UG-Gründungskosten: Wie teuer ist eine UG wirklich
UG-Gründungskosten: Wie teuer ist eine UG wirklich?
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wird häufig als günstige Alternative zur GmbH bezeichnet. Tatsächlich kann eine UG bereits mit sehr wenig Stammkapital gegründet werden. Die tatsächlichen Kosten liegen jedoch deutlich über einem Euro.
Neben den einmaligen Gründungskosten entstehen jedes Jahr laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Kammerbeiträge und weitere Pflichten.
Wie hoch sind die Gründungskosten einer UG?
Für eine gewöhnliche UG-Gründung sollten ungefähr folgende Beträge eingeplant werden:
| Variante | Realistische Gründungskosten |
|---|---|
| Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll | ca. 450–520 € |
| UG mit zwei oder drei Gesellschaftern und Musterprotokoll | ca. 520–650 € |
| UG mit individueller Satzung | ca. 1.000–1.200 € |
| Individuelle Satzung mit zusätzlicher Beratung | ca. 1.200–2.500 € oder mehr |
Das Stammkapital kommt jeweils hinzu. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Gründungsgebühr, sondern um Vermögen der Gesellschaft.
Gründungskosten einer Ein-Personen-UG
Besonders günstig ist die Gründung einer UG mit nur einem Gesellschafter unter Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls.
Typischerweise fallen folgende Kosten an:
| Kostenposition | Ungefährer Betrag |
|---|---|
| Notar und Handelsregisteranmeldung | ca. 105 € netto |
| Umsatzsteuer und Notarauslagen | ca. 25–50 € |
| Handelsregistereintragung | ca. 225 € |
| Weitere Registergebühren | ca. 75 € |
| Gewerbeanmeldung | ca. 15–60 € |
| Gesamt | ca. 450–520 € |
Je nach Gemeinde und konkreter Gestaltung können die Kosten etwas abweichen.
UG mit Musterprotokoll oder individueller Satzung?
Bei einer sehr einfachen UG kann das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden.
Das Musterprotokoll ist insbesondere für einfache Unternehmensstrukturen gedacht. Es kann nur bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer verwendet werden.
Der Vorteil liegt vor allem in den geringeren Notarkosten.
Der Nachteil besteht darin, dass individuelle Vereinbarungen praktisch nicht berücksichtigt werden können.
Eine individuelle Satzung ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- mehrere Gesellschafter beteiligt sind,
- unterschiedliche Stimmrechte vorgesehen werden,
- besondere Gewinnverteilungen vereinbart werden sollen,
- Abfindungsregelungen benötigt werden,
- Einziehungs- oder Kündigungsregelungen erforderlich sind,
- Wettbewerbsverbote vereinbart werden sollen,
- Geschäftsführer und Gesellschafter unterschiedliche Personen sind,
- ein späterer Verkauf der Gesellschaft geplant werden könnte.
Gerade bei mehreren Gesellschaftern können die zunächst eingesparten Gründungskosten später durch Streitigkeiten erheblich übertroffen werden.
Wie hoch muss das Stammkapital einer UG sein?
Rechtlich kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von nur:
1 Euro
gegründet werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Ein-Euro-UG wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das Stammkapital muss vor der Anmeldung zum Handelsregister vollständig eingezahlt werden. Sacheinlagen sind bei der ursprünglichen UG-Gründung grundsätzlich nicht möglich.
Warum 1 Euro Stammkapital problematisch sein kann
Bereits unmittelbar nach der Gründung entstehen Kosten.
Dazu gehören beispielsweise:
- Bankgebühren,
- Software,
- Versicherungen,
- Büromaterial,
- Steuerberatung,
- Telefon,
- Internet,
- Geschäftsausstattung,
- Miete,
- Werbung.
Bei nur einem Euro Stammkapital kann deshalb bereits die erste Rechnung zu einem Liquiditätsproblem führen.
Aus wirtschaftlicher Sicht sollte das Stammkapital deshalb an den tatsächlichen Kapitalbedarf angepasst werden.
Für eine einfache Dienstleistungs-UG können beispielsweise:
1.000 bis 3.000 Euro
ein sinnvollerer Ausgangspunkt sein.
