SanInsFoG (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz)
SanInsFoG (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz)
Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) ist ein deutsches Gesetz zur Modernisierung und Erweiterung des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts.
Es trat am 1. Januar 2021 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, Entschuldung und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren in deutsches Recht um.
Das SanInsFoG bildet den Kern der größten Reform des deutschen Insolvenzrechts seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999.
Ziele des SanInsFoG
Das SanInsFoG verfolgt das Ziel, Unternehmen frühzeitig zu stabilisieren und zu sanieren, bevor eine Insolvenz unvermeidbar wird.
Zugleich sollen Insolvenzverfahren effizienter, transparenter und an die wirtschaftliche Realität angepasst werden.
Kernziele im Überblick:
- Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens außerhalb der Insolvenz
- Vermeidung von Unternehmensinsolvenzen durch frühzeitige Sanierung
- Stärkung der Gläubigerrechte und Beteiligungsmöglichkeiten
- Anpassung der Insolvenzordnung an europäische Vorgaben
- Modernisierung der Regelungen zur Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung
Gesetzliche Grundlage und Inkrafttreten
Das SanInsFoG wurde am 22. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt I S. 3256 verkündet.
Es trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Das Gesetz umfasst mehrere Artikelgesetze, die Änderungen an bestehenden Gesetzen vornehmen, insbesondere:
- der Insolvenzordnung (InsO)
- dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)
- der Abgabenordnung (AO)
- dem Gesetz über die Vergütung von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern (InsVV)
Zentrale Neuerung: Das StaRUG
Mit dem SanInsFoG wurde das eigenständige Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt.
Dieses Gesetz ermöglicht es Unternehmen, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu restrukturieren, wenn zwar eine Krise besteht, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Kernelemente des StaRUG:
- Sanierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
- Restrukturierungsplan als zentrales Instrument
- Gerichtliche Bestätigung (auf Antrag)
- Mehrheitsentscheidungen der Gläubiger (75 %-Mehrheit pro Gruppe)
- Stabilisierungsanordnungen, z. B. Vollstreckungsschutz
- Restrukturierungsbeauftragter als neutraler Aufseher
Damit schafft das SanInsFoG erstmals ein „drittes Sanierungsverfahren“ zwischen außergerichtlicher Einigung und Insolvenz.
Wesentliche Änderungen der Insolvenzordnung
Neben der Einführung des StaRUG bringt das SanInsFoG zahlreiche Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) mit sich.
1. Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
- Stärkere Kontrolle der Eigenverwaltung durch das Gericht
- Einführung von Eignungskriterien für den Schuldner
- Möglichkeit, die Eigenverwaltung zu versagen, wenn keine Sanierungsaussicht besteht
2. Insolvenzantragspflicht
- Präzisierung der Pflicht zur frühzeitigen Antragstellung
- Klarstellung der Fristen bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit
3. Restschuldbefreiung
- Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist auf 3 Jahre (statt 6)
- Rückwirkende Anwendung für Verfahren, die ab 1. Oktober 2020 beantragt wurden
4. Gläubigerrechte
- Einführung eines Gläubigerausschusses bereits im Vorfeld der Verfahrenseröffnung möglich
- Stärkung der Informationsrechte im Restrukturierungsprozess
Anwendungsbereich
Das SanInsFoG richtet sich an:
- Unternehmen jeder Rechtsform,
- Selbstständige und Freiberufler,
- juristische Personen des Privatrechts,
die von drohender Zahlungsunfähigkeit betroffen sind, aber noch nicht insolvent.
