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Wann liegt eine GmbH in der Krise?

16. November 2025 / Unternehmer Retter

Wann liegt eine GmbH in der Krise?

Eine GmbH befindet sich in der Krise, wenn ihre wirtschaftliche Lage so angespannt ist, dass die Fortführung des Unternehmens gefährdet ist oder Insolvenzgründe drohen. Eine Krise ist also die Vorstufe zur Insolvenz – sie signalisiert, dass die GmbH ohne Gegenmaßnahmen zahlungsunfähig oder überschuldet werden könnte.

1. Definition der Unternehmenskrise

Eine Krise einer GmbH beschreibt einen Zustand, in dem die wirtschaftliche Stabilität erheblich beeinträchtigt ist. Das kann durch Liquiditätsprobleme, hohe Schulden, negative Geschäftsergebnisse oder eine schlechte Eigenkapitalquote ausgelöst werden.
Typischerweise unterscheidet man mehrere Krisenphasen:

  1. Stakeholder- oder Strategiekrise:
    Die GmbH verliert Marktanteile, Kunden oder wichtige Mitarbeiter.
  2. Erfolgskrise:
    Die Gewinne brechen ein, Kosten steigen, die GmbH schreibt Verluste.
  3. Liquiditätskrise:
    Die GmbH kann laufende Verbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen.
  4. Insolvenzreife Krise:
    Es liegt eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vor – die GmbH ist insolvenzpflichtig.

2. Rechtliche Relevanz der Krise

Rechtlich wird der Begriff „Krise“ vor allem im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht und der Geschäftsführerhaftung relevant.
Sobald eine GmbH in der Krise ist, muss die Geschäftsführung besondere Pflichten beachten, insbesondere:

  • Überwachung der Zahlungsfähigkeit und Überschuldung,
  • Erstellung einer Fortführungsprognose (§ 19 Abs. 2 InsO),
  • Einleitung von Sanierungsmaßnahmen oder
  • rechtzeitige Insolvenzanmeldung (§ 15a InsO).

Unterlässt der Geschäftsführer dies, kann er persönlich haftbar gemacht werden.

3. Typische Anzeichen einer Krise

Eine GmbH gilt als „in der Krise“, wenn mehrere der folgenden Merkmale gleichzeitig auftreten:

  • Rückläufige Umsätze oder dauerhafte Verluste
  • Fehlende Liquiditätsreserven
  • Zahlungsstockungen gegenüber Lieferanten oder Sozialversicherungen
  • Rückbuchungen oder Mahnungen durch Geschäftspartner
  • Überschreitung von Kreditlinien
  • Negative Eigenkapitalquote
  • Fehlende Finanzplanung oder nicht testierte Jahresabschlüsse

Je früher diese Warnsignale erkannt und adressiert werden, desto größer sind die Chancen, eine Insolvenz zu vermeiden.

4. Die drei Insolvenzgründe im Überblick

Wenn eine Krise nicht gestoppt wird, kann sie zur Insolvenzreife führen. Dafür gibt es laut Insolvenzordnung (InsO) drei Hauptgründe:

  1. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO):
    Die GmbH kann ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen.

    • Maßstab: Liquiditätslücke > 10 % und dauerhaft.
  2. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO):
    Absehbar, dass die GmbH in den kommenden Monaten ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

    • Diese Phase erlaubt eine präventive Sanierung (z. B. nach StaRUG).
  3. Überschuldung (§ 19 InsO):
    Die Schulden übersteigen das Vermögen der GmbH, und es besteht keine positive Fortführungsprognose.

5. Pflichten des Geschäftsführers in der Krise

In der Krisenphase muss der Geschäftsführer besonders sorgfältig handeln. Dazu gehört:

  • Permanente Liquiditätsüberwachung (täglich oder wöchentlich)
  • Erstellung einer Fortführungsprognose
  • Vermeidung verbotener Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO)
  • Einleitung von Restrukturierungs- oder Sanierungsverfahren
  • Rechtzeitige Insolvenzanmeldung innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Versäumt der Geschäftsführer diese Pflichten, kann er für Zahlungen, Steuerschulden und Sozialabgaben persönlich haftbar gemacht werden.

6. Möglichkeiten zur Sanierung

Eine GmbH in der Krise hat mehrere Optionen, um die Insolvenz zu vermeiden:

  • Restrukturierung nach StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen)
  • Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren
  • Außergerichtliche Sanierung mit Gläubigern
  • Kapitalmaßnahmen (z. B. Gesellschafterdarlehen, Kapitalerhöhung)
  • Kostensenkung, Personalabbau, Geschäftsmodell-Anpassung

Professionelle Sanierungsberatung hilft, die Lage objektiv einzuschätzen und den richtigen Weg zu wählen.

Eine GmbH gilt als in der Krise, wenn ihre finanzielle Stabilität ernsthaft gefährdet ist – insbesondere bei Liquiditätsengpässen, Verlusten oder Kapitalverzehr.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die wirtschaftliche Lage eng zu überwachen, rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten und – falls erforderlich – eine Insolvenz anzumelden.

Je früher reagiert wird, desto besser sind die Chancen, das Unternehmen zu retten.