Bei Unternehmen mit Wareneinkauf, Fahrzeugen, Mitarbeitern, Maschinen oder größeren Vorleistungen kann ein wesentlich höheres Startkapital erforderlich sein.
Ist das Stammkapital nach der Gründung gesperrt?
Nein.
Das Stammkapital ist kein Geld, das dauerhaft auf dem Bankkonto liegen muss.
Nach der Gründung darf die UG das Geld für betriebliche Zwecke verwenden.
Beispielsweise können damit:
- Waren,
- Computer,
- Werkzeuge,
- Büromöbel,
- Werbung,
- Miete,
- betriebliche Dienstleistungen
bezahlt werden.
Das Stammkapital darf allerdings nicht einfach unzulässig an die Gesellschafter zurückgezahlt werden.
Welche laufenden Kosten verursacht eine UG im Jahr?
Die laufenden Kosten einer UG werden häufig unterschätzt.
Eine UG ist rechtlich eine Kapitalgesellschaft und grundsätzlich ähnlich organisiert wie eine GmbH.
Daraus entstehen beispielsweise Pflichten für:
- Buchführung,
- Bilanz,
- Gewinn-und-Verlust-Rechnung,
- Jahresabschluss,
- Körperschaftsteuererklärung,
- Gewerbesteuererklärung,
- gegebenenfalls Umsatzsteuer,
- Offenlegung beziehungsweise Hinterlegung des Jahresabschlusses.
Typische jährliche Kosten können ungefähr folgendermaßen aussehen:
| Kostenposition | Typische Größenordnung pro Jahr |
|---|---|
| Steuerberatung bei sehr kleiner UG | ca. 800–1.500 € |
| Kleine aktive UG | ca. 1.200–2.800 € |
| Laufende Buchführung inklusive Jahresabschluss | ca. 2.500–5.000 € |
| IHK-Beitrag | häufig ca. 64–220 € zzgl. möglicher Umlage |
| Transparenzregister | rund 20 € netto |
| Geschäftskonto | ca. 0–300 € |
| Buchhaltungssoftware | ca. 100–500 € |
| Sonstige Verwaltung | individuell |
Was kostet eine kleine UG realistisch im Jahr?
Bei einer kleinen Gesellschaft lassen sich drei typische Fälle unterscheiden.
Sehr kleine oder nahezu inaktive UG
Bei einer Gesellschaft mit kaum Geschäftsvorfällen können jährliche Verwaltungskosten von ungefähr:
1.000 bis 2.000 Euro
entstehen.
Auch wenn eine UG keinen oder nur sehr wenig Umsatz erzielt, verschwinden ihre gesetzlichen Pflichten nicht automatisch.
Eine ruhende UG kann daher weiterhin Kosten verursachen.
Kleine aktive UG mit selbst vorbereiteter Buchhaltung
Wenn der Unternehmer:
- Rechnungen selbst erstellt,
- Belege digital vorbereitet,
- Bankbewegungen sauber zuordnet,
- Buchhaltungssoftware verwendet,
können die Steuerberatungskosten erheblich reduziert werden.
Realistisch sind dann häufig insgesamt:
ca. 1.800 bis 3.500 Euro pro Jahr
für die typischen Verwaltungs- und Gesellschaftskosten.
Kleine UG mit kompletter Buchhaltung beim Steuerberater
Übernimmt der Steuerberater zusätzlich die laufende Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen und weitere Arbeiten, steigen die Kosten.
Dann sollte eher mit:
ca. 2.500 bis 5.000 Euro jährlich
gerechnet werden.
Bei vielen Geschäftsvorfällen können die Kosten deutlich höher liegen.
Wovon hängen die Steuerberaterkosten ab?
Die Steuerberaterkosten hängen insbesondere ab von:
- Umsatz,
- Bilanzsumme,
- Anzahl der Belege,
- Anzahl der Bankkonten,
- Zahl der Mitarbeiter,
- Umsatzsteuerpflicht,
- Auslandsumsätzen,
- Komplexität der Buchhaltung,
- Qualität der Belegvorbereitung.
Eine UG mit zehn Rechnungen pro Monat verursacht daher normalerweise deutlich weniger Aufwand als eine Handelsgesellschaft mit mehreren hundert Buchungen.
