Insolvenzverschleppung: Wenn Verfahren Jahre dauern
Jahrelang unter Verdacht: Wie lange Verfahren wegen Insolvenzverschleppung dauern – 19 dokumentierte Fälle
Von Arcandor, Praktiker und Alno bis German Pellets, KTG Agrar, Getgoods und Schwabenlandtower
Bei einer möglichen Insolvenzverschleppung geht es häufig um einen Zeitraum von wenigen Wochen oder Monaten. Die strafrechtliche Klärung kann dagegen Jahre dauern. Bis Staatsanwaltschaften, Sachverständige und Gerichte festgestellt haben, wann ein Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig oder überschuldet war, können ehemalige Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer längst ihre Ämter verloren, ihre Unternehmen abgewickelt und ihren Ruf dauerhaft beschädigt haben.
Die hier ausgewerteten Fälle zeigen öffentliche Verfahrenszeiträume von ungefähr vier bis zwölf Jahren. Einige Ermittlungen endeten, ohne dass überhaupt Anklage erhoben wurde. Andere Verfahren wurden gegen Geldauflagen eingestellt. In einem Fall war der Vorwurf der Insolvenzverschleppung bei Abschluss der gerichtlichen Aufarbeitung bereits verjährt. Wieder andere Unternehmer wurden erst viele Jahre nach der Insolvenz verurteilt.
Die zentrale Erkenntnis lautet deshalb nicht, dass lang beschuldigte Unternehmer zwangsläufig unschuldig seien. Ebenso wenig beweist eine lange Ermittlungsdauer, dass die Vorwürfe berechtigt waren. Die Fälle zeigen vielmehr, wie schwierig, langwierig und folgenreich die rückwirkende Bestimmung der Insolvenzreife sein kann.
Dieser Beitrag dokumentiert alle 18 zuvor recherchierten Fallkomplexe und ergänzt sie um den Schlecker-Komplex als wichtigen historischen Referenzfall. Die Übersicht umfasst damit 19 öffentlich dokumentierte Fälle. Sie ist keine statistisch repräsentative Untersuchung aller deutschen Insolvenzstrafverfahren. Sie zeigt aber anhand prominenter und mittelständischer Beispiele, welche Verfahrensdauern in der Praxis vorkommen können.
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Das Wichtigste in Kürze
Die stärksten Beispiele für jahrelange Ermittlungen, die ohne Anklage wegen Insolvenzverschleppung endeten, sind:
- Arcandor/Thomas Middelhoff: sieben Jahre Ermittlungen, anschließend Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts.
- Praktiker: knapp vier Jahre Ermittlungen gegen frühere Vorstände, anschließend Einstellung ohne Prozess; ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten wurde nicht festgestellt.
- KTG Agrar/Siegfried Hofreiter: ungefähr sieben Jahre bis zur Einstellung vor Anklageerhebung – allerdings gegen eine hohe Geldauflage.
- Alno: rund acht Jahre von der Insolvenz bis zur Einstellung des Strafprozesses gegen Geldauflagen.
- Getgoods: fast zwölf Jahre von der Insolvenz bis zum Urteil; der Vorwurf der Insolvenzverschleppung war zu diesem Zeitpunkt verjährt.
- Schwabenlandtower: fast zehn Jahre nach der Insolvenz lief im Juli 2026 noch immer der Strafprozess.
Die Ergebnisse dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden. Eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts ist juristisch etwas anderes als eine Einstellung gegen Geldauflage. Eine Verjährung ist weder ein Freispruch noch eine Verurteilung. Und bei einem noch nicht rechtskräftigen Urteil ist die endgültige gerichtliche Beurteilung offen.
Wie lange dauern Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung?
Eine allgemeine gesetzliche Höchstdauer für Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung gibt es nicht. Wie lange ein Verfahren dauert, hängt unter anderem vom Umfang der Buchhaltung, der Zahl der betroffenen Gesellschaften, der Qualität der Geschäftsunterlagen, der Zahl der Beschuldigten, notwendigen Sachverständigengutachten und möglichen Parallelverfahren ab.
Die hier dokumentierten Fälle zeigen zwei unterschiedliche Zeitmessungen:
- Die tatsächliche Ermittlungs- oder Verfahrensdauer: Sie beginnt beispielsweise mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und endet mit einer Einstellung, Anklage, einem Urteil oder dessen Rechtskraft.
- Die öffentliche Aufarbeitungsspanne: Sie reicht von der Insolvenz, der angeblichen Insolvenzreife oder dem Insolvenzantrag bis zur späteren Entscheidung.
Diese beiden Zeiträume sind nicht identisch. Wenn zwischen einer Insolvenz und einem Urteil neun Jahre liegen, bedeutet das nicht automatisch, dass die betroffene Person während der gesamten neun Jahre formell Beschuldigter war. Seriöse Berichterstattung muss deshalb immer angeben, welche Zeitspanne tatsächlich gemessen wird.
Gerade bei Kay Rieck, dem Sylter Weinhändler, Alno und Hoco ist die öffentlich nachvollziehbare Spanne von Insolvenzreife oder Insolvenzantrag bis zur Entscheidung länger als die konkret belegte strafrechtliche Ermittlungsdauer. Bei Arcandor und Praktiker ist dagegen ausdrücklich die jahrelange Dauer der Ermittlungen dokumentiert.
Was ist Insolvenzverschleppung?
Der Begriff „Insolvenzverschleppung“ bezeichnet umgangssprachlich die strafbare Verletzung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a Insolvenzordnung.
Nach der heute geltenden Fassung des § 15a InsO muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden. Diese Zeiträume sind keine frei nutzbaren Schonfristen. Wer bereits früher erkennt, dass eine Sanierung aussichtslos ist, darf nicht automatisch bis zum letzten Tag der Höchstfrist warten. Für ältere Sachverhalte ist außerdem die im jeweiligen Tatzeitraum geltende Gesetzesfassung maßgeblich.
Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Das Gesetz vermutet Zahlungsunfähigkeit in der Regel, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. In der Praxis muss dafür häufig rückwirkend ein Liquiditätsstatus erstellt werden: Welche Forderungen waren wann fällig? Welche liquiden Mittel standen tatsächlich zur Verfügung? Welche kurzfristig verfügbaren Kreditlinien waren belastbar?
Überschuldung nach § 19 InsO
Überschuldung liegt grundsätzlich vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, sofern die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Deshalb spielt die sogenannte Fortführungsprognose in vielen Verfahren eine zentrale Rolle. Sie hängt von Finanzierungszusagen, Umsatzplanungen, Sanierungsmaßnahmen, Gesellschafterbeiträgen und der tatsächlichen Umsetzbarkeit des Geschäftsplans ab.
Wer kann sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen?
Die Antragspflicht trifft insbesondere Mitglieder der Vertretungsorgane juristischer Personen und die verantwortlichen Personen bestimmter rechtsfähiger Personengesellschaften. Typische Betroffene sind daher Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft.
Ein Einzelunternehmer ist dagegen nicht allein deshalb nach § 15a InsO strafbar, weil er für sein Einzelunternehmen keinen Insolvenzantrag stellt. Das wurde im Schlecker-Komplex besonders deutlich: Anton Schlecker betrieb sein Unternehmen als eingetragener Kaufmann und konnte deshalb persönlich nicht wegen Insolvenzverschleppung dieses Einzelunternehmens belangt werden. Bei Gesellschaften innerhalb des Konzerns und bei den von seinen Kindern geleiteten Gesellschaften stellte sich die Rechtslage anders dar.
Strafrahmen und weitere Haftungsrisiken
Eine vorsätzliche Verletzung der Antragspflicht kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei fahrlässigem Verhalten sieht § 15a InsO Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Daneben kann nach § 15b InsO eine persönliche Ersatzpflicht für Zahlungen entstehen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht mehr hätten vorgenommen werden dürfen. Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung sind daher strikt voneinander zu unterscheiden.
Einstellung, Freispruch, Verjährung oder Verurteilung: die entscheidenden Unterschiede
Gerade in Presseartikeln werden unterschiedliche Verfahrensausgänge häufig mit Formulierungen wie „Vorwürfe vom Tisch“ zusammengefasst. Juristisch können sich dahinter jedoch völlig verschiedene Ergebnisse verbergen.
Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO
Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach § 170 Absatz 2 StPO ein, haben die Ermittlungen keinen genügenden Anlass für eine Anklage ergeben. Es besteht also kein hinreichender Tatverdacht, der eine Verurteilung in einer Hauptverhandlung wahrscheinlich erscheinen lässt. Das ist kein gerichtlicher Freispruch, aber ein deutlich stärkeres Entlastungsergebnis als eine Einstellung gegen Auflagen.
Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO
Nach § 153a StPO kann ein Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen gegen Auflagen oder Weisungen eingestellt werden. Nach Erfüllung der Auflagen kommt es zu keiner Verurteilung. Die Einstellung enthält aber keine gerichtliche Feststellung, dass der Beschuldigte unschuldig war oder dass der Tatvorwurf objektiv unzutreffend ist. Sie darf daher nicht als Freispruch dargestellt werden.
