unkontrollierte Fortsetzung der Belieferung kann den unversicherten Forderungsbestand jedoch erheblich erhöhen.
Beispiel 4: Insolvenz nach Ratenzahlungsvereinbarung
Ein Kunde kann eine Forderung von 150.000 Euro nicht bezahlen.
Der Lieferant vereinbart ohne Rücksprache zwölf monatliche Raten. Nach drei Raten wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ob der Restbetrag versichert ist, hängt unter anderem davon ab:
- ob die ursprüngliche Forderung versichert war,
- ob die Überfälligkeit rechtzeitig gemeldet wurde,
- ob die Ratenvereinbarung zulässig war,
- ob der Versicherer zustimmen musste,
- ob das Zahlungsziel unzulässig verlängert wurde und
- ob weitere Lieferungen nach Eintritt der Krise erfolgten.
Das Beispiel zeigt, warum Sanierungsbereitschaft und Versicherungsschutz vor Abschluss einer Vereinbarung miteinander abgestimmt werden müssen.
Beispiel 5: Bestrittene Dienstleistungsforderung
Ein Beratungsunternehmen stellt 80.000 Euro in Rechnung.
Der Kunde behauptet, die vereinbarte Leistung sei nicht vollständig erbracht worden, und verweigert die Zahlung.
Obwohl der Kunde wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, liegt zunächst eine bestrittene Forderung vor.
Das Beratungsunternehmen muss nachweisen:
- welche Leistungen vereinbart waren,
- welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden,
- ob die Leistung abgenommen wurde,
- ob Einwendungen berechtigt sind und
- in welcher Höhe eine durchsetzbare Forderung besteht.
Erst danach kann ein versicherter Forderungsausfall festgestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Kreditversicherung
Was ist eine Kreditversicherung einfach erklärt?
Eine Kreditversicherung schützt einen Gläubiger vor dem Ausfall einer versicherten Forderung. Im Unternehmensgeschäft sichert sie vor allem Rechnungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kunden ab.
Was ist der Unterschied zwischen Kreditversicherung und Warenkreditversicherung?
Kreditversicherung ist der weitere Begriff. Die Warenkreditversicherung ist die im Geschäft zwischen Unternehmen wichtigste Form und schützt Lieferanten und Dienstleister vor Forderungsausfällen ihrer Kunden.
Ist die Delkredereversicherung dasselbe wie die Warenkreditversicherung?
Im üblichen Unternehmens- und Versicherungsgebrauch werden beide Begriffe weitgehend synonym verwendet. Delkredere bezeichnet das Risiko, dass ein Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt.
Wer schließt die Kreditversicherung ab?
Versicherungsnehmer ist in der Regel das Unternehmen, das Waren liefert oder Leistungen auf Rechnung erbringt. Der versicherte Kunde ist der Abnehmer beziehungsweise Schuldner.
Ist eine unbezahlte Rechnung automatisch versichert?
Nein. Der Kunde muss vom Vertrag erfasst sein. Außerdem müssen die Vorgaben zu Kreditlimit, Zahlungsziel, Rechnungsstellung, Meldung und Ausschlüssen eingehalten werden.
Muss der Kunde insolvent sein?
Nicht unbedingt. Viele Policen versichern neben einer formellen Insolvenz auch eine länger andauernde Nichtzahlung nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Wartefrist.
Was bedeutet Protracted Default?
Protracted Default bezeichnet eine länger andauernde Nichtzahlung. Der Versicherungsfall tritt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist ein, obwohl möglicherweise noch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Ist bereits der Insolvenzantrag ein Versicherungsfall?
Nicht zwingend. Manche Bedingungen verlangen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung mangels Masse. Der genaue Auslöser ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag.
Was ist ein Kreditlimit?
Das Kreditlimit ist der maximale offene Forderungsbetrag gegen einen bestimmten Kunden, der versichert ist. Forderungen oberhalb dieses Limits sind grundsätzlich nicht oder nur nach besonderen Vertragsregeln geschützt.
Kann ein Kreditversicherer das Limit reduzieren?
Ja. Verschlechtert sich die Risikoeinschätzung, kann der Versicherer ein Limit für zukünftige Geschäfte reduzieren oder aufheben. Der Schutz bereits entstandener Forderungen richtet sich nach dem Vertrag.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe ergibt sich aus dem versicherten Ausfall, dem Kreditlimit, den angerechneten Sicherheiten und Rückflüssen, der Selbstbeteiligung und den vereinbarten Höchstentschädigungen.
Werden 100 Prozent des Ausfalls ersetzt?
In der Regel nicht. Der Versicherungsnehmer trägt meist eine Selbstbeteiligung. Außerdem können Forderungsteile oberhalb des Limits oder bestimmte Nebenforderungen unversichert sein.
Sind bestrittene Forderungen versichert?
Regelmäßig nicht, solange der Bestand der Forderung ungeklärt ist. Der Versicherungsnehmer muss gegebenenfalls zunächst nachweisen, dass die Forderung rechtlich besteht und durchsetzbar ist.
Sind Forderungen gegen Privatkunden versichert?