Muss eine UG IHK-Beitrag bezahlen?
In den meisten gewerblichen Fällen ja.
Eine UG wird mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beziehungsweise ihrer Eintragung grundsätzlich Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Bei Kapitalgesellschaften gelten bestimmte Beitragsbefreiungen für Kleingewerbetreibende nicht in gleicher Weise.
Der konkrete IHK-Beitrag hängt von der jeweiligen Kammer und teilweise vom Gewerbeertrag ab.
Bei kleinen Kapitalgesellschaften können bereits ohne nennenswerten Gewinn jährliche Grundbeiträge anfallen.
Je nach IHK können diese beispielsweise zwischen rund:
60 und 220 Euro jährlich
liegen.
Bei höherem Gewerbeertrag kann zusätzlich eine Umlage entstehen.
Bei handwerklichen Unternehmen können stattdessen oder zusätzlich Regelungen der Handwerkskammer relevant sein.
Transparenzregister
Eine UG muss grundsätzlich ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden.
Für die Führung des Registers fällt eine jährliche Gebühr an.
Diese liegt derzeit bei ungefähr:
20 Euro netto pro Jahr
zuzüglich Umsatzsteuer.
Jahresabschluss einer UG
Eine UG muss grundsätzlich einen Jahresabschluss erstellen.
Dazu gehören insbesondere:
- Bilanz,
- Gewinn-und-Verlust-Rechnung,
- gegebenenfalls Anhang,
- steuerliche Erklärungen.
Zusätzlich bestehen Offenlegungs- beziehungsweise Hinterlegungspflichten.
Auch kleine Gesellschaften können deshalb nicht einfach wie ein Einzelunternehmen nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.
Welche Steuern zahlt eine UG?
Die eigentlichen Unternehmenssteuern sind in den oben genannten Verwaltungskosten nicht enthalten.
Eine UG kann insbesondere mit folgenden Steuern belastet werden:
Körperschaftsteuer
Auf den steuerpflichtigen Gewinn wird Körperschaftsteuer erhoben.
Solidaritätszuschlag
Zusätzlich fällt auf die Körperschaftsteuer grundsätzlich Solidaritätszuschlag an.
Gewerbesteuer
Eine UG unterliegt grundsätzlich auch der Gewerbesteuer.
Die tatsächliche Höhe hängt insbesondere vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Wichtig:
Der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro, den beispielsweise Einzelunternehmer und bestimmte Personengesellschaften nutzen können, gilt für eine UG nicht.
Umsatzsteuer
Je nach Tätigkeit und steuerlicher Situation kann außerdem Umsatzsteuer anfallen.
Muss eine UG Gewinne zurücklegen?
Eine Besonderheit der UG ist die gesetzliche Rücklagenpflicht.
Grundsätzlich müssen:
25 Prozent des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresüberschusses
in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden.
Das bedeutet beispielsweise:
Jahresüberschuss:
20.000 Euro
Davon 25 Prozent Rücklage:
5.000 Euro
Diese Rücklage kann später insbesondere dafür genutzt werden, das Stammkapital zu erhöhen.
Die Rücklagenpflicht trägt dazu bei, dass sich die UG langfristig Eigenkapital aufbaut.
Was kostet eine UG insgesamt im ersten Jahr?
Ein realistisches Beispiel für eine kleine Ein-Personen-UG könnte folgendermaßen aussehen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gründung | ca. 500 € |
| Stammkapital | z. B. 1.500 € |
| Geschäftskonto | ca. 100 € |
| Buchhaltungssoftware | ca. 250 € |
| Steuerberater/Jahresabschluss | ca. 1.500 € |
| IHK | ca. 100–200 € |
| Transparenzregister | ca. 24 € |
| Gesamter Finanzierungsbedarf | ca. 4.000 € |
Dabei muss erneut unterschieden werden:
Das Stammkapital von 1.500 Euro ist keine verlorene Ausgabe. Es steht der Gesellschaft grundsätzlich für ihre Geschäftstätigkeit zur Verfügung.