Freispruch
Ein Freispruch erfolgt durch ein Gericht nach einer Hauptverhandlung, wenn die angeklagte Tat nicht nachgewiesen werden kann, das Verhalten nicht strafbar war oder andere rechtliche Gründe einer Verurteilung entgegenstehen. Keine der in diesem Beitrag zentral behandelten Einstellungen darf ohne Weiteres als Freispruch bezeichnet werden.
Verjährung
Ist der Vorwurf verjährt, darf er strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Das Gericht entscheidet dann nicht mehr abschließend darüber, ob der Tatvorwurf inhaltlich zutraf. Der Getgoods-Fall ist dafür ein besonders anschauliches Beispiel.
Verurteilung
Eine Verurteilung bedeutet, dass das Gericht die Tat für nachgewiesen hält. Vor Eintritt der Rechtskraft kann das Urteil jedoch noch durch ein Rechtsmittel überprüft und verändert oder aufgehoben werden. Bei Kay Rieck, dem Sylter Weinhändler und den ehemaligen Geschäftsführern des KFC Uerdingen waren die in den Presseberichten genannten Entscheidungen zunächst nicht rechtskräftig.
Zivilrechtliches Haftungsverfahren
In einem Zivilprozess geht es nicht um Freiheits- oder Geldstrafen, sondern beispielsweise um Schadensersatz oder die Erstattung von Zahlungen. Der Solarworld-Fall gehört in diese Kategorie. Er ist für das Thema lange Ungewissheit relevant, darf aber nicht als strafrechtliches Insolvenzverschleppungsverfahren bezeichnet werden.
19 dokumentierte Fälle im Überblick – Insolvenzverschleppung: Wenn Verfahren Jahre dauern Infografik
| Fall | Öffentlich belegte Zeitspanne | Ausgang oder Stand | Juristische Einordnung |
|---|---|---|---|
| Arcandor/Thomas Middelhoff | sieben Jahre Ermittlungen | keine Anklage wegen Insolvenzverschleppung | Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts |
| Praktiker | knapp vier Jahre | Ermittlungen gegen frühere Vorstände ohne Prozess eingestellt | kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt |
| Alno | rund acht Jahre von Insolvenz bis Einstellung | Verfahren nach 31 Hauptverhandlungstagen gegen Geldauflagen eingestellt | keine Verurteilung, aber kein Freispruch |
| MZ/Martin Wimmer | rund vier Jahre | Berufungsverfahren gegen Geldauflage endgültig eingestellt | keine Verurteilung im Ergebnis, aber kein Freispruch |
| KTG Agrar/Siegfried Hofreiter | ungefähr sieben Jahre | vor Anklageerhebung gegen hohe Geldauflage eingestellt | keine Anklage, jedoch Auflageneinstellung |
| Hoco Fenster/HocoHolz | rund fünf Jahre von Insolvenz bis Verfahrensende | Geldauflagen statt Urteil | keine Verurteilung, aber keine Sachentscheidung über Unschuld |
| Getgoods | fast zwölf Jahre von Insolvenz bis Urteil | Insolvenzverschleppung bereits verjährt | keine Sachentscheidung zu diesem Vorwurf; Verurteilung wegen anderer Delikte |
| Rainbow Tours | rund zehn Jahre | Bewährungsstrafe | Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und weiterer Delikte |
| German Pellets | rund neun Jahre | zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, rechtskräftig | Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Betrugs |
| Windreich/Willi Balz | gut sieben Jahre bis zum ersten Urteil, mehr als acht Jahre bis zur Rechtskraft | viereinhalb Jahre Haft | rechtskräftige Verurteilung |
| TelDaFax | knapp sechs Jahre von Insolvenzantrag bis Urteil | zwei Bewährungsstrafen; ein weiteres Verfahren gegen Auflage beendet | Verurteilungen nach 109 Verhandlungstagen |
| Schlecker | gut fünf Jahre bis zum ersten Urteil, knapp sieben Jahre bis zur BGH-Entscheidung | Verurteilungen der Kinder unter anderem wegen Insolvenzverschleppung | Anton Schlecker selbst wurde wegen Bankrotts, nicht wegen § 15a InsO verurteilt |
| Kay Rieck/Deutsche Oel & Gas | fast neun Jahre vom gerichtlich angenommenen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bis zum ersten Urteil | vier Jahre und acht Monate Haft; Revision angekündigt | nicht rechtskräftige Verurteilung |
| Sylter Weinhändler | rund sechseinhalb Jahre vom Antrag bis zum ersten Urteil | vier Jahre und drei Monate Haft; Revision eingelegt | nicht rechtskräftige Verurteilung |
| Flughafen Hahn | Ermittlungen seit 2020, Strafbefehle 2026 | rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Verantwortliche | einer der Verantwortlichen auch wegen Insolvenzverschleppung verurteilt |
| KFC Uerdingen | knapp sechs Jahre vom angenommenen Kenntniszeitpunkt bis zum Urteil | Geldstrafen gegen zwei ehemalige Geschäftsführer | zunächst nicht rechtskräftige Verurteilungen |
| Schwabenlandtower/Gewa-Tower | fast zehn Jahre seit der Insolvenz; rund fünfjährige Ermittlungen | Verfahren am 6. Juli 2026 noch nicht abgeschlossen | laufendes Strafverfahren; Unschuldsvermutung gilt |
| Itravel/Axel Schmiegelow | öffentliche Ermittlungs- und Zwischenverfahrensphase seit 2024; Anklage 2025/2026 | im März 2026 noch keine Entscheidung über Zulassung der Anklage | Vorwürfe bestritten; Unschuldsvermutung gilt |
| Solarworld/Frank Asbeck | mehr als fünf Jahre bis zur öffentlich berichteten zivilrechtlichen Verhandlung | Haftungsklage über 731 Millionen Euro; öffentlich dokumentierter Stand zuletzt 2023 | Zivilprozess, kein Strafverfahren |
I. Jahrelange Ermittlungen oder Verfahren ohne Verurteilung
1. Arcandor und Thomas Middelhoff: sieben Jahre Ermittlungen, keine Anklage
Die Insolvenz des Handels- und Touristikkonzerns Arcandor im Jahr 2009 löste umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen aus. Im Mittelpunkt stand unter anderem die Frage, ob die Verantwortlichen die Insolvenzreife früher hätten erkennen und einen Insolvenzantrag stellen müssen.
Gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Thomas Middelhoff und sechs weitere ehemalige Manager wurde wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt. Erst im August 2016 – sieben Jahre später – stellte die Staatsanwaltschaft Bochum diesen Teil der Ermittlungen ein. Nach der Berichterstattung bestand kein hinreichender Tatverdacht; es wurde keine Anklage wegen Insolvenzverschleppung erhoben.
Der Arcandor-Fall ist deshalb eines der stärksten Beispiele für die These, dass eine Person über viele Jahre unter dem Verdacht der Insolvenzverschleppung stehen kann, ohne dass der Verdacht am Ende für eine Anklage ausreicht.
Wichtig ist die Begrenzung auf den konkreten Vorwurf: Middelhoff war in anderen, rechtlich getrennten Verfahren mit anderen Tatvorwürfen konfrontiert und wurde teilweise verurteilt. Diese Verfahren dürfen nicht mit der Einstellung der Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung vermischt werden.
Was der Fall belegt: Sieben Jahre Ermittlungen können enden, ohne dass die Staatsanwaltschaft genügend Beweise für eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung sieht.
2. Praktiker: knapp vier Jahre Ermittlungen gegen frühere Vorstände
Die Baumarktkette Praktiker stellte im Juli 2013 Insolvenzantrag. Ende 2013 begannen Ermittlungen gegen acht ehemalige Vorstandsmitglieder. Zu den überprüften Vorwürfen gehörten Insolvenzverschleppung, Untreue, Betrug und Kapitalanlagebetrug.
Im April 2017 stellte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Ermittlungen ein. Nach den öffentlichen Angaben konnte kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden. Der Anfangsverdacht, die Insolvenz sei vorsätzlich oder fahrlässig verschleppt worden, bestätigte sich nicht. In der Beurteilung spielten offenbar auch Fortführungsprognosen anerkannter Beratungsunternehmen eine Rolle.
Praktiker ist damit neben Arcandor der zweite besonders klare Entlastungsfall. Es kam nicht erst nach einem langjährigen Prozess zu einer Einstellung gegen Auflagen. Vielmehr endeten die Ermittlungen ohne Strafprozess, weil kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte.
Was der Fall belegt: Selbst bei einem großen, öffentlich beobachteten Konzernzusammenbruch kann es fast vier Jahre dauern, bis die Ermittlungsbehörden zu dem Ergebnis gelangen, dass der Verdacht der Insolvenzverschleppung nicht tragfähig ist.
3. Alno: rund acht Jahre bis zur Einstellung gegen Geldauflagen
Der Küchenhersteller Alno und mehrere Tochtergesellschaften meldeten im Sommer 2017 Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft ging später davon aus, dass das Unternehmen möglicherweise bereits Ende 2013 zahlungsunfähig gewesen sei. Die ehemaligen Verantwortlichen bestritten diese Einschätzung und verwiesen unter anderem auf saisonale Liquiditätsschwankungen und Sanierungsbemühungen.