Eine klassische Warenkreditversicherung ist überwiegend auf Geschäftskunden ausgerichtet. Verbraucherrisiken können besondere Produkte oder ausdrückliche Erweiterungen erfordern.
Sind Forderungen gegen öffentliche Auftraggeber versicherbar?
Das hängt vom Produkt und vom jeweiligen Schuldner ab. Öffentlich-rechtliche Abnehmer sind in manchen Standardpolicen ausgeschlossen. Für ausländische staatliche Abnehmer können besondere politische oder staatliche Deckungen bestehen.
Können einzelne Kunden versichert werden?
Ja. Je nach Anbieter und Risikostruktur sind selektive oder Einzelrisikodeckungen möglich. Eine Versicherung ausschließlich besonders gefährdeter Kunden wird jedoch nicht immer angeboten.
Können Auslandskunden versichert werden?
Ja. Private Ausfuhrkreditversicherungen und Exportkreditgarantien des Bundes können wirtschaftliche und teilweise politische Risiken grenzüberschreitender Geschäfte absichern.
Was ist das Fabrikationsrisiko?
Das Fabrikationsrisiko ist die Gefahr, dass ein Kunde während der Herstellung eines kundenspezifischen Produkts ausfällt. Eine entsprechende Deckung schützt die bis dahin entstandenen versicherten Herstellungskosten.
Was ist der Unterschied zwischen Kreditversicherung und Factoring?
Beim Factoring wird die Forderung verkauft und das Unternehmen erhält regelmäßig bereits vor Fälligkeit Liquidität. Die Kreditversicherung ersetzt einen versicherten Ausfall grundsätzlich erst nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Verbessert eine Kreditversicherung die Bankfinanzierung?
Sie kann die Werthaltigkeit der Forderungen und das Risikomanagement verbessern und damit eine Finanzierung unterstützen. Ein Anspruch auf einen Kredit oder bestimmte Konditionen entsteht daraus nicht.
Was kostet eine Kreditversicherung?
Die Kosten hängen unter anderem von Umsatz, Branche, Kundenstruktur, Ländern, Zahlungszielen, Schadenverlauf, Selbstbeteiligung und Deckungsumfang ab. Einen allgemein gültigen Prämiensatz gibt es nicht.
Zahlt die Kreditversicherung bei einem StaRUG-Verfahren?
Nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob ein in der Police definierter Versicherungsfall eingetreten ist. Ein Restrukturierungsvorhaben oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit allein reichen regelmäßig nicht aus.
Darf der Lieferant mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbaren?
Nur unter Beachtung der Versicherungsbedingungen. Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen können zustimmungs- oder meldepflichtig sein und den Versicherungsschutz beeinflussen.
Wem gehört die Forderung nach Auszahlung der Entschädigung?
Das richtet sich nach der Police. Häufig ist vorgesehen, dass die Forderung in Höhe der Entschädigung auf den Versicherer übertragen wird. Ein nicht entschädigter Teil kann beim Lieferanten verbleiben.
Ersetzt die Kreditversicherung das eigene Forderungsmanagement?
Nein. Sie ergänzt das Debitorenmanagement, ersetzt aber weder Kreditprüfung noch Mahnwesen, Dokumentation, Sicherheitenmanagement und kaufmännische Kontrolle.
Ist die Kreditversicherung steuerlich absetzbar?
Prämien für eine betrieblich veranlasste Kreditversicherung sind grundsätzlich Betriebsausgaben. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von den Umständen des Unternehmens und der Ausgestaltung des Vertrags ab.
Ist ein Lieferstopp bei einer Limitreduzierung zwingend?
Nicht automatisch. Das Unternehmen kann auch mit Vorkasse, Anzahlungen, kürzeren Zahlungszielen oder zusätzlichen Sicherheiten weiterliefern. Unversicherte Lieferungen erhöhen jedoch das eigene Risiko.
Kann eine Kreditversicherung rückwirkend abgeschlossen werden?
Bereits eingetretene oder bekannte Ausfallrisiken sind grundsätzlich nicht rückwirkend versicherbar. Ob bereits bestehende, noch nicht fällige Forderungen einbezogen werden können, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab.
Deckt die Kreditversicherung Insolvenzanfechtungen?
Nicht automatisch. Rückforderungsansprüche eines Insolvenzverwalters können einen gesonderten Zusatzbaustein oder eine besondere Insolvenzanfechtungsversicherung erfordern.