Die tatsächlichen Kosten liegen in diesem Beispiel daher eher bei rund:
2.500 Euro im ersten Jahr.
UG oder GmbH – lohnt sich die Kostenersparnis?
Der größte Vorteil der UG besteht darin, dass für die Gründung keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich sind.
Bei den laufenden Verwaltungskosten unterscheiden sich UG und GmbH dagegen wesentlich weniger.
Beide sind Kapitalgesellschaften und unterliegen weitgehend denselben Anforderungen hinsichtlich:
- Buchhaltung,
- Jahresabschluss,
- Steuererklärungen,
- Handelsregister,
- Offenlegung,
- Transparenzregister.
Wer deshalb lediglich aufgrund der laufenden Kosten eine UG anstelle einer GmbH gründet, erzielt meist keine besonders große Einsparung.
Die wesentliche Ersparnis liegt beim erforderlichen Stammkapital.
Mit welchen UG-Kosten sollte man rechnen?
Für eine einfache UG mit einem Gesellschafter sollte man ungefähr mit folgenden Größenordnungen planen:
Gründung mit Musterprotokoll:
ca. 450–520 Euro
Gründung mit individueller Satzung:
ca. 1.000–1.200 Euro
Realistische jährliche Verwaltungskosten einer kleinen UG:
ca. 2.000–4.000 Euro
Bei vollständiger Betreuung durch einen Steuerberater:
ca. 2.500–5.000 Euro oder mehr
Hinzu kommen die eigentlichen betrieblichen Kosten sowie Steuern auf den erzielten Gewinn.
Die theoretische Möglichkeit, eine UG mit nur einem Euro Stammkapital zu gründen, sollte deshalb nicht mit den tatsächlichen Kosten einer unternehmerischen Tätigkeit verwechselt werden.
Kurze Zusammenfassung
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist vergleichsweise günstig. Mit Musterprotokoll liegen die einmaligen Gründungskosten meist bei etwa 450 bis 520 Euro, mit individueller Satzung eher bei 1.000 bis 1.200 Euro. Das Stammkapital kommt hinzu und kann theoretisch nur 1 Euro betragen, sollte in der Praxis aber deutlich höher gewählt werden.
Auch eine kleine UG verursacht laufende Kosten. Für Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, IHK, Transparenzregister und Verwaltung sollten meist etwa 2.000 bis 4.000 Euro pro Jahr eingeplant werden. Wird die laufende Buchhaltung vollständig durch einen Steuerberater übernommen, können es 2.500 bis 5.000 Euro oder mehr sein.
Die UG spart daher vor allem beim notwendigen Stammkapital gegenüber einer GmbH – bei den laufenden Verwaltungs- und Buchhaltungskosten sind die Unterschiede wesentlich geringer.
Quellen und weiterführende Informationen
Bundesministerium der Justiz – GmbH-Gesetz (GmbHG)
Gesetzliche Grundlagen zur Unternehmergesellschaft, Stammkapital, Einzahlung und Rücklagenbildung:
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/
Bundesministerium der Justiz – Handelsgesetzbuch (HGB)
Vorschriften zur Buchführung, Bilanzierung und Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften:
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
Bundesministerium der Justiz – Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Regelungen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften:
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/
Bundesministerium der Justiz – Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Gesetzliche Grundlagen der Gewerbesteuer und der für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Bundesministerium der Justiz – Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Grundlagen für die Berechnung von Steuerberatergebühren:
https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/
Bundesnotarkammer – Informationen zu Notarkosten
Beispiele und Erläuterungen zu Kosten bei Gesellschaftsgründungen:
https://www.notar.de/themen/notarkosten
IHK Berlin – Unternehmensgründung und Mitgliedsbeiträge
Informationen zu IHK-Mitgliedschaft und Beiträgen von Unternehmen:
https://www.ihk.de/berlin/
Serviceportal Berlin – Gewerbeanmeldung
Informationen zu Verfahren und Gebühren einer Gewerbeanmeldung:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/
Transparenzregister – Bundesanzeiger Verlag
Informationen zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter und zu den Gebühren des Transparenzregisters:
https://www.transparenzregister.de/
Unternehmensregister
Informationen zur Offenlegung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen:
https://www.unternehmensregister.de/