Im Januar 2025 begann vor dem Landgericht Stuttgart der Strafprozess. Ursprünglich waren deutlich mehr Personen angeklagt worden; gegen mehrere Beschuldigte waren die Verfahren bereits vor Beginn oder im Verlauf des Komplexes beendet worden. Die Hauptverhandlung gegen die verbliebenen Angeklagten erstreckte sich über 31 Verhandlungstage.
Im Oktober 2025 stellte das Landgericht das Verfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden und die frühere Finanzvorständin gegen Geldauflagen von 40.000 beziehungsweise 17.500 Euro ein. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten war zuvor gegen eine Auflage von 10.000 Euro beendet worden. Es kam zu keiner strafrechtlichen Verurteilung.
Vom Insolvenzantrag bis zur Einstellung vergingen rund acht Jahre. Das ist jedoch nicht automatisch mit acht Jahren formeller Beschuldigtenstellung gleichzusetzen. Öffentlich eindeutig dokumentiert sind vor allem die lange Aufarbeitung, das umfangreiche Strafverfahren und die abschließenden Einstellungen.
Die Ergebnisse dürfen nicht als Freisprüche bezeichnet werden. Eine Einstellung gegen Geldauflage bedeutet, dass das Verfahren ohne Urteil beendet wird. Ob die Angeklagten den Tatbestand tatsächlich erfüllt hatten, wurde nicht abschließend durch ein Urteil festgestellt.
Was der Fall belegt: Selbst nach einer umfangreichen Hauptverhandlung kann ein jahrelanger Insolvenzstrafkomplex ohne Schuldspruch und ohne gerichtliche Klärung aller Tatfragen enden.
4. MZ und Martin Wimmer: zunächst verurteilt, später Einstellung gegen Auflage
Der Motorradhersteller MZ meldete 2012 Insolvenz an. Anfang 2013 wurde öffentlich bekannt, dass gegen den früheren MZ-Chef und Unternehmer Martin Wimmer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt wurde.
In erster Instanz wurde Wimmer im Dezember 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren stellte das Landgericht Chemnitz das Verfahren im Oktober 2016 gegen Zahlung einer Geldauflage von 4.500 Euro zunächst vorläufig ein. Nachdem Wimmer die Auflage erfüllt hatte, wurde das Verfahren im Januar 2017 endgültig eingestellt.
Zwischen der Insolvenz und dem endgültigen Abschluss lagen ungefähr vier Jahre. Der Fall ist besonders lehrreich, weil er zeigt, dass selbst eine erstinstanzliche Verurteilung nicht das endgültige Ergebnis eines Verfahrens sein muss.
Auch hier gilt: Die Einstellung im Berufungsverfahren war kein Freispruch. Sie beseitigte aber die erstinstanzliche Verurteilung als abschließendes Ergebnis und beendete das Strafverfahren ohne rechtskräftigen Schuldspruch.
Was der Fall belegt: Der Ausgang eines Insolvenzstrafverfahrens kann sich im Rechtsmittelverfahren grundlegend verändern – und die endgültige Klärung kann Jahre dauern.
5. KTG Agrar und Siegfried Hofreiter: ungefähr sieben Jahre bis zur Einstellung vor Anklage
Der Agrarkonzern KTG Agrar meldete im Juli 2016 Insolvenz an. Kurz darauf leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden und Unternehmensgründer Siegfried Hofreiter sowie weitere Verantwortliche ein. Gegenstand waren unter anderem der Verdacht der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und möglicher falscher Darstellungen der wirtschaftlichen Lage.
Anfang Juni 2023 stellte die Staatsanwaltschaft die gegen Hofreiter geführten Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung und Bankrott noch vor einer Anklageerhebung gegen eine hohe Geldauflage ein. Zwischen dem Zusammenbruch von KTG Agrar und dieser Entscheidung lagen fast sieben Jahre.
Die Einstellung vor Anklageerhebung zeigt, dass ein Unternehmer über einen außergewöhnlich langen Zeitraum einem strafrechtlichen Verdacht ausgesetzt sein kann, ohne dass es am Ende zu einer Hauptverhandlung kommt. Wegen der Geldauflage darf das Ergebnis jedoch nicht mit der Arcandor- oder Praktiker-Einstellung gleichgesetzt werden.
Spätere Vorwürfe im Zusammenhang mit einem anderen Unternehmen, der Wohnmobilfirma Flexicamper, betrafen einen gesonderten Sachverhalt. Sie sagen nichts darüber aus, ob der frühere KTG-Agrar-Vorwurf berechtigt war, und müssen journalistisch getrennt behandelt werden.
Was der Fall belegt: Auch eine vor Anklage beendete Ermittlung kann fast sieben Jahre dauern. Eine Einstellung gegen Geldauflage ist aber keine gerichtliche Entlastungsentscheidung.
6. Hoco Fenster und HocoHolz: Geldauflagen statt Urteil
Die Schwesterunternehmen Hoco Fenster und Haustüren sowie HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie meldeten 2019 Insolvenz an. Ein früherer Finanzgeschäftsführer und ein weiterer Geschäftsführer mussten sich später vor dem Landgericht Landshut wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung verantworten.
Der Prozess begann Anfang Dezember 2024 und wurde noch im selben Monat beendet. Statt eines Urteils wurden Geldauflagen zugunsten sozialer Zwecke vereinbart. Der Branchenbericht sprach vom Ende eines langwierigen und aufwendigen Verfahrens.
Zwischen den Insolvenzanträgen und dem Verfahrensende lagen ungefähr fünf Jahre. Aus der öffentlich zugänglichen Berichterstattung lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit ableiten, dass die Beschuldigten während dieser gesamten Zeit formell unter Ermittlungsdruck standen.
Zudem ist öffentlich nicht eindeutig dokumentiert, ob beide Geschäftsführer zugleich Eigentümer oder Gesellschafter der Unternehmen waren. Der Fall gehört deshalb eher in die Kategorie „verantwortliche Unternehmensleiter“ als in die engere Kategorie inhabergeführter Unternehmer.
Was der Fall belegt: Auch im klassischen Mittelstand kann die rechtliche Aufarbeitung einer Insolvenz ungefähr fünf Jahre dauern und am Ende ohne Urteil abgeschlossen werden.
II. Verjährung oder Verurteilung erst viele Jahre nach der Insolvenz
7. Getgoods: fast zwölf Jahre – Insolvenzverschleppung am Ende verjährt
Der börsennotierte Onlinehändler Getgoods stellte im November 2013 Insolvenzantrag. Nach den späteren gerichtlichen Feststellungen soll das Unternehmen bereits ungefähr ein Jahr früher zahlungsunfähig gewesen sein.
Im Juli 2025 verurteilte das Landgericht Frankfurt an der Oder den früheren Geschäftsführer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Grundlage waren ein Geständnis und eine Verständigung. Die Verurteilung betraf Betrug, Untreue und vorsätzlichen Bankrott.
Über den Vorwurf der Insolvenzverschleppung wurde dagegen nicht mehr inhaltlich entschieden: Er war nach Angaben des Gerichts mittlerweile verjährt. Vom Insolvenzantrag bis zum Urteil waren fast zwölf Jahre vergangen.
Der Getgoods-Fall ist deshalb ein besonders eindrückliches Beispiel für die Folgen sehr langer Aufarbeitungszeiten. Er ist jedoch kein Entlastungsfall. Der frühere Geschäftsführer wurde wegen anderer Delikte verurteilt. Lediglich die Insolvenzverschleppung konnte wegen der eingetretenen Verjährung nicht mehr abgeurteilt werden.
Was der Fall belegt: Ein Verfahren kann so lange dauern, dass der zentrale Vorwurf der Insolvenzverschleppung keiner materiellen gerichtlichen Entscheidung mehr zugänglich ist.
8. Rainbow Tours und Mathias Kampmann: Urteil rund zehn Jahre nach der Pleite
Der Hamburger Busreiseveranstalter Rainbow Tours geriet 2011 in die Insolvenz. Rund zehn Jahre später verurteilte das Gericht den früheren Firmenchef und Mitinhaber Mathias Kampmann wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.
Kampmann hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt. Die gerichtliche Aufarbeitung beschäftigte sich unter anderem mit der Frage, ob zahlungsunfähige Gesellschaften im Hintergrund weitergeführt oder auf andere Rechtsträger verlagert worden waren.
Der Fall gehört zu den stärksten Beispielen für eine sehr späte Verurteilung eines echten Unternehmers beziehungsweise Mitinhabers. Anders als bei Arcandor oder Praktiker bestätigte das Gericht hier den Vorwurf der Insolvenzverschleppung.
Was der Fall belegt: Die strafrechtliche Aufarbeitung einer Unternehmensinsolvenz kann ein Jahrzehnt dauern und dennoch mit einer Verurteilung enden.
9. German Pellets und Peter Leibold: neun Jahre bis zum rechtskräftigen Urteil
German Pellets meldete Anfang 2016 Insolvenz an. Noch im selben Jahr begannen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Unternehmensgründer, früheren Haupteigentümer und Geschäftsführer Peter Leibold.