Glossar zur Kreditversicherung
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Abnehmer | Kunde, gegen den die versicherte Forderung besteht |
| Ausschlussfrist | Zeitpunkt, nach dessen Überschreitung Forderungen oder Neulieferungen nicht mehr versichert sein können |
| Bonitätsprüfung | Bewertung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden |
| Delkredere | Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder Nichtzahlung eines Schuldners |
| Entschädigungsquote | Anteil des versicherten Ausfalls, den der Versicherer ersetzt |
| Fabrikationsrisiko | Risiko des Verlusts bereits entstandener Herstellungskosten vor Lieferung |
| Forderungsausfall | Wirtschaftlicher Verlust, weil eine Forderung nicht realisiert werden kann |
| Höchstentschädigung | Maximale Leistung des Versicherers innerhalb eines Zeitraums oder für einen Kunden |
| Kreditlimit | Maximale Höhe des versicherten Forderungsbestands gegen einen Kunden |
| Lieferantenkredit | Finanzierung des Kunden durch Lieferung oder Leistung mit späterem Zahlungsziel |
| Nichtzahlungstatbestand | Versicherungsfall nach länger andauernder Nichtzahlung ohne zwingende formelle Insolvenz |
| Obliegenheit | Vertragliche Verhaltenspflicht, deren Verletzung den Versicherungsschutz beeinträchtigen kann |
| Politisches Risiko | Zahlungshindernis infolge staatlicher oder politischer Ereignisse |
| Protracted Default | Englischer Begriff für länger andauernde Nichtzahlung |
| Selbstbeteiligung | Anteil des versicherten Ausfalls, den der Versicherungsnehmer selbst trägt |
| Selbstprüfung | Vertraglich erlaubte eigene Kreditprüfung des Versicherungsnehmers |
| Top-up-Deckung | Zusätzlicher Schutz oberhalb eines bestehenden Kreditlimits |
| Überfälligkeitsmeldung | Vertraglich vorgeschriebene Meldung einer nicht rechtzeitig bezahlten Forderung |
| Versicherungsnehmer | Unternehmen, das die Kreditversicherung abgeschlossen hat |
| Warenkreditversicherung | Versicherung von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen |
Die Kreditversicherung ist weit mehr als eine Versicherung für unbezahlte Rechnungen. Richtig eingesetzt verbindet sie Forderungsschutz, Bonitätsprüfung, Kreditlimitsteuerung, Frühwarnsystem und Inkasso zu einem umfassenden Instrument des unternehmerischen Risikomanagements.
Ihr tatsächlicher Wert entscheidet sich jedoch nicht allein an der Prämie oder der vereinbarten Entschädigungsquote.
Ausschlaggebend sind:
- ausreichende Kreditlimite
- eine passende Definition des Versicherungsfalls
- realistische Zahlungsziele
- beherrschbare Melde- und Dokumentationspflichten
- sachgerechte Selbstbeteiligungen
- Schutz für die relevanten Länder und Kunden
- gegebenenfalls eine Fabrikationsrisikodeckung
- gegebenenfalls eine politische Risikodeckung
- konsequente Einbindung in Vertrieb, Buchhaltung und Controlling
- Abstimmung mit Liquiditätsplanung und Krisenmanagement
Eine Kreditversicherung verhindert die Insolvenz eines Kunden nicht. Sie kann aber verhindern, dass dessen Zahlungsausfall die Liquidität, das Eigenkapital oder sogar die Existenz des Lieferanten gefährdet.
Gerade in einer Unternehmenskrise besitzt sie eine doppelte Bedeutung:
Für den Lieferanten begrenzt sie den Forderungsausfall. Für das krisenbetroffene Unternehmen kann die Aufrechterhaltung der Kreditversichererlimite darüber entscheiden, ob Lieferanten weiterhin Zahlungsziele einräumen oder auf Vorkasse umstellen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Versicherungsaufsichtsgesetz, Anlage 1 – Einteilung der Risiken nach Versicherungssparten:
https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/anlage_1.html - Versicherungsvertragsgesetz, § 210 – Großrisiken:
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__210.html - Insolvenzordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/ - Insolvenzordnung, § 17 – Zahlungsunfähigkeit:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__17.html - Insolvenzordnung, § 18 – Drohende Zahlungsunfähigkeit:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__18.html - Insolvenzordnung, § 26 – Abweisung mangels Masse:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__26.html - Insolvenzordnung, § 308 – Annahme des Schuldenbereinigungsplans:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__308.html - Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz:
StaRUG - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – Kreditversicherung:
https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/uebersicht-die-drei-sparten-der-kreditversicherung-160686 - Industrie- und Handelskammer Köln – Lieferantenkredite und Kreditversicherungen:
https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/gruendung-finanzierung-nachfolge/nachfolge/lieferantenkredite-und-kreditversicherungen-5492754 - Exportkreditgarantien des Bundes:
https://www.exportkreditgarantien.de/de - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Restschuldversicherung:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Restschuld/restschuldversicherung_node.html - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Factoring:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_090105_tatbestand_factoring.html - R+V – Versicherungsbedingungen für Kreditversicherungen:
https://www.ruv.de/dam/jcr%3A50830ead-3e08-4fd4-9d56-20fcb34d4c5f/versicherungsbedingungen-ruv-unternehmenspolice-kreditversicherungen.pdf - Atradius – Kreditversicherung:
https://atradius.de/kreditversicherung - Allianz Trade – Kreditversicherung:
https://www.allianz-trade.de/kreditversicherung.html - Allianz Trade – Bürgschaften und Garantien:
https://www.allianz-trade.de/buergschaften-und-garantien.html - Allianz Trade – Downloads und Versicherungsinformationen:
https://www.allianz-trade.de/service/hilfe-und-support/downloads.html


