Beratung: 030-232 563 98007

Prüfungstermin im Insolvenzverfahren

13. Dezember 2025 / Unternehmer Retter

Prüfungstermin im Insolvenzverfahren

Definition

Der Prüfungstermin ist ein zentraler Termin im Insolvenzverfahren.
Ziel ist die Überprüfung aller Forderungen der Gläubiger durch den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht.
Er stellt sicher, dass die Insolvenzmasse gerecht verteilt wird.

Rechtliche Grundlage

Der Prüfungstermin ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, insbesondere in den §§ 174–192.
Das Gericht kann einen Termin festlegen, bei dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden, nachweisen oder Streitigkeiten klären.

Ablauf eines Prüfungstermins

  1. Ansetzung und Bekanntmachung

    • Das Insolvenzgericht legt Datum und Ort fest.

    • Gläubiger werden schriftlich oder öffentlich eingeladen.

  2. Prüfung der Forderungen

    • Der Insolvenzverwalter prüft jede Forderung auf Rechtmäßigkeit, Höhe und Sicherheiten.

    • Streitige Forderungen werden gekennzeichnet und ggf. gerichtlich entschieden.

  3. Feststellung der Insolvenzquote

    • Die Quote zeigt den Anteil, den jeder Gläubiger voraussichtlich erhält.

  4. Protokollierung

    • Alle Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.

    • Das Protokoll dient als Grundlage für die Gläubigerversammlung und die Verteilung der Masse.

Bedeutung für Gläubiger und Schuldner

  • Gläubiger: Können Forderungen anmelden, absichern und im Streitfall Rechtsschutz erhalten.

  • Schuldner: Der Termin sorgt für Transparenz und Fairness im Verfahren.

Besondere Aspekte

  • Streitige Forderungen: Können später vor Gericht geklärt werden.

  • Fristen: Forderungen müssen rechtzeitig angemeldet werden, sonst besteht Ausschlussrisiko.

  • Rechtsbehelfe: Entscheidungen des Termins können angefochten werden.