Der Strafprozess vor dem Landgericht Schwerin dauerte ungefähr zwei Jahre. Ursprünglich umfasste der Vorwurfskomplex zahlreiche Einzeltaten und eine sehr hohe behauptete Schadenssumme. Im Verlauf des Verfahrens wurden erhebliche Teile des ursprünglichen Komplexes nicht weiterverfolgt oder eingegrenzt.
Am 11. April 2025 verurteilte das Gericht den früheren Geschäftsführer wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und mehrfachen Betrugs zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Am 23. April 2025 wurde das Urteil rechtskräftig. Zwischen der Insolvenz und dem endgültigen Urteil lagen gut neun Jahre.
Der Fall verdeutlicht zugleich, wie stark sich Umfang und Gewicht eines Verfahrens während einer jahrelangen Beweisaufnahme verändern können. Dass viele ursprüngliche Vorwürfe wegfallen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch der verbleibende Kernvorwurf unbegründet ist. Umgekehrt darf aus einer Verurteilung wegen einzelner Taten nicht geschlossen werden, alle ursprünglichen Behauptungen hätten sich bestätigt.
Was der Fall belegt: Eine neun Jahre dauernde strafrechtliche Aufarbeitung kann mit einer rechtskräftigen Verurteilung enden, obwohl der ursprüngliche Vorwurfskomplex während des Prozesses erheblich reduziert wird.
10. Windreich und Willi Balz: mehr als acht Jahre bis zur Rechtskraft
Der Windparkentwickler Windreich meldete im September 2013 Insolvenz an. Gegen Firmengründer Willi Balz und weitere Verantwortliche wurde wegen eines umfangreichen Komplexes wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwürfe ermittelt.
Im Dezember 2020 verurteilte das Landgericht Stuttgart Balz unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs, Untreue, Insiderhandels und weiterer Delikte zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Dem Urteil waren 71 Verhandlungstage, zahlreiche Zeugen und ein stark reduzierter Anklagekomplex vorausgegangen.
Balz legte Revision ein. Erst im Frühjahr 2022 verwarf der Bundesgerichtshof das Rechtsmittel; damit wurde die Verurteilung rechtskräftig. Von der Insolvenz bis zum erstinstanzlichen Urteil waren gut sieben Jahre, bis zur Rechtskraft mehr als achteinhalb Jahre vergangen.
Was der Fall belegt: Selbst nach einem erstinstanzlichen Urteil kann die endgültige Entscheidung noch lange ausstehen. Für die Betroffenen endet die rechtliche Ungewissheit häufig erst mit der Rechtskraft.
11. TelDaFax: 109 Verhandlungstage und knapp sechs Jahre bis zum Urteil
Der Billigstromanbieter TelDaFax stellte im Juni 2011 Insolvenzantrag. Anfang 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen mehrere ehemalige Spitzenmanager. Ein erster Prozess begann 2014, musste jedoch bereits nach kurzer Zeit wegen erfolgreicher Besetzungsrügen der Verteidigung ausgesetzt werden. Der zweite Anlauf startete 2015.
Am 1. März 2017 verurteilte das Landgericht Bonn zwei frühere Vorstände wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten zu Freiheitsstrafen von 16 beziehungsweise elf Monaten auf Bewährung. Das Verfahren gegen einen weiteren früheren Manager war zuvor nach Zahlung einer Geldauflage beendet worden.
Die Hauptverhandlung dauerte mehr als zwei Jahre und umfasste 109 Verhandlungstage. Das Gericht sichtete rund 1.300 Urkunden und hörte etwa 60 Zeugen. Das Handelsblatt bezeichnete den Komplex als außergewöhnlich großes Insolvenzstrafverfahren.
Der Fall demonstriert exemplarisch, warum Verfahren wegen Insolvenzverschleppung so lange dauern können: Es musste rückwirkend festgestellt werden, wann verschiedene Gesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe zahlungsunfähig waren, welche Verantwortlichen zu welchem Zeitpunkt zuständig waren und welche Sanierungsmöglichkeiten tatsächlich bestanden.
Was der Fall belegt: Eine umfangreiche Buchhaltung, mehrere Gesellschaften, wechselnde Verantwortliche und prozessuale Neustarts können selbst ein einzelnes Strafverfahren über Jahre verlängern.
12. Schlecker: gut fünf Jahre bis zum ersten Urteil
Nach der Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Juli 2012 Ermittlungen gegen Anton Schlecker und 13 weitere Personen ein. Gegenstand waren unter anderem Bankrott, Untreue und Insolvenzverschleppung. Mehr als 100 Polizeibeamte und mehrere Staatsanwälte waren an Durchsuchungen beteiligt.
Eine wichtige Besonderheit bestand in der Rechtsform: Anton Schlecker führte das Kernunternehmen als eingetragener Kaufmann. Er selbst konnte daher nicht wegen Insolvenzverschleppung seines Einzelunternehmens nach § 15a InsO verurteilt werden. Gegen ihn richteten sich insbesondere Bankrottvorwürfe.
Am 27. November 2017 verurteilte das Landgericht Stuttgart Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Seine Kinder Lars und Meike Schlecker wurden unter anderem wegen Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott, vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Beihilfe zu Bankrottstaten zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Im März 2019 wies der Bundesgerichtshof die Revisionen der Schlecker-Kinder im Wesentlichen zurück. Die Verurteilungen wurden damit weitgehend rechtskräftig; die Freiheitsstrafen beliefen sich schließlich auf jeweils zwei Jahre und sieben Monate. Zwischen Einleitung der Ermittlungen und dem erstinstanzlichen Urteil lagen mehr als fünf Jahre, bis zur BGH-Entscheidung fast sieben Jahre.
Was der Fall belegt: Rechtsform und konkrete Organstellung entscheiden darüber, wer überhaupt Täter einer Insolvenzverschleppung sein kann. Der mediale Begriff „Schlecker-Prozess wegen Insolvenzverschleppung“ wäre ohne diese Differenzierung ungenau.
13. Kay Rieck und Deutsche Oel & Gas: fast neun Jahre bis zum ersten Urteil
Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Unternehmer Kay Rieck am 22. April 2026 wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.
Nach den erstinstanzlichen Feststellungen war die Deutsche Oel & Gas AG bereits im Juni 2017 zahlungsunfähig. Das Gericht ging davon aus, dass die Insolvenzreife über Jahre nicht offengelegt worden sei. Riecks Verteidiger kündigte Revision an. Das Urteil war damit bei Redaktionsschluss nicht rechtskräftig.
Zwischen dem vom Gericht angenommenen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und dem Urteil lagen fast neun Jahre. Daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass Rieck während des gesamten Zeitraums formell Beschuldigter in genau diesem Strafverfahren war. Die öffentlich deutlich sichtbare strafrechtliche Phase setzte wesentlich später ein; noch im April 2025 wurde über seine Festnahme berichtet.
Was der Fall belegt: Die Spanne zwischen einer später gerichtlich angenommenen Insolvenzreife und dem Urteil kann fast ein Jahrzehnt betragen. Sie ist aber nicht automatisch mit der tatsächlichen Ermittlungsdauer gleichzusetzen.
14. Sylter Weinhändler: mehr als sechs Jahre vom Insolvenzantrag bis zum Urteil
Ein ehemaliger Weinhändler aus Westerland auf Sylt wurde am 3. Juni 2026 vom Landgericht Kiel wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs in 124 Fällen zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach der Anklage war das Unternehmen bereits im November 2018 zahlungsunfähig. Der Insolvenzantrag wurde erst im Januar 2020 gestellt. In der Zwischenzeit soll der Unternehmer Investoren über seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getäuscht haben. Das Gericht ging von einem Schaden von mehr als zwei Millionen Euro aus.
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Bei Redaktionsschluss war die Entscheidung daher nicht rechtskräftig. Vom Insolvenzantrag bis zum ersten Urteil waren rund sechs Jahre und fünf Monate vergangen; vom angenommenen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bis zum Urteil ungefähr siebeneinhalb Jahre.
Was der Fall belegt: Bei der Darstellung langer Verfahrenszeiten muss angegeben werden, ob vom angeblichen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, vom Insolvenzantrag, vom Beginn der Ermittlungen oder von der Anklage an gerechnet wird.
15. Flughafen Hahn: mehrjährige Ermittlungen, rechtskräftige Strafbefehle 2026
Seit Sommer 2020 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen frühere Verantwortliche mehrerer Gesellschaften am Flughafen Hahn. Im Januar 2026 wurde bekannt, dass gegen drei Personen rechtskräftige Strafbefehle ergangen waren.
Die Vorwürfe umfassten unter anderem Untreue und Subventionsbetrug. Einer der Verantwortlichen wurde zusätzlich wegen Insolvenzverschleppung verurteilt, weil er den Insolvenzantrag für eine Gesellschaft verspätet gestellt hatte.
Die gesamte Ermittlungsspanne von 2020 bis 2026 darf allerdings nicht vollständig dem einzelnen Vorwurf der Insolvenzverschleppung zugerechnet werden. Die Ermittlungen betrafen mehrere Gesellschaften, Personen und Tatbestände.
Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung gleich. Er ist daher juristisch etwas anderes als eine Einstellung gegen Geldauflage.