Ausgenommen sind:
- natürliche Personen ohne Unternehmensbezug (Privatpersonen)
- bestimmte Finanzinstitute, für die spezielle EU-Regelungen gelten
Ablauf des Restrukturierungsverfahrens nach SanInsFoG / StaRUG
Der Ablauf eines präventiven Restrukturierungsverfahrens lässt sich in vier Phasen gliedern:
1. Krisenerkennung und Vorbereitung
- Der Schuldner erkennt drohende Zahlungsunfähigkeit
- Erstellung eines Restrukturierungskonzepts
- Bildung von Gläubigergruppen
2. Planaufstellung
- Entwurf eines Restrukturierungsplans mit konkreten Maßnahmen
(z. B. Forderungsverzichte, Stundungen, Kapitalmaßnahmen) - Einreichung des Plans beim Restrukturierungsgericht (optional)
3. Gläubigerabstimmung
- Abstimmung der Gläubigergruppen mit 75 %-Mehrheit
- Gerichtliche Bestätigung (falls beantragt)
4. Umsetzung & Abschluss
- Plan tritt mit gerichtlicher Bestätigung in Kraft
- Maßnahmen werden umgesetzt, Vollstreckungen ggf. untersagt
- Verfahren endet mit erfolgreicher Restrukturierung oder Abbruch
Vorteile des SanInsFoG
Für Unternehmen
- Frühzeitige Sanierung ohne Stigmatisierung durch Insolvenz
- Kontrolle über den Restrukturierungsprozess
- Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich
- Schutz vor Einzelzwangsvollstreckungen
Für Gläubiger
- Transparente Beteiligung und Mitsprache
- Bessere Befriedigungsaussichten als im Insolvenzverfahren
- Planmäßige Regelung von Forderungen
Für die Wirtschaft
- Reduzierung von Insolvenzen
- Erhalt von Arbeitsplätzen
- Förderung einer „Kultur der zweiten Chance“
Kritik und Herausforderungen
Trotz positiver Resonanz in der Fachwelt gibt es auch Kritikpunkte:
- Komplexität: Das SanInsFoG gilt als juristisch anspruchsvoll, besonders für KMU ohne professionelle Beratung.
- Kostenbelastung: Restrukturierungsbeauftragte und Gerichtskosten können hoch sein.
- Missbrauchsgefahr: Gefahr der Verzögerung tatsächlicher Insolvenzen.
- Praxisferne: Eingeschränkter Zugang für Kleinstunternehmen.
Zudem wird diskutiert, dass der Restrukturierungsrahmen bisher weniger genutzt wird als erwartet – viele Unternehmen greifen weiterhin auf Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren zurück.
Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis
Das SanInsFoG hat die Restrukturierungskultur in Deutschland nachhaltig verändert.
Unternehmen und Berater können nun zwischen drei zentralen Verfahren wählen:
| Verfahren | Zeitpunkt | Gerichtliche Beteiligung | Ziel |
|---|---|---|---|
| Außergerichtliche Einigung | Frühphase der Krise | Keine | Freiwillige Gläubigervereinbarung |
| StaRUG-Verfahren | Drohende Zahlungsunfähigkeit | Optional | Restrukturierung ohne Insolvenz |
| Insolvenzverfahren (InsO) | Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung | Vollständig | Sanierung oder Liquidation |
Dadurch wird der präventive Sanierungspfad erstmals systematisch verankert – ein Paradigmenwechsel im deutschen Insolvenzrecht.
Zusammenhang mit weiteren Gesetzen
Das SanInsFoG steht in engem Zusammenhang mit folgenden Regelwerken:
- StaRUG – Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
- Insolvenzordnung (InsO) – klassische Insolvenzverfahren
- ESUG (2012) – frühere Reform zur Erleichterung der Eigenverwaltung
- HGB & AO – steuerliche und bilanzielle Anpassungen
Bedeutung für die Zukunft
Das SanInsFoG stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland durch:
- Frühintervention bei Unternehmenskrisen
- Planbare Sanierungsverfahren
- Vertrauensbildung bei Investoren und Banken
- Vermeidung unnötiger Insolvenzen
Fachkreise erwarten, dass das SanInsFoG künftig zum Standardinstrument der Sanierungsberatung wird – insbesondere bei mittelständischen Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell.
Siehe auch
Literatur
- Bork, Reinhard / Habersack, Mathias: SanInsFoG – Kommentar zum Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, München 2022.
- Eidenmüller, Horst / Knauth, Julia: Praxisleitfaden StaRUG – Restrukturierung nach dem SanInsFoG, 2. Aufl., Köln 2023.
- Braun, Eberhard: Insolvenzordnung mit SanInsFoG und StaRUG-Kommentar, München 2023.
- Uhlenbruck, Wilhelm: Insolvenzordnung – Kommentar mit SanInsFoG, Köln 2024.
Weblinks
- Bundesministerium der Justiz – SanInsFoG Volltext (BGBl I 2020, S. 3256)
- Bundestag – Gesetzesbegründung SanInsFoG (BT-Drs. 19/24181)
- EU-Richtlinie 2019/1023 – Restrukturierung und Entschuldung