Was der Fall belegt: Ein mehrjähriger Gesamtkomplex kann nur teilweise Insolvenzverschleppung betreffen. Pauschale Zeitangaben ohne Zuordnung zum konkreten Tatvorwurf können irreführend sein.
16. KFC Uerdingen: knapp sechs Jahre vom Kenntniszeitpunkt bis zum Urteil
Im Dezember 2025 verurteilte das Landgericht Krefeld zwei frühere Geschäftsführer des Fußballvereins KFC Uerdingen wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung zu Geldstrafen von 6.000 beziehungsweise 7.000 Euro.
Nach den gerichtlichen Feststellungen wussten die Geschäftsführer bereits im Januar 2020 von der Zahlungsunfähigkeit. Der Insolvenzantrag wurde erst im Januar 2021 gestellt. Die Angeklagten beriefen sich unter anderem darauf, auf Finanzierungszusagen des damaligen Investors vertraut zu haben. Das Gericht bewertete dieses Verhalten als fahrlässig.
Bei Veröffentlichung der Berichte waren die Urteile noch nicht rechtskräftig. Beide Geschäftsführer hatten zwischenzeitlich selbst Privatinsolvenz angemeldet.
Die Betroffenen waren keine klassischen Gründer oder Unternehmensinhaber, sondern verantwortliche Geschäftsführer eines Fußballvereins. Der Fall gehört dennoch in die Übersicht, weil er die persönliche Haftungs- und Belastungswirkung für Organmitglieder zeigt.
Was der Fall belegt: Auch das Vertrauen auf angekündigte Finanzierungen schützt nicht automatisch vor einem Fahrlässigkeitsvorwurf, wenn die tatsächliche Zahlungsfähigkeit nicht belastbar gesichert ist.
III. Noch laufende oder nicht einmal zur Hauptverhandlung zugelassene Verfahren
17. Schwabenlandtower: fast zehn Jahre nach der Insolvenz noch kein Abschluss
Die Projektgesellschaft des ursprünglich als Gewa-Tower bezeichneten Schwabenlandtowers in Fellbach meldete 2016 Insolvenz an. Im April 2026 begann vor dem Landgericht Stuttgart der Strafprozess gegen zwei frühere Geschäftsführer und Investoren, einen Vater und seinen Sohn.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, trotz einer bereits im Mai 2016 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ungefähr fünf Monate lang keinen Insolvenzantrag gestellt zu haben. Daneben geht es um den Vorwurf der Marktmanipulation im Zusammenhang mit einer zur Projektfinanzierung ausgegebenen Anleihe. Die Angeklagten äußerten sich zunächst nicht zur Sache. Die Vorwürfe sind nicht rechtskräftig festgestellt; die Unschuldsvermutung gilt.
Besonders bemerkenswert ist die Verfahrensgeschichte. Die Ermittlungen sollen sich über etwa fünf Jahre hingezogen haben. Die Anklage wurde 2023 erhoben, doch bis zum Beginn der Hauptverhandlung vergingen erneut mehrere Jahre. Bereits zum Prozessauftakt erwog das Gericht angesichts der langen Dauer und der Besonderheiten des Insolvenzgeschehens eine rasche einvernehmliche Beendigung. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine sofortige Einstellung gegen Geldauflage zunächst ab.
Am 6. Juli 2026 setzte das Landgericht die Beweisaufnahme fort und verlas weitere Unterlagen. Das Verfahren war damit wenige Tage vor Redaktionsschluss weiterhin nicht abgeschlossen.
Der Schwabenlandtower ist aktuell das anschaulichste Beispiel für Unternehmer und Geschäftsführer, die fast zehn Jahre nach einer Unternehmensinsolvenz noch immer auf eine abschließende strafrechtliche Entscheidung warten.
Was der Fall belegt: Lange Ermittlungen können durch ein langes gerichtliches Zwischenverfahren und eine umfangreiche Hauptverhandlung noch weiter verlängert werden.
18. Itravel und Axel Schmiegelow: Anklage erhoben, Zulassung lange offen
Gegen den Gründer des Reiseanbieters Itravel, Axel Schmiegelow, erhob die Staatsanwaltschaft Köln Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in mehr als 120 Fällen und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung. Schmiegelow bestreitet die Vorwürfe. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Nach den im März 2026 veröffentlichten Informationen hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage erstmals im August 2025 eingereicht. Das Landgericht Köln sandte die Akten im September 2025 zurück und regte zusätzliche Ermittlungen an. Anfang 2026 wurden die Unterlagen erneut vorgelegt; im Februar 2026 wurde die Anklage dem Beschuldigten zugestellt.
Am 6. März 2026 hatte das Gericht noch nicht entschieden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Ein aktuellerer belastbarer öffentlicher Bericht über eine Eröffnungsentscheidung war bis zum Redaktionsschluss am 10. Juli 2026 nicht feststellbar.
Die Marke Itravel und die Internetseite werden inzwischen von einem anderen Betreiber genutzt, der nach eigenen Angaben nicht mit den damaligen Gesellschaften oder Vorwürfen verbunden ist. Diese Trennung sollte in jeder Veröffentlichung deutlich gemacht werden.
Der Itravel-Fall ist noch kein Beispiel für ein abgeschlossenes Verfahren nach sieben oder zehn Jahren. Er zeigt aber, wie bereits das Zwischenverfahren zwischen Anklage und möglicher Hauptverhandlung durch Rückgabe der Akten und Nachermittlungen erheblich verlängert werden kann.
Was der Fall belegt: Selbst eine erhobene Anklage führt nicht automatisch zeitnah zu einem Prozess. Das Gericht muss zunächst prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht für die Eröffnung des Hauptverfahrens besteht.
IV. Der Sonderfall Solarworld: lange Ungewissheit in einem Zivilprozess
19. Solarworld und Frank Asbeck: 731 Millionen Euro Haftungsforderung
Solarworld meldete im Mai 2017 Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter vertrat später die Auffassung, dass das Unternehmen bereits Mitte 2016 zahlungsunfähig gewesen sei. Er verklagte den Unternehmensgründer und früheren Vorstandsvorsitzenden Frank Asbeck sowie vier weitere ehemalige Vorstandsmitglieder auf insgesamt 731 Millionen Euro.
Die Beklagten wiesen die Vorwürfe zurück und beriefen sich unter anderem auf eine positive Fortführungsprognose. Im September 2022 wurde öffentlich über die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bonn berichtet. Im Februar 2023 lehnte die Beklagtenseite einen vom Gericht angeregten Vergleich ab. Der mögliche Einsatz eines Sachverständigen und der Umfang der Geschäftsunterlagen ließen eine weitere Verlängerung erwarten.
Dieser Fall ist rechtlich anders einzuordnen als die übrigen Beispiele. Es handelte sich nach den öffentlich bekannten Berichten um eine zivilrechtliche Haftungsklage des Insolvenzverwalters, nicht um eine strafrechtliche Anklage. Es ging darum, ob frühere Vorstandsmitglieder Zahlungen ersetzen müssen, die nach dem behaupteten Eintritt der Insolvenzreife vorgenommen worden waren.
Der jüngste in dieser Recherche belastbar feststellbare öffentliche Bericht über den konkreten Prozessstand stammt vom 23. Februar 2023. Ein rechtskräftiger Abschluss ließ sich bis zum 10. Juli 2026 anhand frei zugänglicher, verlässlicher Quellen nicht feststellen.
Was der Fall belegt: Jahrelange Unsicherheit über den Zeitpunkt der Insolvenzreife betrifft nicht nur Strafverfahren. Zivilrechtliche Haftungsklagen können noch höhere wirtschaftliche Risiken auslösen.
Warum dauern Verfahren wegen Insolvenzverschleppung so lange?
1. Der Zeitpunkt der Insolvenzreife muss rückwirkend rekonstruiert werden
Die Kernfrage lautet fast immer: An welchem konkreten Tag war das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet?
Diese Frage lässt sich nicht allein anhand des späteren Insolvenzantrags beantworten. Ermittler müssen häufig Jahre später rekonstruieren:
- welche Rechnungen zu welchem Zeitpunkt fällig waren,
- welche liquiden Mittel tatsächlich verfügbar waren,
- ob Kreditlinien noch gezogen werden konnten,
- ob Gesellschafter verbindliche Finanzierungszusagen erteilt hatten,
- ob Zahlungseingänge realistisch zu erwarten waren,
- ob eine bloße Zahlungsstockung oder bereits Zahlungsunfähigkeit vorlag,
- ob eine belastbare positive Fortführungsprognose bestand.
Bei Alno stritten Staatsanwaltschaft und Verteidigung beispielsweise darüber, ob bereits Ende 2013 nachhaltige Zahlungsunfähigkeit bestand oder lediglich saisonale Engpässe vorlagen. Im Solarworld-Verfahren standen der tatsächliche Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und die Qualität der Fortführungsprognose im Mittelpunkt.
2. Unternehmensgruppen vervielfachen den Prüfungsaufwand
Große Insolvenzkomplexe betreffen selten nur eine Gesellschaft. Häufig existieren Holdinggesellschaften, operative Tochterunternehmen, Finanzierungsgesellschaften, ausländische Einheiten, Ergebnisabführungsverträge, Cash-Pools und wechselseitige Garantien.
Für jede einzelne Gesellschaft muss geprüft werden, ob und wann ein Insolvenzgrund eingetreten ist und welche Person zu diesem Zeitpunkt antragspflichtig war. TelDaFax ist dafür ein besonders anschauliches Beispiel. Die Verantwortlichkeiten verteilten sich auf mehrere Gesellschaften und wechselnde Organmitglieder.
3. Fehlende oder unvollständige Buchhaltung erschwert die Aufklärung
In Krisenunternehmen sind Buchhaltung, Controlling und Dokumentation häufig bereits beeinträchtigt. Unterlagen können unvollständig, widersprüchlich oder auf verschiedene Systeme verteilt sein. Werden mehrere Standorte durchsucht, müssen elektronische Daten gesichert, wiederhergestellt und ausgewertet werden.
Im TelDaFax-Prozess sichtete das Gericht rund 1.300 Urkunden und hörte etwa 60 Zeugen. Die Hauptverhandlung allein nahm 109 Tage in Anspruch.
4. Insolvenzverschleppung ist häufig nur einer von vielen Vorwürfen
Insolvenzverschleppung tritt in großen Verfahren oft gemeinsam mit anderen Tatvorwürfen auf:
- Bankrott,
- Betrug,
- Untreue,
- Verletzung von Buchführungspflichten,
- Subventionsbetrug,
- Kapitalanlagebetrug,
- Marktmanipulation,
- Gläubigerbegünstigung oder
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.
Jeder zusätzliche Tatkomplex vergrößert die Aktenmenge und kann weitere Zeugen, Sachverständige und rechtliche Prüfungen erforderlich machen. Das zeigen unter anderem Windreich, German Pellets, TelDaFax, Getgoods, Schlecker und Schwabenlandtower.
5. Gutachten und Fortführungsprognosen müssen bewertet werden
Unternehmensleiter stützen sich in der Krise häufig auf Sanierungsgutachten, Fortführungsprognosen, Liquiditätspläne oder Aussagen externer Berater. Später muss geklärt werden, ob diese Unterlagen fachlich vertretbar waren, auf zutreffenden Daten beruhten und tatsächlich umgesetzt werden konnten.
Der Praktiker-Fall zeigt, dass positive Fortführungsprognosen anerkannter Beratungsunternehmen den Vorwurf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Insolvenzverschleppung entkräften können. Im Solarworld-Verfahren wurde gerade über die Tragfähigkeit einer positiven Fortführungsprognose gestritten.
6. Prozessuale Neustarts und Rechtsmittel kosten zusätzliche Jahre
Selbst nach einer Anklage kann ein Verfahren aus formellen Gründen verzögert werden. Der erste TelDaFax-Prozess wurde wegen erfolgreicher Besetzungsrügen ausgesetzt und musste neu begonnen werden. Im Itravel-Fall sandte das Gericht die Anklage zur Durchführung zusätzlicher Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer Verurteilung können Berufung oder Revision weitere Jahre beanspruchen, wie Windreich und Schlecker zeigen.
7. Auch die Justiz selbst kann für Verzögerungen verantwortlich sein
Komplexität erklärt nicht jede Dauer. Im Schwabenlandtower-Verfahren wurde öffentlich thematisiert, dass sich sowohl die Ermittlungen als auch die gerichtliche Bearbeitung über Jahre hingezogen hatten. Die lange Dauer war sogar Gegenstand der Überlegungen zu einer möglichen einvernehmlichen Verfahrensbeendigung.
Für unangemessen lange Gerichtsverfahren sieht § 198 Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch vor, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch die Dauer einen Nachteil erleidet. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Vorschrift bedeutet nicht, dass ein langes Strafverfahren automatisch einzustellen wäre.
Welche Fälle sind die stärksten Belege für jahrelange, am Ende erfolglose Ermittlungen?
Nicht alle 19 Fälle eignen sich für dieselbe Aussage.
Besonders belastbar: Arcandor und Praktiker
Wer belegen möchte, dass Verantwortliche jahrelang unter dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung stehen können, obwohl es am Ende nicht einmal zu einer Anklage kommt, sollte vor allem Arcandor und Praktiker nennen.
Bei Arcandor dauerten die Ermittlungen sieben Jahre und wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Bei Praktiker wurden die Ermittlungen nach knapp vier Jahren beendet, weil kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden konnte.
Beleg für lange Verfahren ohne Verurteilung: Alno, MZ, KTG Agrar und Hoco
Alno, MZ, KTG Agrar und Hoco endeten ebenfalls ohne strafrechtliche Verurteilung. Die Verfahren wurden jedoch gegen Geldauflagen beendet. Diese Fälle belegen lange Verfahrensdauern und fehlende Schuldsprüche, aber keine vollständige strafprozessuale Entlastung.
Beleg für Verjährungsrisiken: Getgoods
Getgoods zeigt, dass eine Aufarbeitung so lange dauern kann, dass über den Vorwurf der Insolvenzverschleppung nicht mehr entschieden wird. Der Vorwurf war verjährt. Der Fall darf aber nicht als Entlastung dargestellt werden, weil der ehemalige Geschäftsführer wegen anderer Delikte verurteilt wurde.
Beleg für sehr späte Verurteilungen: Rainbow Tours, German Pellets und Windreich
Diese drei Fälle zeigen, dass eine Dauer von sieben, neun oder zehn Jahren nicht zwangsläufig zu einer Einstellung führt. Alle drei Verfahren endeten mit Verurteilungen; bei German Pellets und Windreich wurden die Entscheidungen rechtskräftig.
Aktuellster Beleg für anhaltende Ungewissheit: Schwabenlandtower
Der Schwabenlandtower ist das aktuell stärkste Beispiel für ein noch laufendes Verfahren. Fast zehn Jahre nach der Insolvenz war die Beweisaufnahme am 6. Juli 2026 noch nicht abgeschlossen.
Was lange Verfahren für Unternehmer bedeuten
Eine strafrechtliche Ungewissheit von fünf, sieben oder zehn Jahren bleibt nicht auf den Gerichtssaal begrenzt. Auch ohne Verurteilung können sich erhebliche Folgen ergeben:
- Banken, Investoren und Geschäftspartner reagieren auf öffentlich bekannte Ermittlungen.
- Geschäftsführer- und Vorstandsmandate können schwerer zu erhalten sein.
- D&O-Versicherer und andere Haftpflichtversicherer prüfen ihre Eintrittspflicht.
- Zivilrechtliche Haftungsklagen laufen parallel zum Strafverfahren.
- Geschäftsunterlagen und entlastende Zeugen werden mit zunehmendem Zeitablauf schwerer verfügbar.
- Verteidigungs-, Gutachter- und Verfahrenskosten können die wirtschaftliche Existenz beeinträchtigen.
- Presseberichte bleiben häufig dauerhaft über Suchmaschinen auffindbar.
Dass solche Folgen im Einzelfall eintreten können, ist eine naheliegende wirtschaftliche Schlussfolgerung aus der Dauer und öffentlichen Sichtbarkeit der dokumentierten Verfahren. Welche konkrete Belastung tatsächlich entstanden ist, lässt sich ohne Einsicht in persönliche und geschäftliche Unterlagen jedoch nicht pauschal feststellen.
Gerade deshalb ist eine präzise journalistische Sprache unverzichtbar. Ein Beschuldigter ist kein Täter. Eine Anklage ist kein Urteil. Eine Einstellung gegen Geldauflage ist kein Freispruch. Eine Verjährung ist keine Feststellung der Unschuld. Und ein erstinstanzliches Urteil ist nicht zwingend rechtskräftig.
Was Geschäftsführer und Unternehmer aus den Fällen lernen können
Insolvenzfrüherkennung darf kein einmaliges Jahresendprojekt sein
Liquiditätsplanung muss fortlaufend erfolgen. In einer ernsthaften Unternehmenskrise sollte nicht nur der Kontostand betrachtet werden. Entscheidend sind sämtliche fälligen und kurzfristig fällig werdenden Verpflichtungen, realistisch verfügbare Zahlungsmittel und tatsächlich abrufbare Finanzierungsquellen.
Sanierungsannahmen müssen dokumentiert werden
Wer auf neue Kredite, Gesellschafterbeiträge, einen Unternehmensverkauf oder eine größere Kundenzahlung vertraut, sollte dokumentieren können, warum diese Finanzierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden durfte.
Bloße Hoffnung auf einen Investor oder eine unverbindliche Finanzierungszusage bildet keine belastbare Fortführungsprognose. Maßgeblich sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und eine überwiegend wahrscheinliche Fortführung.
Entscheidungen müssen zeitnah protokolliert werden
Geschäftsführer und Vorstände sollten festhalten:
- welche Liquiditätsdaten vorlagen,
- welche Verbindlichkeiten fällig waren,
- welche Finanzierungszusagen bestanden,
- welche Sanierungsmaßnahmen beschlossen wurden,
- welche Berater hinzugezogen wurden,
- wann neue Informationen bekannt wurden und
- weshalb ein Insolvenzantrag gestellt oder zunächst noch nicht gestellt wurde.
Jahre später kann eine sorgfältige Dokumentation darüber entscheiden, ob ein damaliges Verhalten nachvollziehbar und vertretbar erscheint.
Externe Beratung entbindet nicht automatisch von Verantwortung
Ein Sanierungsgutachten oder die Einschätzung eines Beraters kann für die Bewertung wichtig sein. Die Organverantwortung lässt sich aber nicht vollständig auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte übertragen.
Geschäftsleiter müssen darauf achten, dass die Berater vollständige und zutreffende Informationen erhalten. Eine Fortführungsprognose, die auf unvollständigen Zahlen oder unrealistischen Umsatzannahmen beruht, schützt nicht zuverlässig.
Die gesetzlichen Höchstfristen sind keine Wartefrist
Die aktuell geltenden drei beziehungsweise sechs Wochen dürfen nicht als Zeitraum verstanden werden, in dem unabhängig von der tatsächlichen Sanierungsaussicht weitergewirtschaftet werden kann. § 15a InsO verlangt einen Antrag ohne schuldhaftes Zögern. Die Höchstfristen dürfen nur ausgeschöpft werden, soweit ernsthafte und realistische Bemühungen zur Beseitigung des Insolvenzgrundes bestehen.
Unternehmens- und Privatdaten müssen frühzeitig gesichert werden
Bei einer späteren Durchsuchung oder Insolvenz können Zugänge zu E-Mail-Konten, Buchhaltungssystemen und Cloud-Diensten verloren gehen. Rechtlich zulässige, unveränderte und nachvollziehbar archivierte Daten können Jahre später entscheidend sein. Manipulationen, nachträgliche Änderungen oder die Vernichtung von Unterlagen verschärfen dagegen die strafrechtlichen Risiken erheblich.
Häufig gestellte Fragen zur Dauer von Insolvenzverschleppungsverfahren
Wie lange kann ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung dauern?
Eine feste gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. In den hier dokumentierten Fällen dauerten ausdrücklich belegte Ermittlungen knapp vier bis sieben Jahre. Rechnet man von der Insolvenz oder dem behaupteten Eintritt der Insolvenzreife bis zur späteren gerichtlichen Entscheidung, ergeben sich in einzelnen Fällen Zeiträume von ungefähr neun, zehn oder fast zwölf Jahren.
Welches war das längste hier dokumentierte Verfahren?
Gemessen vom Insolvenzantrag bis zum späteren Urteil ist Getgoods mit fast zwölf Jahren der längste Fall dieser Übersicht. Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung war bei Abschluss des Verfahrens bereits verjährt. Verurteilt wurde der frühere Geschäftsführer wegen anderer Delikte.
Welches sind die klarsten Fälle einer Einstellung mangels Tatverdachts?
Arcandor und Praktiker. Gegen Thomas Middelhoff und weitere Arcandor-Manager wurden die Ermittlungen nach sieben Jahren ohne Anklage wegen Insolvenzverschleppung eingestellt. Bei Praktiker wurde nach knapp vier Jahren kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt.
Bedeutet eine Einstellung gegen Geldauflage, dass der Beschuldigte unschuldig ist?
Nein. Es kommt zwar zu keiner Verurteilung, aber auch zu keiner gerichtlichen Feststellung der Unschuld. Eine solche Einstellung darf nicht als Freispruch bezeichnet werden.
Ist eine Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO ein Freispruch?
Nein. Ein Freispruch ist eine gerichtliche Entscheidung. Bei einer Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass die Ermittlungen keinen ausreichenden Anlass für eine Anklage ergeben haben.
Was bedeutet es, wenn Insolvenzverschleppung verjährt ist?
Dann darf der konkrete strafrechtliche Vorwurf nicht mehr verfolgt oder abgeurteilt werden. Die Verjährung enthält keine abschließende Aussage darüber, ob der Tatbestand erfüllt war. Sie beendet die strafrechtliche Verfolgbarkeit.
Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Nach aktuell geltendem Recht ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Bei älteren Fällen kann eine frühere Gesetzesfassung maßgeblich sein.
Können auch Einzelunternehmer Insolvenzverschleppung begehen?
Ein Einzelunternehmer unterliegt für sein Einzelunternehmen grundsätzlich nicht derselben Antragspflicht nach § 15a InsO wie ein GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstand. Andere Insolvenzdelikte, insbesondere Bankrott, Betrug oder Untreue, können dennoch einschlägig sein. Der Schlecker-Fall zeigt diese Unterscheidung besonders deutlich.
Sind alle Personen in dieser Übersicht echte Unternehmer?
Nein. Einige waren Gründer, Eigentümer oder maßgebliche Gesellschafter, darunter Siegfried Hofreiter, Willi Balz, Peter Leibold, Frank Asbeck, Mathias Kampmann und Axel Schmiegelow. Andere waren angestellte Vorstände, Geschäftsführer oder Verantwortliche von Gesellschaften und Vereinen. Für die Insolvenzantragspflicht ist häufig die Organstellung entscheidend, nicht die Beteiligung am Unternehmen.
Führt eine überlange Verfahrensdauer automatisch zur Einstellung?
Nein. Eine lange Dauer kann bei der Verfahrensgestaltung, der Strafzumessung oder möglichen Entschädigungsansprüchen berücksichtigt werden. Sie beseitigt den Tatvorwurf aber nicht automatisch. German Pellets, Windreich und Rainbow Tours endeten trotz sehr langer Dauer mit Verurteilungen.
Kann wegen einer überlangen Verfahrensdauer eine Entschädigung verlangt werden?
§ 198 GVG sieht grundsätzlich eine angemessene Entschädigung für Nachteile vor, die durch die unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens entstehen. Die Voraussetzungen und notwendigen Verfahrensschritte müssen im Einzelfall geprüft werden.
Warum ist der genaue Beginn der Zahlungsunfähigkeit so schwer festzustellen?
Weil nicht jede offene Rechnung und nicht jeder Liquiditätsengpass bereits Zahlungsunfähigkeit bedeutet. Es müssen alle fälligen Verpflichtungen, verfügbaren Zahlungsmittel, realistisch erwartbaren Einnahmen und belastbaren Finanzierungsmöglichkeiten zusammengeführt werden. Bei komplexen Unternehmensgruppen kann dafür die Buchhaltung mehrerer Jahre und Gesellschaften ausgewertet werden.
Ist eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung automatisch mit einer Haftstrafe verbunden?
Nein. Möglich sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung und – bei schweren Begleittaten oder besonders gravierenden Fällen – unbedingte Freiheitsstrafen. KFC Uerdingen endete zunächst mit Geldstrafen, German Pellets mit einer Bewährungsstrafe und Windreich mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Der Vorwurf betrifft Wochen – die Entscheidung kann ein Jahrzehnt dauern
Die Insolvenzantragspflicht verlangt Entscheidungen unter extremem Zeitdruck. Geschäftsführer und Vorstände müssen innerhalb weniger Wochen beurteilen, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist und ob eine realistische Sanierungsperspektive besteht.
Die spätere Justiz benötigt für dieselbe Frage mitunter Jahre.
Die 19 untersuchten Fallkomplexe zeigen die gesamte Bandbreite:
- sieben Jahre Ermittlungen und keine Anklage bei Arcandor,
- knapp vier Jahre Ermittlungen ohne festgestelltes strafbares Verhalten bei Praktiker,
- Einstellungen gegen Geldauflagen bei Alno, MZ, KTG Agrar und Hoco,
- Verjährung des Insolvenzverschleppungsvorwurfs bei Getgoods,
- Verurteilungen nach neun oder zehn Jahren bei German Pellets und Rainbow Tours,
- ein fast zehn Jahre nach der Insolvenz noch laufender Prozess beim Schwabenlandtower,
- sowie ein jahrelanger zivilrechtlicher Haftungsstreit bei Solarworld.
Die entscheidende journalistische und rechtliche Lehre lautet: Verfahrensdauer und Verfahrensausgang müssen immer getrennt betrachtet werden.
Eine lange Ermittlungsdauer beweist keine Schuld. Eine Einstellung beweist nicht in jeder Konstellation die Unschuld. Eine Verjährung ersetzt keine Sachentscheidung. Und ein Urteil ist erst mit Eintritt der Rechtskraft endgültig.
Wer über Insolvenzverschleppung berichtet, sollte deshalb stets fünf Fragen beantworten:
- Ab welchem Zeitpunkt wird die Dauer gerechnet?
- Wann wurde das Ermittlungsverfahren tatsächlich eingeleitet?
- Wurde Anklage erhoben?
- Wie genau endete das Verfahren?
- Ist die Entscheidung rechtskräftig?
Erst diese Differenzierung macht aus einer Sammlung spektakulärer Einzelfälle eine belastbare Analyse.
Quellen und weiterführende Links
A. Arcandor und Thomas Middelhoff
B. Praktiker
- manager magazin/Spiegel-Gruppe, 19. Juni 2017: „Praktiker-Insolvenz – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein“
- Saarländischer Rundfunk, 21. Dezember 2020: „2013 – Die Baumarktkette Praktiker meldet Insolvenz an“
- WELT, 28. April 2017: „Ermittlungen gegen Ex-Vorstände der Baumarktkette Praktiker eingestellt“
C. Alno
- Landgericht Stuttgart: „Verfahren Alno-Insolvenz eingestellt“
- SWR, 20. Oktober 2025: „Alno-Insolvenz: Verfahren gegen Ex-Vorstände eingestellt“
- Handelsblatt, 11. Januar 2025: „Alno-Insolvenz: Prozess gegen Ex-Vorstände beginnt“
- Handelsblatt, 12. Juli 2020: „Insolvenzverwalter verklagt frühere Vorstände des Küchenbauers Alno“
D. MZ und Martin Wimmer
- Dresdner Neueste Nachrichten, 19. Januar 2017: „Strafverfahren zu MZ-Pleite endgültig eingestellt“
- WELT, 17. Oktober 2016: „Keine Insolvenzverschleppung bei MZ“
- WELT, 19. Januar 2017: „Strafverfahren zu MZ-Pleite eingestellt“
E. KTG Agrar und Siegfried Hofreiter
- Capital, 20. November 2023: „Flexicamper-Pleite: Ex-KTG-Agrar-Chef in Untersuchungshaft“
- Stern, 21. November 2023: „Flexicamper-Pleite: Siegfried Hofreiter in Untersuchungshaft“
- WirtschaftsWoche, 1. September 2016: „Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren Vorstandschef Hofreiter“
F. Hoco Fenster und HocoHolz
- Holzkurier, 19. Dezember 2024: „Hoco-Insolvenzen: Gerichtsprozess gestartet – Geldauflagen statt Urteil“
- GFF, 1. April 2019: „Hoco Fenster und Haustüren ist insolvent“
G. Getgoods
H. Rainbow Tours
- Handelsblatt, 13. Februar 2021: „Ex-Chef von Rainbow Tours zu Bewährungsstrafe verurteilt“
- Handelsblatt, 13. November 2020: „Rainbow-Tours-Pleite: Ex-Chef gesteht Bankrott, Betrug und Insolvenzverschleppung“
- Die Zeit, 22. Oktober 2020: „Rainbow-Tours-Insolvenz – zehn Jahre nach der Pleite vor Gericht“
I. German Pellets
- NDR, 11. April 2025: „German Pellets: Bewährungsstrafe nach Millionen-Pleite“
- NDR, 23. April 2025: „Urteil im German-Pellets-Prozess rechtskräftig“
- Holzkurier, 23. April 2025: „German Pellets: Leibold muss nicht ins Gefängnis“
J. Windreich und Willi Balz
- Handelsblatt, 2. Dezember 2020: „Windreich-Gründer Balz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt“
- Die Zeit, 5. April 2022: „BGH bestätigt Urteil gegen Windreich-Firmengründer Balz“
- Beck-aktuell, 5. April 2022: „Revision im Strafprozess gegen Windreich-Gründer erfolglos“
K. TelDaFax
- Handelsblatt, 1. März 2017: „Ex-Manager kommen mit Bewährungsstrafen davon“
- Handelsblatt, 1. März 2017: „Teldafax-Chronik: Die Schande der Strom-Branche“
- n-tv, 1. März 2017: „Teldafax-Vorstände bekommen Bewährung“
- Beck-aktuell, 2. März 2017: „LG Bonn verurteilt Angeklagte im TelDaFax-Verfahren“
L. Schlecker
- Süddeutsche Zeitung, 18. Juli 2012: „Großeinsatz gegen Schlecker“
- Landgericht Stuttgart, 27. November 2017: „Urteil im Schleckerprozess“
- Beck-aktuell, 25. April 2019: „BGH weist Revisionen im Strafprozess gegen Schlecker-Kinder zurück“
- Legal Tribune Online, 25. April 2019: „Haftstrafe für Schlecker-Kinder“
M. Kay Rieck und Deutsche Oel & Gas
- Handelsblatt, 23. April 2026: „Ölbaron Kay Rieck zu vier Jahren und acht Monaten verurteilt“
- WirtschaftsWoche, 4. April 2025: „Deutsche Oel & Gas AG: Tatverdächtiger im ICE verhaftet“
- AKH-H, 29. April 2026: „Urteil gegen Kay Rieck: Was sich für Anleger jetzt ändert“
N. Sylter Weinhändler
O. Flughafen Hahn
- SWR, 27. Januar 2026: „Flughafen Hahn: Ehemalige Manager verurteilt“
- Süddeutsche Zeitung, 27. Januar 2026: „Strafbefehle wegen Untreue bei Gesellschaften am Hahn“
P. KFC Uerdingen
- Die Zeit, 19. Dezember 2025: „KFC-Uerdingen-Pleite: Geldstrafen für Ex-Geschäftsführer“
- WDR, 19. Dezember 2025: „Urteil im Prozess um KFC-Pleite“
- RevierSport, 23. Oktober 2025: „Vier Angeklagte vor Krefelder Landgericht“
Q. Schwabenlandtower beziehungsweise Gewa-Tower
- SWR, 30. April 2026: „Gewa-Tower Fellbach: Prozess gegen Investoren wegen Insolvenzverschleppung“
- Die Zeit, 30. April 2026: „Bauruine Schwabenlandtower – Prozess gegen Ex-Investoren“
- Staatsanzeiger, 30. April 2026: „Gericht prüft schnelles Ende im Schwabenlandtower-Prozess“
- Stuttgarter Zeitung, 11. Mai 2026: „Langes Verfahren lässt Angeklagten verzweifeln“
- Zeitungsverlag Waiblingen, 6. Juli 2026: „So lief der Gewa-Prozess am Landgericht am 6.7.2026“
R. Itravel und Axel Schmiegelow
- Stern, 6. März 2026: „Itravel-Gründer Schmiegelow angeklagt“
- t-online, 6. März 2026: „Kölner Reiseunternehmer Schmiegelow wird Betrug vorgeworfen“
- Stern, 10. Mai 2024: „Insolvenzverwalter für Itravel-Tochter“
S. Solarworld
- Handelsblatt, 8. September 2022: „Insolvenzverwalter fordert von Ex-Chefs von Solarworld Geld zurück“
- Legal Tribune Online, 23. Februar 2023: „Prozess um Solarworld-Insolvenz läuft schleppend“
- Die Zeit, 8. September 2022: „Insolvenzverwalter fordert von Ex-Chefs Geld zurück“
Gesetzes-Wiki für Unternehmer-Retter.com
Insolvenzordnung (InsO)
- § 15a InsO – Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
- § 15b InsO – Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
- § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit
- § 18 InsO – Drohende Zahlungsunfähigkeit
- § 19 InsO – Überschuldung
- § 20 InsO – Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
- § 21 InsO – Sicherungsmaßnahmen
- § 22 InsO – Vorläufiger Insolvenzverwalter
- § 26 InsO – Abweisung mangels Masse
- § 39 InsO – Nachrangige Insolvenzforderungen
- § 64 InsO – Vergütung des Insolvenzverwalters
- § 217 InsO – Insolvenzplan
- § 270 InsO – Eigenverwaltung
- § 270a InsO – Vorläufige Eigenverwaltung
- § 270b InsO – Schutzschirmverfahren
- § 286 InsO – Restschuldbefreiung
Strafgesetzbuch (StGB)
- § 15 StGB – Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
- § 25 StGB – Täterschaft
- § 26 StGB – Anstiftung
- § 27 StGB – Beihilfe
- § 263 StGB – Betrug
- § 264 StGB – Subventionsbetrug
- § 265b StGB – Kreditbetrug
- § 266 StGB – Untreue
- § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- § 283 StGB – Bankrott
- § 283a StGB – Besonders schwerer Fall des Bankrotts
- § 283b StGB – Verletzung der Buchführungspflicht
- § 283c StGB – Gläubigerbegünstigung
- § 283d StGB – Schuldnerbegünstigung
Strafprozessordnung (StPO)
- § 153 StPO – Einstellung wegen Geringfügigkeit
- § 153a StPO – Einstellung gegen Auflagen und Weisungen
- § 154 StPO – Absehen von der Verfolgung einzelner Taten
- § 170 StPO – Entscheidung über die Erhebung der öffentlichen Klage
- § 203 StPO – Eröffnung des Hauptverfahrens
- § 204 StPO – Ablehnung der Eröffnung
- § 260 StPO – Urteil
- § 267 StPO – Urteilsgründe
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- § 198 GVG – Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren
- § 199 GVG – Entschädigungsklage
- § 200 GVG – Zuständigkeit
GmbH-Gesetz (GmbHG)
- § 43 GmbHG – Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers
- § 64 GmbHG (alte Rechtslage) – Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife (historisch)
- § 35 GmbHG – Vertretung der Gesellschaft
- § 46 GmbHG – Zuständigkeit der Gesellschafter
Aktiengesetz (AktG)
- § 92 AktG – Pflichten des Vorstands bei Verlust und Insolvenz
- § 93 AktG – Sorgfaltspflichten des Vorstands
Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 238 HGB – Buchführungspflicht
- § 239 HGB – Führung der Handelsbücher
- § 242 HGB – Jahresabschluss
- § 264 HGB – Jahresabschluss Kapitalgesellschaften


